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Staatsanwälte verhängen Milliarden-Bußgeld gegen VW

Volkswagen muss im Dieselskandal ein Bußgeld in Höhe von einer Milliarde Euro zahlen. Der Autobauer akzeptiert den Bescheid der Staatsanwaltschaft Braunschweig.

Die kleine Ortschaft Ehra-Lessien, etwa 20 Kilometer nördlich von Wolfsburg, ist eigentlich nur durch ihr Testgelände von Volkswagen bekannt. Der Autokonzern lässt dort seine neuen Autos regelmäßig prüfen und auf technisch aktuellen Stand bringen. Auch die Vorstände setzen sich dort manchmal ans Steuer, um die Autos selbst zu testen.

Die für den Mittwoch angesetzten Vorstandsfahrten mussten allerdings durch ein überraschendes Ereignis unterbrochen werden. Das Testgelände in Ehra-Lessien wurde am Nachmittag auch zum Ort einer Sondersitzung des Konzernvorstandes: Die Führung des VW-Konzerns musste die nächste Milliardenstrafe wegen des Dieselskandals durchwinken.

In der Dieselaffäre hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig einen Bußgeldbescheid über eine Milliarde Euro gegen Volkswagen erlassen. VW habe die Geldbuße nach eingehender Prüfung akzeptiert und werde hiergegen keine Rechtsmittel einlegen, teilte der Autokonzern mit.

Durch den Bußgeldbescheid werde das gegen Volkswagen laufende Ordnungswidrigkeitenverfahren beendet. Es handelt sich um eine der höchsten Geldbußen, die jemals in der Bundesrepublik Deutschland einem Unternehmen auferlegt worden ist. Die Summe setzt sich zusammen aus einer Strafe von fünf Millionen Euro sowie 995 Millionen Euro, die VW an wirtschaftlichen Vorteilen aus dem Dieselbetrug gezogen habe.

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„Volkswagen bekennt sich damit zu seiner Verantwortung für die Dieselkrise und sieht darin einen weiteren wesentlichen Schritt zu ihrer Bewältigung. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Aufarbeitung unserer Vergangenheit“, sagte der neue VW-Vorstandsvorsitzende Herbert Diess im Anschluss an die außerplanmäßige Vorstandssitzung. Weitere Schritte seien allerdings notwendig, um das Vertrauen in das Unternehmen und die Automobilindustrie Stück für Stück wiederherzustellen.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ist zu dem Schluss gekommen, dass es beim Wolfsburger Autokonzern zu „Aufsichtspflichtverletzungen in der Abteilung Aggregate-Entwicklung im Zusammenhang mit der Fahrzeugprüfung“ gekommen ist. In der Entwicklungsabteilung sei der Grundstein dafür gelegt worden, dass in der Zeit bis 2015 „insgesamt 10,7 Millionen Fahrzeuge mit dem Dieselmotor der Typen EA 288 (Gen3) in den USA und Kanada sowie EA 189 weltweit mit einer unzulässigen Softwarefunktion beworben, an Abnehmer veräußert und in den Verkehr gebracht wurden“.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft muss der Konzern die Milliarde binnen sechs Wochen an das Land Niedersachsen überweisen, das zugleich zweitgrößter Aktionär von Volkswagen ist. Die Geldbuße bezieht sich ausdrücklich auch auf Verstöße im Zusammenhang mit überhöhten Emissionswerten bei Stickoxiden.

Ein Unternehmen kann mit einer Geldbuße belegt werden, wenn festgestellt wird, dass erforderliche Aufsichtsmaßnahmen unterlassen worden und dadurch strafrechtlich relevante Pflichtverletzungen erfolgt sind. Es handelt sich um eine der wenigen Möglichkeiten nach deutschem Recht, Unternehmen direkt für Fehlverhalten mit Zahlungspflichten in Form von Bußgeldern zu belegen.

VW machte am Abend noch keine Angaben, inwieweit sich die Milliardenzahlung auf Bilanz und Cashflow auswirken wird. Im Moment werde noch gerechnet, hieß es in Kreisen. Die Zahlung an das Land Niedersachsen ist in den bislang gebildeten Rückstellungen von gut 25 Milliarden Euro noch nicht enthalten. Deshalb dürfte es eine Ergebniskorrektur geben.