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Steinmeier würdigt „Integrationskraft“ Voßkuhles

Der Bundespräsident verabschiedet Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle und überreicht seinem Nachfolger Stephan Harbarth die Ernennungsurkunde.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat die Geltung der Grundrechte trotz mancher Einschränkungen auch in der Coronakrise betont. „Wir leben in Coronazeiten nicht in einem rechtsfreien und auch nicht in einem grundrechtsfreien Raum“, sagte er am Montag in Berlin bei der Verabschiedung des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle.

„Die Beschränkungen unterlagen immer unabhängiger gerichtlicher und verfassungsgerichtlicher Kontrolle am Maßstab unserer Grundrechte und rechtsstaatlichen Prinzipien“, betonte der Bundespräsident. Das zeigten auch die ergangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Einschränkung der Freiheitsrechte, sagte Steinmeier.

Der Bundespräsident überreichte dem turnusmäßig aus dem Amt scheidenden Voßkuhle die Entlassungsurkunde und verlieh ihm das Großkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland – die zweithöchste Form des Bundesverdienstkreuzes. Voßkuhles Nachfolger Stephan Harbarth erhielt die Ernennungsurkunde. Der 56-jährige Voßkuhle war seit 2008 Richter in Karlsruhe gewesen, seit 2010 als Präsident.

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Steinmeier überreichte auch der neuen Vizepräsidentin des Gerichts, Doris König, und der neuen Verfassungsrichterin Astrid Wallrabenstein ihre Ernennungsurkunden. Die Frankfurter Rechtsprofessorin übernimmt Voßkuhles frei werdende Richterstelle im Zweiten Senat. Mit ihrer Wahl sei erstmals die Zahl von Richterinnen und Richtern am höchsten deutschen Gericht ausgeglichen, sagte Steinmeier. An der Feierstunde im Schloss Bellevue nahm für die Bundesregierung Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) teil.

Der Bundespräsident würdigte Voßkuhles Wirken. Dieser habe das Bundesverfassungsgericht „exzellent nach außen vertreten“, seinen Arbeitsalltag neu geprägt und dabei „Fingerspitzengefühl und Sensibilität“ gezeigt. „Alle, die Sie in dieser Rolle erlebt haben, rühmen Ihre soziale Ader und Ihre Integrationskraft. Senat und Gericht haben – so glaube ich – davon in hohem Maße profitiert.“

Wichtig sei Voßkuhle der direkte Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern gewesen, „um ihnen unseren Staat, seine Verfassungsmechanik, Rechtsstaatlichkeit und demokratische Ordnung, das Gericht und seine Rechtsprechung zu erklären“.

Auch der Austausch mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, dem Gerichtshof der Europäischen Union und Verfassungsgerichten anderer Staaten sei ihm eine Herzensangelegenheit gewesen.

Und schließlich habe Voßkuhle deutlich gemacht, dass die deutsche Verfassung und Gesellschaftsordnung eine der „liberalen Mitte“ sei. „Die Verfassung der Mitte betont das Gemeinsame und den Zusammenhalt, nicht das Trennende und die gesellschaftliche Spaltung.“

Voßkuhle habe durch vielbeachtete Beiträge in den Diskurs um den Weg unserer Gesellschaft in Deutschland und Europa eingegriffen, sagte Steinmeier weiter. „Die gemeinsame Grundlinie dieser Beiträge ist der Wunsch nach Versöhnung, Ausgleich und Integration – ohne allerdings auf die intellektuelle Schärfe des eigenen Arguments zu verzichten oder gar der Neigung nachzugeben, Dinge unter den Teppich zu kehren.“ Steinmeier ermunterte Voßkuhle ausdrücklich, sich weiter in rechtswissenschaftliche wie gesellschaftspolitische Fragen einzumischen.