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Staatsanwaltschaft verzichtet auf Revision

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart will keine Revision gegen das Urteil gegen Ex-Drogeriekönig Anton Schlecker einlegen. Damit kommt der wegen vorsätzlichem Bankrott verurteilte Unternehmer um eine Haftstrafe herum.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart akzeptiert die Bewährungsstrafe für Anton Schlecker und wird nicht in Revision beim Bundesgerichtshof gegen das Urteil gehen. „Hinsichtlich der Bewertung des festgestellten Sachverhaltes entspricht das Urteil des Landgerichts weitgehend der Auffassung der Staatsanwaltschaft“, teilte die Strafverfolgungsbehörde mit. Die Strafe stehe in keinem offensichtlichen Missverhältnis zur Schwere der Taten.

Die 11. Große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart vor einer Woche Anton Schlecker wegen vorsätzlichem Bankrott in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und deren Vollstreckung zu Bewährung ausgesetzt. Daneben verhängte die Kammer gegen ihn eine Gesamtgeldstrafe von 360 Tagessätzen zu je 150 Euro – insgesamt 54.000 Euro – wegen vorsätzlichen Bankrotts in zwölf Fällen und falscher Versicherung an Eides statt.

Die Staatsanwaltschaft hatte für Anton Schlecker eine Freiheitsstrafe von drei Jahren gefordert, der Ex-Drogeriemarktkönig kam jedoch mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren davon. Seine Kinder, Lars und Meike Schlecker, verurteilte das Gericht hingegen zu Haftstrafen von zwei Jahren und neun beziehungsweise acht Monaten. Beide legten bereits am Tag nach dem Urteil Revision ein.

Die Schlecker-Kinder hatten sich selbst nach Überzeugung des Landgerichts unrechtmäßig Gewinne aus der zum Schlecker-Imperium gehörenden Logistik-Firma LDG ausgezahlt – nur Tage bevor der Konzern in die Insolvenz ging. So war die von ihnen verursachte Schadensumme letztlich höher als die ihres Vaters. Deshalb fiel das Urteil gegen Anton Schlecker milder aus.

Mit Material von dpa.