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Fall Peggy «vollständig beendet»

Ein Absperrband der Polizei umzäunt ein Waldstück an einer Verbindungsstraße zwischen Rodacherbrunn in Thüringen und Nordhalben in Bayern.
Ein Absperrband der Polizei umzäunt ein Waldstück an einer Verbindungsstraße zwischen Rodacherbrunn in Thüringen und Nordhalben in Bayern.

Es ist einer der mysteriösesten Mordfälle in Deutschland. Jahrelang versuchen die Ermittler herauszufinden, wer das neunjährige Mädchen umgebracht hat. Doch der Fall wird wohl für immer ein Rätsel bleiben.

Lichtenberg/Bayreuth (dpa) - Auf dem Heimweg von der Schule verschwindet ein junges Mädchen. Von ihm fehlt jede Spur. Erst Jahre später findet ein Pilzsammler im Wald das Skelett. Aber wer hat Peggy getötet und warum? Wie ist die damals Neunjährige gestorben?

Mehr als 19 Jahre nach dem Verschwinden müssen die Ermittler einräumen, dass sie noch immer im Nebel stochern - und stellen den Fall ein.

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Sie haben wirklich alles getan, versichern Staatsanwaltschaft und Polizei am Donnerstag. Rund 6400 Spuren, 3600 Vernehmungen, 250 Gutachten von unterschiedlichen Spezialisten gab es. Am Ende füllen die Ermittlungen «zirka 450 Aktenordner», heißt es in der gemeinsamen Erklärung. Ganz genau hat wohl niemand mehr nachgezählt.

Aber die entscheidenden Fragen bleiben offen. Sie quälen die Familie, treiben jahrelang ihren Heimatort Lichtenberg (Landkreis Hof) um. «Wir haben lange auf die endgültige Klärung des Falls gewartet», meint Bürgermeister Kristan von Waldenfels. «Aber mittlerweile ist der Mordfall so lange her, 20 Jahre fast, dass für viele der Bezug fehlt. Ich selbst war ein Jahr alt, als diese schreckliche Tat verübt wurde.»

Es passierte am Montag, den 7. Mai 2001. Peggy hat Schulschluss und macht sich auf den Weg nach Hause. Gegen 13.24 Uhr wird die damals Neunjährige das letzte Mal gesehen, an einem beschaulichen Platz mitten in der Kleinstadt im Frankenwald. Dann ist sie wie vom Erdboden verschluckt.

Die Ermittlungen beginnen. Immer wieder scheint es neue Spuren zu geben, immer wieder neue Tatverdächtige. Nach drei Jahren dann der vermeintliche Durchbruch: Ein Mann mit geistiger Behinderung soll Peggy ermordet haben und kommt in die Psychiatrie. Das Gericht verurteilt ihn wegen Mordes und sexuellen Missbrauchs von Kindern.

Nicht nur sein Anwalt hat daran so seine Zweifel. 2013 wird das Verfahren wieder aufgenommen. Jetzt kommt auch das Gericht zu dem Schluss, dass der Mann Peggy zumindest nicht umgebracht hat. Er wird freigesprochen. Es ist nicht der einzige Fehler, der den Ermittler passiert.

Erst ein Pilzsammler findet im Sommer 2016 zufällig Teile des Skeletts in einem Wald bei Rodacherbrunn im thüringischen Saale-Orla-Kreis, knapp 20 Kilometer von Peggys Heimatort entfernt. Nach 15 Jahren waren «viele Spuren unwiederbringlich verloren», müssen die Ermittler einräumen. Wie Peggy gestorben ist, lässt sich nicht mehr feststellen.

Am Fundort wollen die Ermittler aber DNA-Spuren des NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt entdeckt haben. Doch dann stellt sich raus, dass nur ein Gerät bei der Spurensicherung verunreinigt war.

Dafür rückt ein anderer Verdächtiger wieder ins Visier, alles scheint zu passen: Der zur Tatzeit 24-Jährige wohnte damals in Lichtenberg, ganz in der Nähe des Platzes, wo sich Peggys Spur verläuft. Er hat kein Alibi. Außerdem soll er Arbeiten durchgeführt haben, die zu den Spuren am Fundort der Leiche passen.

Tatsächlich gibt der Mann vor zwei Jahren zu, das tote Mädchen in eine rote Decke eingewickelt und mit seinem Auto in den Wald gebracht zu haben. Er bestreitet aber, Peggy ermordet zu haben. Das leblose Kind habe er damals von einem Bekannten an einer Bushaltestelle übernommen, behauptet er. Später widerruft er sein Geständnis. Für zwei Wochen sitzt er in Untersuchungshaft, an Heiligabend 2018 müssen die Ermittler ihn wieder ziehen lassen.

«Es wurden zwar zahlreiche Indizien ermittelt», betonen Staatsanwaltschaft und Polizei am Donnerstag. Aber sie reichen einfach nicht aus, um den Verdächtigen wegen Mordes zu verurteilen. Selbst wenn er die Leiche im Wald verbuddelt habe, könne er nicht mehr wegen Strafvereitelung verurteilt werden - die Tat ist verjährt.

«Ich habe nichts anderes erwartet», erklärte der Anwalt des Verdächtigen. Sein Mandant und dessen Familie seien erleichtert. «Es waren jetzt über zwei Jahre, wo ein möglicher langwieriger Prozess über ihnen wie ein Damoklesschwert schwebte.» Er werde Akteneinsicht beantragen, um Ansprüche auf Schadensersatz zu prüfen.

Der damals 24-Jährige war der letzte Verdächtige. «Im Fall Peggy wird es keine weitere Anklage geben», erklärte der Leitende Oberstaatsanwalt. «Der Ermittlungskomplex «Peggy» mit allen Verfahren ist nun vollständig beendet.»