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Steuerfreie Guthabenkarten werden unattraktiver

Viele Arbeitnehmer bekommen vom Chef einen Bonus per Prepaidkarte. Das Bundesfinanzministerium will die Zahl der Akzeptanzstellen deutlich senken.

Künftig könnte der Bonus per Prepaidkarte unattraktiver werden. Foto: dpa
Künftig könnte der Bonus per Prepaidkarte unattraktiver werden. Foto: dpa

Alternativ zur Gehaltserhöhung, von der nach Steuern und Sozialabgaben mitunter nur noch die Hälfte des zusätzlichen Geldes übrig bleibt, motivieren viele Arbeitgeber ihre Mitarbeiter mit steuerfreien Extras.

Das können Gutscheine, Rabatte oder Sachleistungen sein. Doch beliebt sind auch Prepaidkarten, weil Mitarbeiter sie flexibler einsetzen können. Pro Monat können Chefs diese Karten mit bis zu 44 Euro aufladen, ohne dass darauf Steuern und Sozialabgaben fällig werden.

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Doch nun will das Bundesfinanzministerium (BMF) die Zahl der Akzeptanzstellen, an denen diese Geldkarten eingesetzt werden dürfen, deutlich senken. In seinem Schreiben kommentiert das BMF eine Klarstellung im jüngsten Jahressteuergesetz, die definiert, wann es sich bei Gutscheinen und Geldkarten um einen steuerfreien Sachbezug handelt.

Aus dem Entwurf, der dem Handelsblatt vorliegt, geht hervor, dass der Bonus per Prepaidkarte nur noch dann steuerfrei bleibt, wenn die Geldkarte nur „bei einem begrenzten Kreis von Akzeptanzstellen im Inland“ genutzt werden kann.

Nach Schätzungen des Prepaid Verbands Deutschland (PVD) aus dem Jahr 2017 erhalten rund sechs Millionen Deutsche von ihren Chefs Guthabenkarten. Karten von Anbietern wie Givve und Spendit können überall dort eingesetzt werden, wo auch Kreditkarten akzeptiert werden. Ausgeschlossen sind jedoch eine Auszahlung am Geldautomaten oder an Supermarktkassen, Glücksspiel und seit einigen Monaten der Einsatz im Ausland.

Gemäß den Vorgaben des SPD-geführten BMF müssten die Anbieter die Einsatzmöglichkeiten noch weiter beschränken. „In der Folge können die Karten dann nur noch bei großen Handelsketten und großen Onlinehändlern genutzt werden“, sagt Spendit-Chef Florian Gottschaller. Der Friseur um die Ecke oder der kleine Einzelhändler müssten ausgeschlossen werden.

Givve-Chef Patrick Löffler wehrt sich gegen die Einschränkungen. „Wir haben kürzlich drei Millionen Zahlungen unserer Nutzer ausgewertet, und die zeigen, dass drei Viertel der Einkäufe im lokalen Einzelhandel rund um den Arbeitsplatz erfolgen“, so Löffler. „Die zusätzlichen Beschränkungen wären also ein großer Nachteil für die Arbeitnehmer.“

Anders sähe es wohl für den Anbieter Edenred aus. Der hat bereits Verträge mit Handelsketten geschlossen und bietet Karten an, mit denen Nutzer nur bei diesen Vertragspartnern bezahlen können.

Noch bis Anfang Juli haben die großen Wirtschafts- und Interessenverbände in Deutschland Gelegenheit, zu dem Entwurf des BMF Stellung zu nehmen. Eine Anhörung der Parteien ist zu diesem Zeitpunkt nicht mehr vorgesehen.

Unternehmern drohen Nachzahlungen

Sebastian Brehm, der für die CSU im Finanzausschuss des Bundestags sitzt, hat jedoch eine klare Meinung. Er bezeichnet den Entwurf des BMF als „Frechheit“.

„Es war nie unsere Absicht, die modernen Guthabenkarten, mit denen Arbeitnehmer bei vielen Händlern bezahlen können, zu verbieten“, sagt er in Bezug auf die Formulierung des Jahresssteuergesetzes. „Wir wollten lediglich sicherstellen, dass damit kein Bargeld abgehoben werden kann und dass sie nur innerhalb Deutschlands akzeptiert werden.“

Dass im Jahressteuergesetz auf Paragraf 8 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) verwiesen wird, hatte bei den Kartenanbietern allerdings schon im vergangenen November Befürchtungen geweckt, dass die Einsatzmöglichkeiten der Karten stark eingeschränkt werden.

Dem ZAG zufolge dürften die Karten nur im Inland oder nur in einem sehr beschränkten Rahmen eingesetzt werden. „Wir hatten uns diesbezüglich auch beim BMF erkundigt, doch uns wurde versichert, dass dieser Verweis nicht zu weiteren Einschränkungen führen werde“, sagt Brehm.

Nach Ansicht von Carsten Linnemann, dem Vorsitzenden der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT), führt die „sehr enge Auslegung des Gesetzes“ zudem dazu, „dass Arbeitgeber mitten in der Coronakrise mit erheblichen Nachzahlungen belastet werden“.

Das Schreiben des BMF soll nämlich rückwirkend ab 1. Januar dieses Jahres gelten. Haben Arbeitgeber seitdem Karten mit breiter Akzeptanzmöglichkeit aufgeladen, müssen sie diese Zahlungen womöglich nachversteuern. „Dieser Vorschlag schadet Arbeitnehmern, belastet Arbeitgeber, trifft erfolgreiche deutsche Geschäftsmodelle, und am Ende profitieren einige marktdominante Großkonzerne“, so Linnemann.

Welchen Nutzen die Einschränkungen hätten, ist indes fraglich. „Ich rechne nicht damit, dass unsere Kunden nun die Gehälter ihrer Mitarbeiter erhöhen und damit das Steueraufkommen steigt“, sagt Spendit-Chef Gottschaller. „Stattdessen werden die Karten weiter genutzt, sind wegen der neuen Beschränkungen aber weniger attraktiv.“

Initiative für neuen Gesetzesentwurf

Falls das BMF die Formulierung nach Anhörung der Verbände nicht noch ändert, will die Union einen neuen Gesetzesentwurf vorlegen, um eine Änderung zu erreichen. „Dieser könnte dann mit dem nächsten Jahressteuergesetz verabschiedet werden“, sagt Brehm. Zudem werde er sich dabei für eine Erhöhung der Steuerfreigrenze von 44 auf 60 Euro pro Monat einsetzen.

Steuerfreie Extras sind bei Arbeitgebern ein beliebtes Mittel, um ihren Mitarbeitern über den steuerpflichtigen Arbeitslohn hinaus etwas Gutes zu tun. Als Alternative zu den Sachbezügen in Höhe von maximal 44 Euro pro Monat können Arbeitgeber ihren Angestellten auch eine Weiterbildung bezahlen. Damit die Kosten dafür nicht als Arbeitslohn versteuert werden müssen, muss die Weiterbildung ganz überwiegend dem Interesse des Arbeitgebers dienen.

Auch das Jobticket kann steuerfrei gewährt werden, Arbeitgeber können in Versicherungen zur Altersvorsorge einzahlen, Gesundheitskurse finanzieren, einen Dienstwagen oder ein Dienstfahrrad bereitstellen oder auch einen Zuschuss zur Kinderbetreuung geben. Die 44-Euro-Sachbezüge gelten jedoch als besonders beliebt, da Mitarbeiter sie flexibel einsetzen können.