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Steuertricks der Banken empören die Politik

Ein seit Jahrzehnten gebräuchlicher Steuertrick von Banken und großen ausländischen Investoren hat für Empörung in der Politik gesorgt - und eine Debatte über Gesetzesänderungen ausgelöst. 'Die Dreistigkeit, in der Banken geholfen haben, den Staat finanziell zu schädigen, ist ungeheuerlich', sagte SPD-Fraktionsvize Carsten Schneider dem Handelsblatt.

Nach Datenauswertungen durch das Handelsblatt, den 'Bayrischen Rundfunk', das 'Wall Street Journal' und 'Pro Publica' haben inländische Banken in großem Stil ausländischen Großaktionären geholfen, ihnen nicht zustehende Steuererstattungen vom deutschen Fiskus zu bekommen. Mit dabei die Commerzbank (Xetra: CBK100 - Nachrichten) , die während der Finanzkrise vom Steuerzahler gerettet werden musste. 'Der ehrliche Steuerzahler ist der Dumme, denn jetzt werden seine Steuern auch noch gestohlen', so Schneider.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) müsse jetzt schnell Klarheit schaffen, warum das Finanzministerium und die Finanzmarktstabilisierungsanstalt das nicht kontrolliert haben, so Schneider. 'Der Bund hatte zwei Vertreter im Aufsichtsrat - wieso haben die nichts gemerkt?' sagte er und forderte: 'Wir brauchen jetzt eine Untersuchung des Finanzministeriums, wie diese Geschäfte an ihm und dem Aufsichtsrat vorbei geführt werden konnten.'

NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) forderte von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), Gesetzeslücken zu schließen, um Steuertricks per Aktienhandel rund um den Dividendenstichtag endgültig auszutrocknen. 'Ich sehe keinen anderen Grund als den des Missbrauchs von Steuergesetzen, wenn ausländische Banken ihren deutschen Partnern kurz vor Dividendenfälligkeit und deren Besteuerung mal eben Aktien in Milliardenhöhe ausleihen und dann wieder zurückholen', sagte Walter-Borjans dem Handelsblatt.

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Der sicherste Schutz gegen Missbrauch sei eine gesetzliche Regelung, die Cum-Cum-Steuertricks von vornherein ausschließe, so Walter-Borjans. Es geht bei Cum-Cum-Deals darum, dass sich ausländische Großaktionäre deutscher Konzerne die deutsche Kapitalertragsteuer auf Dividenden erstatten lassen, die ihnen nicht zusteht. Zu diesem Zweck wird die Aktie kurz vor dem Dividendenstichtag an eine deutsche Bank verliehen und kurz danach zurückgekauft.

Der Bundestag berät aktuell über das Investmentsteuergesetz. In ihm soll geregelt werden, dass die Steuer nur dann erstattet wird, wenn die Aktien um den Dividendenstichtag länger gehalten werden. Walter-Borjans kritisierte den Gesetzentwurf der Bundesregierung als lückenhaft. 'Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble ist gut beraten, sich den Hinweis aus NRW auf Lücken im Gesetzesentwurf gut anzusehen', sagte Walter-Borjans und fügte hinzu: 'Denn wenn er ein Loch im Gesetz nur wieder mit einer anderen löchrigen Vorschrift kittet, wird er findigen Steuertricksern nie beikommen.'

Auch von den Grünen wurden Zweifel geäußert, ob die Lücke mit der Gesetzesänderung wirksam geschlossen wird. Die neue Vorschrift lasse sich innerhalb eines Konzerns umgehen, sagte der Finanzexperte der Grünen im Bundestag, Gerhard Schick, am Dienstag zu Reuters TV. 'Ich erwarte jetzt, dass der Bundesfinanzminister einen Vorschlag vorlegt, mit dem die Cum-Cum-Geschäfte endgültig beendet werden können.' Die Praxis sei seit 1978 gebräuchlich. Es sei unverständlich, warum der Staat nie gehandelt habe.

Schick sagte mit Blick auf die teilverstaatlichte Commerzbank: 'Ich habe keinerlei Verständnis dafür, dass eine Bank, die der Steuerzahler vor wenigen Jahren gerettet hat, dann in so großem Umfang Geschäfte zulasten genau desselben Steuerzahlers macht. Das (Other OTC: DASX - Nachrichten) geht gar nicht.'

Der stellvertretende Chef der CDU/CDU-Fraktion im Bundestag, Ralph Brockhaus, sagte zu Reuters, er halte die Transaktionen für nicht legitim, weil sie nur der Steuerminimierung dienten. 'Der Rolle der Commerzbank und anderer deutscher Banken werden wir sehr genau nachgehen.'

Auch die Deutsche Bank (London: 0H7D.L - Nachrichten) soll betroffen sein

Laut 'BR' haben auch zahlreiche andere Geldhäuser aus dem In- und Ausland Cum-Cum-Geschäfte getätigt, unter anderem die Deutsche Bank. Sie betonte wie die Commerzbank, sie halte sich bei ihren Wertpapiergeschäften an die geltenden Steuergesetze.

Laut Branchenkennern sind potenziell alle Institute betroffen, die im Wertpapierhandel aktiv sind. Laut Finanzkreisen ist auch die DZ Bank an den Geschäften beteiligt gewesen, allerdings nur in geringem Umfang. Das Institut wollte sich dazu nicht äußern.

Die rechtliche Bewertung der Transaktionen ist umstritten. 'Um es klar zu sagen: Wir halten die Cum-Cum-Geschäfte für illegitim, weil ihr einziger Zweck ist, die rechtmäßige Besteuerung von Dividenden zu umgehen' sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums. Strafrechtlich seien sie aber anders als 'Cum-Ex'-Geschäfte nicht zu beanstanden. Dabei hatten sich Aktionäre gezahlte Kapitalertragssteuer vom Finanzamt mehrfach zurückerstatten lassen. Oft sei es schwer auseinanderzuhalten, ob es sich bei einer Transaktion um einen Cum-Cum-Deal oder ein 'normales' Geschäft handele, hieß es in Finanzkreisen.

Die Bundesregierung arbeite bereits an einer Änderung der Steuergesetze, die das Schlupfloch rückwirkend zu Jahresbeginn 'endgültig' stopfen soll, sagte der Sprecher weiter. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BGH) aus dem vergangenen Jahr, das bei einem Cum-Cum-Geschäft den Erstattungsanspruch abgelehnt hatte, sei bereits ein 'Warnschusses für die einschlägigen Akteure' aus der Finanzbranche gewesen. Derzeit werde geprüft, ob das Urteil rückwirkend auf andere Fälle übertragbar sei.

Die Commerzbank betonte, sie habe sich stets an das Gesetz gehalten, habe aber angesichts der bevorstehenden Änderung bereits seit Jahresbeginn umgesteuert. Bei täglich über 100.000 Handelsgeschäften mit Tausenden Kunden und Banken handele sie 'zwangsläufig' in Cum-Cum-Situationen. Darüber hinaus wollte sich Finanzvorstand Stephan Engels nicht äußern. Den Berichten zufolge hat die Bank allein von 2013 bis 2015 rund 250 Mal kurz vor dem Dividendenstichtag große Bestände an Aktien erworben und wenige Tage später wieder abgegeben - ein Indiz für den Steuertrick.

Dabei verleihen ausländische Investoren Aktien vorübergehend an deutsche Banken und entgehen damit der Besteuerung. Ausländische Anleger müssen auf ihre Kapitalerträge - etwa durch Dividenden - pauschal Steuer zahlen. Deutsche Banken können sich die gezahlte Kapitalertragsteuer in der Regel zurückerstatten lassen. Die gesparte Steuer teilen sich beide Partner.

Das Volumen verliehener Aktien deutscher Unternehmen vor einem Dividendenstichtag schwillt bis auf das Neunfache an (hier in einer Grafik verdeutlicht). Vor allem große Fonds wie Blackrock (NYSE: BLK - Nachrichten) und Vanguard nutzten das Cum-Cum-Modell. Vanguard spreche von einer 'weit verbreiteten Praxis', hieß es in dem Bericht. Blackstone (NYSE: BX - Nachrichten) wollte sich nicht äußern.