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Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen acht weitere VW-Manager

19 Führungskräfte sind nun angeschuldigt – bei einem Schaden von bis zu 77,9 Milliarden Euro. Verteidiger erheben massive Vorwürfe gegen die Braunschweiger Staatsanwälte.

Die rechtliche Aufarbeitung des Dieselskandals geht weiter voran. Foto: dpa
Die rechtliche Aufarbeitung des Dieselskandals geht weiter voran. Foto: dpa

In der rechtlichen Aufarbeitung des Dieselskandals bei Volkswagen hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig eine dritte Anklage erhoben: Angeschuldigt sind acht teils hochrangige frühere Manager des Autobauers. Ihnen wird vorgeworfen, „in ihrer jeweiligen verantwortlichen Position“ zwischen November 2006 und September 2015 den Einbau der Manipulationssoftware bei der Abgasreinigung von VW-Dieselfahrzeugen „gefördert, unterstützt oder zumindest trotz Kenntnis der Illegalität nicht unterbunden“ zu haben, so die Staatsanwaltschaft Braunschweig.

Es geht um mutmaßlichen Betrug, Falschbeurkundung und Wettbewerbsverstöße sowie teilweise um Untreue und Steuerhinterziehung. Als maximaler Schaden in dem 44 Seiten langen Anklagesatz ist laut Informationen des Handelsblatts eine Summe von 77,9 Milliarden Euro genannt.

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Unter den Angeschuldigten sind nach Informationen des Handelsblatts Frank Tuch und Bernd Gottweis. Tuch war früher Leiter des Qualitätsmanagements und Generalbevollmächtigter bei Volkswagen. Gottweis, der von 2007 bis 2014 für VW tätig war, gehörte zu den engsten persönlichen Mitarbeitern des früheren Konzernchefs Martin Winterkorn und leitete zuletzt den Ausschuss für Produktsicherheit.

Tuch wollte auf Nachfrage zu der Anklage nicht Stellung nehmen, hatte aber bis dato die Vorwürfe gegenüber der Staatsanwaltschaft stets zurückgewiesen. Der Verteidiger von Gottweis war bisher für Rückfragen nicht zu erreichen. Für Gottweis ist die jetzige Anklage nicht die erste. Er gehört neben Winterkorn zu einem Kreis von sechs Managern, gegen die 2018 bereits in den USA die dortigen Strafverfolgungsbehörden Anklage erhoben.

Sowohl Tuch als auch Gottweis waren frühzeitig mit dem Dieselthema befasst. In einem Schreiben vom 23. Mai 2014, das dem Handelsblatt vorliegt, listet Tuch für Winterkorn verschiedene Probleme auf. Dabei ging es explizit um die Überschreitung der Stickoxid-Emissionen bei Diesel-Pkws im Echtbetrieb.

Tuch schrieb an Winterkorn: „Die Universität von West Virginia hat gemeinsam mit dem Carb und dem International Council on Clean Transportation (ICCT) Emissionstests im realen Fahrbetrieb durchgeführt.“ Der Vermerk lag Winterkorns Wochenendpost bei. Bis heute ist offen, was mit dieser Notiz geschah.

Verteidiger kritisieren Staatsanwaltschaft hart

Fakt ist, dass die Ergebnisse der Studie ernüchternd waren: „Bei den Messungen an VW-Fahrzeugen … wurden die NOx-Grenzwerte deutlich überschritten (Faktor 15 bis 35).“ Tuch machte als Leiter der Qualitätssicherung klar, dass sein Unternehmen handeln müsse: „Die ICCT hat VW die Testergebnisse übergeben und um eine entsprechende Kommentierung gebeten.“ Tuch meldete, dass er über die weiteren Entwicklungen und die Diskussionen mit der Behörde berichten werde.

Wenige Tage später erhielt Tuch eine Notiz des damaligen Leiters des Ausschusses für Produktsicherheit bei Volkswagen, Bernd Gottweis. Auszugsweise heißt es dort: „Eine fundierte Erklärung für die dramatisch erhöhten Stickoxid-Emissionen kann den Behörden nicht gegeben werden.“

Volkswagen hielt die US-Behörden noch mehr als ein Jahr lang hin. Erst im Spätsommer 2015 gestand der Konzern die Manipulationen ein, am 18. September schließlich machte die US-Umweltbehörde sie öffentlich. Kurz darauf begannen hierzulande die Staatsanwälte zu ermitteln, im April 2019 erhoben sie die erste Anklage.

Bemerkenswert an der jetzigen Anklage: Unter den Vorwürfen sind auch solche, die das Landgericht Braunschweig erst kürzlich verworfen hatte, als es die erste Anklage gegen fünf Volkswagen-Manager zugelassen hatte, darunter auch der Ex-Vorstandschef Martin Winterkorn. Als von vornherein unbegründet hatte das Gericht die Annahme der Staatsanwaltschaft verworfen, dass die Angeklagten sich der Untreue gegenüber dem Volkswagen-Konzern schuldig gemacht hätten.

Auch für den Tatverdacht der mittelbaren Falschbeurkundung bestehe kein Anlass, weil die Manipulation der Zulassungsbescheinigungen nicht von diesem Gesetzesparagrafen erfasst sei. Ein Verteidiger der nun Angeschuldigten geht daher mit der Staatsanwaltschaft hart ins Gericht: Es sehe so aus, als ob die erste Anklage in Teilen schlicht kopiert wurde, ohne den Einschätzungen des Landgerichts im Zwischenverfahren Rechnung zu tragen, so der Verteidiger gegenüber dem Handelsblatt.

Für Ärger sorgt in Verteidigerkreisen auch das Vorgehen der Staatsanwaltschaft bei der Anklageerhebung. Walther Graf, der einen früheren Entwicklungsingenieur verteidigt, wettert: „Unser rechtliches Gehör ist massiv verletzt worden, wir hatten zuletzt im Juli 2019 Akteneinsicht. Heute Vormittag haben wir dann vom Pressesprecher erfahren, dass Anklage erhoben worden ist. Das ist mehr als nur schlechter Stil.“

Insgesamt sind nun 19 größtenteils frühere VW-Manager angeklagt. Die erste Anklage, die sich gegen Ex-CEO Winterkorn, Ex-Vorstand Heinz-Jakob Neußer sowie drei weitere Manager richtet, war erst kürzlich zugelassen worden. Der Prozess könnte in wenigen Monaten beginnen.

Eine zweite Anklage gegen sechs weitere Manager, darunter zwei frühere Motorenchefs, hatten die Braunschweiger Strafverfolger im Januar erhoben.