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Stichprobe: Informationen zu unverpackten Lebensmitteln

(Bild: gettyimages)
(Bild: gettyimages)

Obst, Käse, Wurst, Gemüse und Backwaren: Unverpackte Lebensmittel gibt es in Super- oder auf Wochenmärkten. Doch wie steht es mit der Informationspflicht bei den losen Produkten? Stiftung Warentest machte die Probe aufs Exempel und fragte beim Einkaufen nach.

Auslagen von frischen, losen Lebensmitteln wirken oft leckerer und hochwertiger, als verpackte Produkte. Auch für sie gilt eine Kennzeichnungspflicht, wenn auch mit weniger strengen Regeln, als für abgepackte Ware.

Stiftung Warentest schickte Testkäuferinnen los, die vier Fragen beim Einkaufen klären sollten: Erfahren Kunden, ob Käse aus Rohmilch hergestellt wurde? Weisen Bäcker darauf hin, wenn sie statt Schokolade eine preiswertere Fettglasur verwenden? Informieren Anbieter korrekt über allergieauslösende Zutaten in Wurst? Ist die Herkunft von Obst und Gemüse ersichtlich?

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Unklare Angaben zu Allergenen

Die Testerinnen prüften, ob die Lebensmittel korrekt gekennzeichnet waren und fragten bei den Händlern nach weiteren Informationen. Dabei fiel auf, dass es gerade bei der Allergenangabe hapert. Die Händler würden oft ungenaue Angaben zu den Inhaltsstoffen machen. Meist heißt es dann etwa „kann Spuren von … enthalten“.

„Mit solchen Aussagen schützen sich Anbieter vor Haftungsansprüchen“, so Anne-Katrin Wiesemann, Rechtsreferentin bei der Verbraucherzentrale Sachsen gegenüber Stiftung Warentest. Es sei ärgerlich und helfe Lebensmittelallergikern nicht weiter, dass die Anbieter loser Ware oft pauschal alle Allergene auf die Inhaltsliste setzen, nur um auf der sicheren Seite zu sein.

Nur einmal sei die Kennzeichnung bei den Testkäufen zufriedenstellend ausgefallen – lediglich ein Biosupermarkt hielt an der Wursttheke Infoblätter mit Zutatenlisten zu allen Wurstsorten bereit. Auch an den Käsetheken fanden die Verbraucherschützer nur mangelhafte Informationen dazu, ob Käse aus Rohmilch oder pasteurisiert hergestellt wurde. Punkten konnte auch da wieder nur der Biosupermarkt.

Gute Kennzeichnungen bei Backwaren und Obst

Besser sah es bei den Backwaren aus. Verwenden Bäcker Fettglasuren statt Schokolade oder etwa günstiges Persipan aus Aprikosenkernen statt Marzipan aus Mandeln, müssen sie das kenntlich machen. Nur einmal hatten die Testkäuferinnen einen „Donut Dark Chocolate“ zu beanstanden. Auf Nachfrage stellte sich heraus, dass der nicht mit dunkler Schokolade überzogen war. Ein Schild mit dem Hinweis auf die „kakaohaltige Fettglasur“ habe aber gefehlt, heißt es im Bericht.

Schließlich wollten die Verbraucherschützer noch wissen wie es um die Kennzeichnungen von Obst und Gemüse steht. Hier sei die Angabe des Ursprungslands meist Pflicht und nur bei einigen Sorten wie Kartoffeln, Bananen, Oliven oder Kokosnüssen freiwillig. Zudem müssten die zehn wichtigsten Sorten nach Güteklassen sortiert sein: Äpfel, Birnen Erdbeeren, Gemüsepaprika, Kiwis, Nektarinen, Pfirsiche, Salate Tafeltrauben, Tomaten und Zitrusfrüchte.

Beim Obst und Gemüse waren die Testkäuferinnen mit den Auszeichnungen zufrieden. Insgesamt fällt ihr Fazit nach der Einkaufstour überwiegend positiv aus. Viele Händler würden sich um gute Deklaration bemühen, auch wenn manche bei einer Prüfung durch Lebensmittelkontrolleure mit Beanstandungen rechnen müssten. „Nicht alles war perfekt gekennzeichnet, auf Nachfrage erfuhren wir aber immer, was wir wissen wollten.“

Den vollständigen Bericht von Stiftung Warentest zum Thema „Unverpackte Lebensmittel“ finden Sie hier (kostenpflichtig).

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