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Staat bezahlt Großteil des Urlaubs: So können Familien mit geringen Einkommen ihre "Corona-Auszeit" beantragen

Kinder im Schwimmbad
Kinder im Schwimmbad

Familien mit geringen Einkommen oder Angehörigen mit Behinderung können sich künftig in einem einwöchigen Urlaub in gemeinnützigen Ferienstätten von der Corona-Pandemie erholen. Nach den Anstrengungen durch die Pandemie sehnten sich viele Familien danach, endlich wieder rauszukommen, abzuschalten und Kraft zu tanken, sagte Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht (SPD) zum Start der "Corona-Auszeiten für Familien".

Die mit 50 Millionen Euro ausgestattete Maßnahme ist Teil des zwei Milliarden Euro umfassenden Corona-Aufholprogramms der Bundesregierung. Berechtigte Familien müssen für ihren Urlaubsaufenthalt nur etwa zehn Prozent der Kosten für Unterkunft und Verpflegung zahlen. Den Rest erhält die jeweilige Einrichtung aus den Mitteln des Corona-Aufholpakets.

"Nicht jede Familie kann sich einen Urlaub leisten"

"Nicht jede Familie kann sich einen Urlaub leisten, aber alle sollen sich erholen können", sagte Lambrecht. "Für Familien mit kleinen Einkommen und kleinen Wohnungen waren die Monate mit geschlossenen Kitas und Schulen besonders hart." Genau für diese Menschen starte die "Corona-Auszeit für Familien".

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Familien können den Zuschuss laut der Webseite des Bundesfamilienministeriums zweimal in Anspruch nehmen: einmal im Jahr 2021 und einmal im Jahr 2022. Dort finden sich auch Informationen, ob man die Voraussetzungen für einen Anspruch erfüllt. Eine Orientierung, ob das Einkommen unter der Grenze liegt, bietet laut Bundesfamilienministerium ein Rechner der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung. Ein genauerer Online-Check werde derzeit noch entwickelt und stünde in Kürze zur Verfügung.

Die Urlaube können - sofern man die Voraussetzungen erfüllt - "in gemeinnützigen Familienferienstätten und weiteren für die Familienerholung geeigneten Unterkünften in ganz Deutschland" gebucht werden. Hat die Unterkunft für den gewünschten Zeitraum noch Plätze frei, erhält die Familie von dort das Corona-Auszeit-Formular. Dieses wird dann geprüft und sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, kann man den vergünstigten Aufenthalt buchen, heißt es vom Bundesfamilienministerium.

Mit Material der Deutschen Presse-Agentur/rwi