STICHWORT: Gebäudeenergiegesetz

BERLIN (dpa-AFX) - Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) - oft als Heizungsgesetz bezeichnet - zielt darauf ab, durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu machen. Am Freitagnachmittag hatte der Bundestag mit der Mehrheit der Ampelkoalition das umstrittene Gesetz beschlossen. Ende September muss es noch den Bundesrat passieren.

Das Gesetz sieht im Kern vor, dass künftig jede neu eingebaute Heizung auf Basis von 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Es soll Anfang 2024 in Kraft treten - aber unmittelbar erst einmal nur für Neubaugebiete gelten.

Für Bestandsbauten soll eine kommunale Wärmeplanung der Dreh- und Angelpunkt sein. Auf dieser Grundlage sollen Eigentümer entscheiden, was sie machen. Die Wärmeplanung soll Großstädten ab Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen.