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Steuersparen in Griechenland: Ein Homeoffice in der Sonne?

Griechenland wirbt um „digitale Migranten“: Wer nach Hellas umsiedelt, um von dort mobil zu arbeiten, braucht nur die Hälfte seines Einkommens zu versteuern.

Wer sich am Montag im deutschen Homeoffice kurz vom Bildschirm abwandte und aus dem Fenster blickte, sah meist Grau in Grau. Ganz anders das Bild in Athen: Hier strahlte die Sonne von einem wolkenlosen Himmel. Bei Mittagstemperaturen von 20 Grad verlegten viele Menschen das Homeoffice auf den Balkon.

Dieses Lebensgefühl möchte die griechische Regierung ausländischen Berufstätigen künftig mit Steuervorteilen zusätzlich versüßen: Wer seinen Steuerwohnsitz nach Griechenland verlegt, bekommt einen Nachlass von 50 Prozent auf die Einkommensteuer. Der griechische Finanzminister besteuert Einkommen von über 40.000 Euro im Jahr mit dem Spitzensteuersatz von 44 Prozent. Nach dem geplanten Modell sind es nur 22 Prozent. Die Vergünstigung gilt für sieben Jahre.

„Wir haben in der Covid-Pandemie gelernt: Dank der technologischen Fortschritte können wir wählen, wo wir leben und arbeiten“, sagt Alex Patelis, Chef-Wirtschaftsberater von Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis. Sein Land sieht Patelis im Wettbewerb um die neuen „digitalen Migranten“ gut aufgestellt: „Wir haben nicht nur die Sonne zu bieten, sondern auch steuerliche Anreize.“

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Eine wichtige Zielgruppe des Programms sind Selbstständige der IT- und Finanzbranche, für die es eigentlich egal ist, wo auf der Welt sie vor ihrem Laptop sitzen. Dabei hofft Patelis auch auf einen „Brexit Bonus“: Mit den Steuervergünstigungen wirbt die griechische Regierung gezielt um Ausländer, die das Land im nächsten Jahr verlassen, wenn die Übergangsfristen für den EU-Austritt auslaufen.

„Der Brexit bietet vor allem bei der Verlagerung von Finanzdienstleistungen riesige Chancen“, sagt Patelis. „Wir wollen uns einen Teil von diesem Kuchen abschneiden.“ Man befinde sich bereits „in fortgeschrittenen Gesprächen mit drei Finanzinstitutionen, die wegen des Brexits aus London heraus diversifizieren möchten“, sagt der Wirtschaftsberater im Gespräch mit dem Handelsblatt. Die Mitarbeiter würden mit der Umsiedlung von den Steuervergünstigungen profitieren. So soll „aus dem Brexit ein Grentry werden“, sagt der Wirtschaftsberater des griechischen Premiers – raus aus Großbritannien, rein nach Griechenland.

Das entsprechende Gesetz soll noch vor Jahresende vom Athener Parlament verabschiedet werden. Einsprüche der EU-Kommission oder anderer Mitgliedstaaten wegen Steuerdumpings erwarte man nicht, sagt Patelis.

Auch Rentner und Ultrareiche sollen nach Griechenland gelockt werden

Nicht nur „digitale Migranten“ und Brexit-Flüchtlinge versucht die griechische Regierung jetzt ins Land zu locken, sondern auch Ultrareiche und wohlhabende Rentner. Wer mindestens eine halbe Million Euro in Griechenland investiert, etwa in eine Immobilie, zahlt unabhängig von der Höhe seines Einkommens pro Jahr eine Steuerpauschale von 100.000 Euro. Das sieht ein bereits im Dezember 2019 verabschiedetes Gesetz vor.

Ergänzend dazu beschloss das griechische Parlament im Juli dieses Jahres großzügige Steuervorteile für ausländische Rentner, die ihren Steuerwohnsitz nach Griechenland verlegen. Sie zahlen für ihre Ruhegelder nur eine Flatrate von sieben Prozent. Der Clou: Der Ministeuersatz soll auch für Nebeneinkünfte wie Kapitalerträge oder Mieteinnahmen gelten.

Wer als Ausländer seinen steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen und den Rabatt bei der Einkommensteuer in Anspruch nehmen möchte, muss sich mehr als sechs Monate im Jahr in dem Land aufhalten. Die Steuervorteile bekommt allerdings nur, wer in den vergangenen acht Jahren mindestens sieben Jahre lang nicht in Griechenland steuerpflichtig war.

„Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist die Prozedur hier in Griechenland relativ unkompliziert“, sagt Dirk Reinhardt, Partner der Anwaltskanzlei MStR-Law in Athen. Zu den Schwerpunkten der Firma gehört die Betreuung deutscher Mandanten. Reinhardt rät aber dazu, die Verlegung des Steuerwohnsitzes nach Griechenland von einem fachkundigen Anwalt und Steuerberater begleiten zu lassen.

So hängt es zum Beispiel für deutsche Rentner vom Einzelfall ab, ob sich das Steuerexil wirklich rechnet. Es gibt Fallstricke: „Im Ausland lebende Rentner mit Einkünften aus Vermietung oder aus Gewerbebetrieben sind in Deutschland zumindest beschränkt steuerpflichtig“, warnt der Berliner Steuerberater Patrick Straßer. „Diese beschränkte Steuerpflicht ist mehr als unschön“, sagt Straßer, „denn vieles, was die Steuerbelastung mindern könnte wie Grundfreibetrag, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und sogar das Ehegattensplitting geht bei der beschränkten Steuerpflicht verloren.“
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