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Startup-Cheflobbyist wirft Christian Lindner „erschreckendes Unverständnis“ vor

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will Startups mit einem neuen Gesetz helfen. - Copyright: picture alliance / Kirchner-Media/Wede
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will Startups mit einem neuen Gesetz helfen. - Copyright: picture alliance / Kirchner-Media/Wede

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket die Rahmenbedingungen für Startups in Deutschland verbessern. Gemeinsam mit Justizminister und Parteikollege Marco Buschmann legte Lindner am Mittwoch Eckpunkte für ein „Zukunftsfinanzierungsgesetz“ vor. Ziel sei eine Umsetzung im kommenden Jahr, so Lindner.

Konkret planen Lindner und Buschmann, dass junge Startups leichter Zugang zu Kapital bekommen sollen. So soll das für einen Börsengang nötige Mindestkapital von bislang 1,25 Millionen Euro auf künftig eine Million Euro sinken. Der Abbau weiterer regulatorischer Hürden werde zudem geprüft.

Höherer Freibetrag für Mitarbeiterbeteiligungen

Darüber hinaus wollen die FDP-Politiker die steuerlichen Rahmenbedingungen für eine stärkere Teilhabe der Arbeitnehmer am Erfolg ihres Unternehmens anpassen. Gemeint sind Mitarbeiterbeteiligungen in Startups, die in der Szene unter den Begriffen ESOP beziehungsweise VSOP geläufig sind. Hier soll der Steuerfreibetrag von derzeit 1440 Euro auf 5000 Euro erhöht werden. Startup-Angestellte müssten beim Verkauf ihrer Anteilsoptionen also weniger Geld ans Finanzamt überweisen.

Dem Bundesverband Deutsche Startups (BVDS) greifen die Vorschläge jedoch zu kurz. Zwar begrüße man grundsätzlich die Initiative, Zugänge für Börsengänge und attraktivere Rahmenbedingungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligung zu schaffen. „Den Steuerfreibetrag anzuheben, ist aber kein geeignetes Instrument, um Mitarbeiterkapitalbeteiligungen für Startups attraktiv zu gestalten. Der Vorschlag offenbart ein erschreckendes Unverständnis für die Situation von Startups“, sagte Verbandspräsident Christian Miele.

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Miele zufolge löst das geplante Gesetz nicht das Problem der sogenannten Dry-Income-Besteuerung. So müssen Mitarbeitende in Startups ihre Anteile bereits bei der Zuteilung versteuern, obwohl zu diesem Zeitpunkt noch gar kein Geld geflossen ist, etwa durch einen Verkauf des Unternehmens. „Im weiteren Verfahren muss hier unbedingt nachgebessert werden“, mahnte Miele. Deutschland könne es sich nicht leisten, bei dem wichtigen Thema erneut zu scheitern. Erst im vergangenen Jahr hatte der damalige Finanzminister Olaf Scholz (SPD) mit dem Fondsstandortgesetz versucht, die Rahmenbedingungen für Startups zu verbessern. Die darin gefassten Regeln für Mitarbeiterbeteiligungen reichten dem Bundesverband Deutsche Startups ebenfalls nicht aus.

Mitarbeiterbeteiligungen sind Standard in vielen Startups. Angestellte in Schlüsselpositionen verlangen inzwischen mehr – sie fragen nach Hurdle Shares.
Mitarbeiterbeteiligungen sind Standard in vielen Startups. Angestellte in Schlüsselpositionen verlangen inzwischen mehr – sie fragen nach Hurdle Shares.

Mit Material von dpa