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Steuerfallen können hässlich werden

Unternehmen leasen Diensträder für ihre Mitarbeiter und sparen damit Steuern. Die Mitarbeiter bekommen ein neues Rad und bleiben fit. Klingt gut, birgt aber steuerliche Fallstricke. Worauf Firmen zwingend achten sollten.

Fahrradfahren ist gesünder, umweltfreundlicher und günstiger als Autofahren. Noch dazu sparen sich Radfahrer die oft nervenaufreibende Suche nach einem Parkplatz. Trotzdem fahren nach Angaben des Statistischen Bundesamts nur neun Prozent der Deutschen mit dem Fahrrad zur Arbeit. Zwei Drittel der Arbeitnehmer nehmen trotz allem lieber das Auto. Die Ausreden: Radfahren ist zu anstrengend, der Weg ist zu weit, die Fahrt dauert zu lang.

Dabei ist Radfahren gesund: Niederländische Forscher fanden heraus, dass Arbeitnehmer, die mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren, im Schnitt einen Tag seltener wegen Krankheit fehlen, als solche, die mit anderen Verkehrsmitteln kommen. Mobilitätsforscher der Uni Frankfurt wiesen nach, dass Fahrradfahrer einen niedrigeren Body-Mass-Index haben als ihre nichtradelnden Kollegen. Deshalb haben sie ein verringertes Risiko für Langzeiterkrankungen und fühlen sich wohler. Ein weiteres Ergebnis: Höheres Wohlbefinden steigert die Mitarbeiterzufriedenheit und damit voraussichtlich auch die Produktivität. Wenn Unternehmen gesunde und zufriedene Mitarbeiter haben wollen, lohnt es sich also, sie zum Radfahren zu motivieren.

Auch die Politik wünscht sich schon länger, dass mehr Arbeitnehmer auf umweltfreundliche Verkehrsmittel umsteigen. Es gilt, Klimaziele zu erreichen, Staus und Parkplatzmangel zu bekämpfen. Bekanntlich wirken finanzielle Anreize beim Thema Umweltschutz oft mehr als Appelle und Zwang. Deshalb verliehen die Finanzbehörden der Länder 2012 dem Dienstrad die gleichen steuerlichen Vorteile wie dem Dienstwagen.

Das funktioniert so: Der Arbeitgeber zahlt Leasingraten, Versicherung und Wartung für das Rad. Der Arbeitnehmer darf damit zur Arbeit oder dienstlichen Terminen radeln, aber auch private Touren unternehmen. Dabei muss er kein Fahrtenbuch führen wie beim Dienstwagen. Den so gewonnenen geldwerten Vorteil muss der Arbeitnehmer mit einem Prozent des Neupreises des Fahrrads monatlich versteuern. Bei der sogenannten Gehaltsumwandlung wird die Leasingrate für das Rad dem Arbeitnehmer vom Gehalt abgezogen. Dadurch sinkt sein zu versteuerndes Einkommen. Der Arbeitgeber spart auf diese Weise Lohnnebenkosten. Die Leasingraten können Unternehmen als Betriebsausgaben bilanzieren.

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Seit der Neuregelung gibt es immer mehr Leasing-Anbieter, die sich auf Diensträder spezialisieren. Allein die beiden größten Anbieter, jobrad.org und businessbike.com, versorgen zusammengenommen 8600 Unternehmen mit Diensträdern. Weitere Anbieter sind zum Beispiel eurorad.de, company-bike-solutions.com, mein-dienstrad.de oder lease-a-bike.de.

„Zu unseren Kunden zählen sowohl große Dax-Konzerne als auch mittelständische Unternehmen und kleinere Familienbetriebe“, sagt Andreas Gundermann von businessbike.com. Gerade innovative Firmen und Start-ups hätten Interesse an dem Modell – zum Beispiel der 2007 gegründete Sprachlern-App-Entwickler Babbel. Die Berliner Firma setzt Diensträder unter anderem zu Marketingzwecken ein: Mit jeder Tour fahren die Mitarbeiter auch das Firmenlogo spazieren.

Andreas Reichert ist Steuerberater und Vorstand des Online-Steuerberatungsportals felix1.de. Er rät Arbeitnehmern, die sich ein neues, hochwertiges Fahrrad zulegen wollen, zu Verhandlungen mit ihrem Arbeitgeber. Ein Argument könne sein: „Ich verzichte auf die Gehaltserhöhung, will aber dafür ein Dienstrad haben.“ Denn gerade wer sich ein teures E-Bike gönnen möchte, kann auf diese Weise bares Geld sparen.

