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Staatsanwältin: Rücksichtnahme auf Warburg Bank nicht nachvollziehbar

HAMBURG (dpa-AFX) - Die Kölner Oberstaatsanwältin und "Cum-Ex"-Expertin Anne Brorhilker kann den Verzicht der Hamburger Finanzbehörden auf eine Steuernachforderung an die in den Steuerskandal verwickelte Warburg Bank nicht nachvollziehen. Aus ihrer Sicht wäre schon 2016 eine Rückforderung möglich gewesen. Und "2017 war die Beweislage noch viel besser", sagte sie am Freitag als Zeugin im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft. Brorhilker ermittelt im "Cum-Ex"-Skandal bereits seit mehr als acht Jahren gegen Banker, Berater und Aktienhändler, gilt als Kennerin der Szene. Sie hat unter anderem dafür gesorgt, dass der frühere Generalbevollmächtigte der Warburg Bank in der Sache zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden ist.

Das Hamburger Finanzamt für Großunternehmen hatte 2016 mit Ablauf der Verjährungsfrist zunächst für 2009 und 2010 Steuernachforderungen in Höhe von 47 Millionen Euro erheben wollen, dann aber etwa unter Hinweis auf eine mögliche Insolvenz der Bank doch verzichtet. Weitere 43 Millionen Euro wurden 2017 erst nach Intervention des Bundesfinanzministeriums eingefordert. Der Untersuchungsausschuss will nun herausfinden, ob dieses Vorgehen möglicherweise durch die politische Einflussnahme führender SPD-Politiker wie den damaligen Hamburger Bürgermeister und voraussichtlichen neuen Bundeskanzler Olaf Scholz sowie den früheren Hamburger Finanzsenator und heutigen Bürgermeister Peter Tschentscher zustande gekommen sind.