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Staatsanwaltschaft: Bei Durchsuchung kein Bargeld sichergestellt

KÖLN/HAMBURG (dpa-AFX) - Bei einer Durchsuchung im Rahmen der Cum-Ex-Ermittlungen in Hamburg sind nach Angaben der Staatsanwaltschaft "keine etwaig aufgefundenen Bargeldbeträge" sichergestellt worden. Darüber, ob überhaupt Bargeld gefunden wurde, machte die Kölner Strafverfolgungsbehörde am Montag keine Angaben. Auch Namen möglicher Beschuldigter nannte sie nicht.

Geld könne generell nur dann sichergestellt werden, wenn es den konkreten Verdacht gebe, dass es aus einer Straftat stamme - und wenn damit gerechnet werde, dass es später vom Gericht eingezogen werde, erklärte die Staatsanwaltschaft pauschal.

Nach einem Bericht der "Bild"-Zeitung soll im Rahmen der Cum-Ex-Ermittlungen in einem Schließfach des ehemaligen SPD-Politikers Johannes Kahrs ein hoher Geldbetrag gefunden worden sein - dessen Besitz für sich genommen nicht illegal ist. Kahrs war bislang für eine Stellungnahme nicht erreichbar und reagierte nicht auf Anfragen.

Die Ermittlungen dauerten an, erklärte die Staatsanwaltschaft. "Gegenwärtig werden noch beweisrelevante Unterlagen und Datenträger ausgewertet." Wann man damit fertig sei, sei noch nicht abzusehen.

Bei Kahrs in Hamburg hatte es im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal im vergangenen Jahr eine Razzia gegeben, wie dpa damals aus informierten Kreisen erfahren hatte. Wegen des Anfangsverdachts auf Begünstigung gegen drei Beschuldigte hätten Ermittler neben Privaträumen auch die Räumlichkeiten der Hamburger Finanzbehörde durchsucht, teilte die Staatsanwaltschaft Köln damals mit. Bisherige Ermittlungen hätten "Anhaltspunkte für strafrechtlich relevantes Verhalten der Beschuldigten im Zusammenhang mit verfahrensgegenständlichen "Cum/Ex-Geschäften" eines in Hamburg ansässigen Kreditinstituts ergeben".