Ein Rechenbeispiel: Ein Arbeitnehmer verdient 3000 Euro brutto. Sein Arbeitgeber least ihm ein Dienstrad, unverbindliche Preisempfehlung: 2800 Euro. Der geldwerte Vorteil des Arbeitnehmers durch die private Nutzung beläuft sich wegen der Ein-Prozent-Regelung auf 28 Euro im Monat. Dieser Betrag muss versteuert werden. Außerdem wird die Leasingrate in Höhe von 80 Euro vom Bruttogehalt abgezogen. So sinkt zwar das Nettogehalt des Arbeitnehmers, gleichzeitig zahlt er aber auch weniger Lohnsteuer und Sozialabgaben. Insgesamt hat er 55 Euro weniger in der Tasche, dafür aber ein neues Fahrrad. Bei einer Gehaltserhöhung hätte er stattdessen höhere Steuern und Sozialabgaben zahlen müssen. „Ein hochwertiges Fahrrad wird von vielen Mitarbeitern ohnehin als wertiger empfunden als eine Gehaltserhöhung“, meint Reichert.


Bei Musterverträgen genau hinsehen

Allerdings warnt der Steuerberater auch vor Fallstricken des Leasingmodells. Viele Anbieter werben damit, dass der Mitarbeiter nach Ablauf der Leasing-Laufzeit das Dienstrad zu günstigen Konditionen erwerben kann, beispielsweise für zehn Prozent des Neupreises. „ Ein typischer Leasing-Vertrag läuft über drei Jahre, danach ist das Fahrrad noch die Hälfte wert. Wenn der Mitarbeiter das Rad allerdings nur für zehn Prozent des Werts kauft, entsteht ein Steuervorteil von 40 Prozent“, erklärt Reichert. Die 40 Prozent Steuervorteil müssten auf den Lohn geschlagen werden. „Wenn Arbeitgeber nicht darauf achten, fällt das bei der nächsten Betriebsprüfung auf. Und eine nachträgliche Versteuerung inklusive Zinsen könnte hässlich werden“, warnt der Steuerexperte. Im Vertrag dürfe also keine Kaufoption festgeschrieben sein. Reichert rät deshalb dazu, die Musterverträge der Anbieter genau anzusehen und anzupassen.

Ein weiteres Problem entstehe, wenn der Arbeitgeber als Leasingnehmer im Vertrag steht, aber der Arbeitnehmer alle Kosten trägt. Dann könne das Finanzamt später argumentieren, der Arbeitnehmer sei der eigentliche wirtschaftliche Leasingnehmer. In diesem Fall gilt das Rad nicht mehr als Dienstfahrrad. Die Folge: Die Gehaltsumwandlung könnte dann rückwirkend steuer- und sozialversicherungspflichtig werden. „Der Arbeitgeber muss sich auch wirklich wie ein Leasingnehmer verhalten“, betont Reichert. Wenn der Arbeitnehmer die Leasingraten übernehme, müsse der Arbeitgeber zumindest einen Teil der anderen anfallenden Kosten tragen, z. B. für Versicherung und Wartung.

Insgesamt lasse sich für Unternehmen kein immenser steuerlicher Vorteil durch die Anschaffung von Diensträdern erzielen, sagt Reichert. Aber sie könnten damit auf kostengünstige Weise die Mitarbeiterzufriedenheit fördern und einen marketingwirksamen Beitrag zum Umweltschutz leisten.

Interessengruppen wie der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) verleihen besonders fahrradfreundlichen Arbeitgebern ein entsprechendes Siegel. Der ADFC argumentiert, Unternehmen würden auch auf lange Sicht Kosten sparen, wenn sie weniger Platz für Pkw-Parkplätze zur Verfügung stellen müssen.

Allerdings sollten Unternehmen dann auch für gute Bedingungen für Radfahrer sorgen: Ausreichende, überdachte Abstellplätze, Umkleidemöglichkeiten und idealerweise Duschen für verschwitzte Radfahrer. Die Hoffnung solcher Kampagnen: In Zukunft sollen immer mehr Menschen das Auto stehen lassen und sich aufs Rad schwingen.