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Angriff auf Airbnb & Co.: Weltweit kämpfen Städte um die Kontrolle ihrer Immobilien

Vorschriften für Kurzzeitvermietungen wie Airbnb oder Booking.com gibt es bereits in den meisten Städten. Oft hapert es jedoch an der Kontrolle.

Die Stadt München und Airbnb liegen im Clinch. Die teuerste Stadt Deutschlands will gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum durch Kurzzeitvermietung vorgehen und pocht daher darauf, dass Airbnb die Daten von Gastgebern herausrückt, die sich den städtischen Regeln widersetzen. In München dürfen komplette Wohnungen nicht länger als acht Wochen im Jahr per Kurzzeitvermietung angeboten werden.

Ende 2018 hatte der Verwaltungsgerichtshof München Airbnb noch dazu verdonnert, der Stadt die Daten von Anbietern zweckentfremdeter Wohnungen herauszugeben. Das Unternehmen hat dagegen Berufung beantragt. Die hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nun zugelassen. Prozessiert wurde die Berufung zwar noch nicht, aber schon in der Berufungszulassung erklärte der Gerichtshof, dass sich die Auskunftsersuche der Stadt auf Einzelfälle mit konkreten Anfangsverdachten auf Zweckentfremdung beschränken solle.

Das starke Wachstum von Kurzzeitvermietungen über Anbieter wie Airbnb, Booking oder HomeAway hat weltweit zu einem Ruf nach mehr Regulierung für diesen Markt geführt. Die Welttourismus-Organisation hat nun 21 Länder und Städte daraufhin untersucht, welche Vorschriften dort für Anbieter wie Airbnb oder HomeAway gelten. Die Ergebnisse liegen dem Handelsblatt vorab vor. Sie zeigen, dass bereits zahlreiche Vorschriften in Kraft sind.

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In erster Linie greift der Fiskus zu: 95 Prozent aller Ziele besteuern Einnahmen der privaten Vermieter. 91 Prozent der Destinationen haben zudem Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften erlassen, und 81 Prozent verlangen die Registrierung der Angebote bei den lokalen Behörden.

„Es gibt in den 21 untersuchten Destinationen deutlich mehr Regulierung, als wir angenommen haben“, sagt Zurab Pololikashvili, Generalsekretär der Welttourismus-Organisation, dem Handelsblatt. Die Organisation hat besonders viele europäische Ziele unter die Lupe genommen, weil hier das Phänomen der Kurzzeitvermietungen stark diskutiert wird.

Derzeit machen Airbnb, HomeAway & Co. nach Angaben der Weltbank rund sieben Prozent des globalen Übernachtungsmarktes aus. Doch Experten rechnen mit einem jährlichen Wachstum von 31 Prozent für die Zeit von 2013 bis 2025 – das ist sechsmal so viel wie das erwartete Wachstum traditioneller Anbieter.

Besonders streng sind Städte, die von vielen Touristen besucht werden: Barcelona, Amsterdam, Paris und in den USA New York. In Berlin und London existieren dagegen laut der Untersuchung weniger Regeln.
Amsterdam erlaubt etwa nur die Vermietung von Wohnungen, in denen der Vermieter selbst lebt und seinen ersten Wohnsitz angemeldet hat.

Er darf seine gesamte Wohnung maximal 30 Tage und nie kürzer als sieben Nächte am Stück vermieten. Vermietet er nur Teile der Wohnung, in der er selbst lebt, gibt es zwar keine zeitlichen Begrenzungen, aber er darf dann nicht mehr als 40 Prozent der gesamten Fläche vermieten. Zudem muss die Anwohnergemeinschaft der Kurzzeitvermietung an Touristen zustimmen. Außerdem muss der Vermieter eine Touristensteuer erheben und abführen sowie die Ankunft jedes Gastes vorab den Behörden melden.

In Berlin dagegen existieren laut der Untersuchung, die auf den Angaben der befragten Städte beruht, weniger Vorschriften. Zwar müssen Kurzzeitvermieter sich auch dort registrieren, wenn sie ihre Wohnung oder ein Zimmer vermieten wollen. Doch es gibt kein Limit für die Vermietdauer des ersten Wohnsitzes, und auch eine Zustimmung der Anwohnergemeinschaft ist nicht nötig.

Hygiene und Sicherheit

Fast alle Destinationen schreiben genau vor, ob die ganze Wohnung oder nur Teile vermietet werden dürfen. 52 Prozent machen zusätzlich Vorschriften zum ersten und zweiten Wohnsitz, die meist zum Ziel haben, eine rein kommerzielle Nutzung zu verbieten. Regeln zur Mietdauer sind dagegen eher die Ausnahme – nur 38 Prozent der untersuchten Ziele setzen dafür Grenzen.

Zwar haben 91 Prozent der Städte Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften für die neuen Vermietungen. Doch häufig sind die sehr unkonkret. So brauchen Kurzzeitvermieter in Barcelona für ihre Lizenz zwar ein Sicherheitszertifikat der Stadt. Doch als Voraussetzung dafür verlangt die Stadt nur, dass sie „ein Minimum technischer und hygienischer Bedingungen erfüllen“.

An der Kontrolle hapert es jedoch. „Das liegt oft unter anderem an fehlenden Ressourcen, einer fehlenden Kooperation zwischen allen Beteiligten und einer mangelnden Klarheit darüber, welche der beteiligten Behörden die Gesamtverantwortung trägt“, sagt Pololikashvili.

Konkrete Daten dazu liefert die Untersuchung der Welttourismus-Organisation zwar nicht. Die fehlende Kontrolle zeigt aber etwa das Beispiel Mallorca: Die Hauptstadt Palma erlaubt seit zwei Jahren nur noch die Vermietung kompletter Häuser, nicht mehr aber von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern. Obwohl Bußgelder bis zu 400.000 Euro drohen, listet allein Airbnb immer noch mehr als 300 Wohnungen in Palma auf.

Mehr:

  • Airbnb wehrt sich gegen Vorwurf, die Wohnungsnot in deutschen Städten zu verschärfen – und kontert mit einer wissenschaftlichen Studie zum hiesigen Vermietungsgeschäft.

  • Menschen wollen Menschen treffen. Das kann die oft unterschätzte Immobilienbranche für sich nutzen – wenn sie die Zeichen der Zeit erkennt.

  • Wohnungsbaugesellschaften sollen enteignet werden, um Druck vom Wohnungsmarkt zu nehmen. Dabei liegt die Schuld zu großen Teilen bei der Politik.