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Wie Sie steuerfrei dazuverdienen

Viele tun sich mit dem Thema Steuern ohnehin schwer. Kommen dann noch nebenberufliche Einnahmen dazu, fühlen sie sich vollends überfordert. Dabei bieten gerade solche Einnahmen oft Steuersparpotenzial.

Vor allem kleinere Einnahmen von Angestellten, die nebenberuflich Selbstständige sind, bleiben steuerfrei. Die Freigrenze liegt bei 410 Euro im Jahr. Bei bestimmten Tätigkeiten wird zudem ein fixer Betrag pro Jahr steuerfrei gestellt. Für ein Ehrenamt können so bis zu 720 Euro gezahlt werden, für eine Tätigkeit als Übungsleiter seit Jahresbeginn bis zu 3000 Euro. Vorher lag die Grenze bei 2400 Euro im Jahr. Die Freigrenze von 410 Euro gilt zusätzlich, sodass Übungsleiter jetzt bis zu 3410 Euro steuerfrei erhalten können.

In der neuen Ausgabe unseres Newsletters Recht & Steuern beschreiben wir weitere Strategien, mit denen Angestellte ihre selbstständig erzielten Nebeneinkünfte steuerlich optimieren können. Dabei geht es auch um von Dritten gezahlte Honorare, etwa für Nutzungs- oder Verwertungsrechte. Oft meinen Angestellte fälschlicherweise, sie müssten diese wie normalen Lohn versteuern.

Die Zuordnung zu selbstständigen Einkünften, die hier richtig sein kann, bietet allerdings oft mehr Gestaltungsspielraum. So lassen sich so dann beispielsweise pauschale Betriebsausgaben gegenrechnen. Die fällige Steuer sinkt. Der Vorteil kann einige hundert Euro im Jahr betragen.

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