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Zu stark Preise erhöht? Kartellamt leitet Fernwärme-Verfahren ein

BONN (dpa-AFX) -Sechs Fernwärme-Versorger müssen sich wegen des Verdachts zu starker Preiserhöhungen einem Missbrauchsverfahren des Bundeskartellamts stellen. Ein entsprechendes Verfahren gegen Stadtwerke und andere Anbieter sei eröffnet worden, teilte die Behörde am Donnerstag in Bonn mit.

Deutschlands oberste Wettbewerbshüter nehmen Preisanpassungsklauseln unter die Lupe. Sie gehen der Frage nach, ob die im Zeitraum Januar 2021 und September 2023 erfolgten Preiserhöhungen rechtmäßig waren. Den Klauseln zufolge sind Preissteigerungen wegen der allgemeinen Marktentwicklung möglich. Ein weiterer Grund sind höhere Kosten der Unternehmen für Energie zur Wärmeerzeugung. Bei den Klauseln müssen Firmen rechtliche Vorgaben einhalten. Ob diese hier verletzt wurden, soll nun geklärt werden.

"Die Fernwärmepreise müssen sich an der Entwicklung der tatsächlichen Kosten der Versorger und der allgemeinen Preisentwicklung in der Wärmeversorgung orientieren", sagte Kartellamtschef Andreas Mundt. "Es wirft zum Beispiel Fragen auf, wenn ein Unternehmen den Fernwärmepreis an die Entwicklung des Gaspreises angepasst hat, obwohl tatsächlich auch andere günstigere Alternativen für die Wärmeerzeugung verwendet wurden."

Der Wettbewerbshüter wies darauf hin, dass Fernwärmeversorger in ihren jeweiligen Netzgebieten eine Monopolstellung haben. "Die Verbraucherinnen und Verbraucher können den Anbieter nicht wechseln, deshalb unterliegen die Versorger auch dem kartellrechtlichen Missbrauchsverbot."

Die Namen der Firmen nannte das Kartellamt nicht, die Unternehmen sind mit neun Fernwärmenetzen in vier Bundesländern tätig. Sie werden nun aufgefordert, ihre Berechnungen zu erläutern und entsprechende Unterlagen einzureichen. Das Kartellamt wies darauf hin, dass Verbraucherinnen und Verbraucher unabhängig von dem nun eingeleiteten Verfahren selbst klagen können, wenn Fernwärme-Preiserhöhungen bei ihnen zu stark ausgefallen sind.