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Staatsanwaltschaft will Haftstrafe ohne Bewährung für Fler

Fler, bürgerlich Patrick Losensky, war zum Abschluss des Prozesses nicht anwesend. Bei seinem letzten Auftritt vor Gericht war er wutentbrannt hinausgestürmt. (Archivbild)
Fler, bürgerlich Patrick Losensky, war zum Abschluss des Prozesses nicht anwesend. Bei seinem letzten Auftritt vor Gericht war er wutentbrannt hinausgestürmt. (Archivbild)

Beleidigung, Fahren ohne Führerschein, versuchte Nötigung: Die Staatsanwältin sieht bei Rapper Fler keine positive Prognose. Flers Anwalt spricht im Schlussplädoyer von einer Kunstfigur mit "Überreaktionen".

Berlin (dpa) - Im Prozess gegen den Berliner Rapper Fler soll am 3. März das Urteil gesprochen werden. Das gab das Amtsgericht Berlin-Tiergarten nach den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung bekannt. Zunächst war mit einer Entscheidung des Gerichts noch am selben Tag gerechnet worden.

Die Staatsanwaltschaft forderte wegen einer Reihe von Straftaten eine Haft von einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung. Außerdem beantragte sie eine Führerscheinsperre von zweieinhalb Jahren. Der Verteidiger plädierte auf eine Strafe von sieben Monaten Haft auf Bewährung.

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Da sie keine positive Prognose sehe, komme eine Bewährungsstrafe nicht in Betracht, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Fler sei nicht bereit, sich an Regeln zu halten. In der Vergangenheit verhängte Geld- und Bewährungsstrafen hätten ihn nicht abgehalten, Menschen in seinem Umkreis zu beleidigen.

In dem Verfahren geht es um verschiedene Tatbestände: Beleidigung mehrerer Polizisten, einer Nachbarin, eines Rechtsanwalts und eines Influencers, Fahren ohne Führerschein, versuchte Nötigung eines Journalisten sowie verbotene Mitteilung aus Gerichtsverfahren.

Das Gericht verhandelte in Abwesenheit von Fler. Vor einem Monat hatte der 38-Jährige für Aufsehen gesorgt, weil er aus Verärgerung über einen Journalisten schimpfend den Gerichtssaal verließ. Auch der Verteidiger konnte Fler, bürgerlich Patrick Losensky, nicht zurückholen. Das Gericht beschloss danach, ohne den Musiker weiterzuverhandeln. Der Rapper hatte sich zu einigen Vorwürfen im Prozess geäußert – zum Teil geständig.

Der Verteidiger betonte: «Er ist auch eine Kunstfigur, das ist seine Rolle.» Keine der ihm vorgeworfenen Äußerungen sei ohne Anlass erfolgt. Es sei allerdings zu «Überreaktionen» gekommen.

In dem Prozess waren mehreren Anklagen zusammengefasst worden. Einige wurden nun abgetrennt. Um Beleidigung des Rappers Bushido geht es nun nicht mehr in dem aktuellen Verfahren.