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Wie Spender ihre Steuerlast senken

Nicht nur in Mayschoß in Rheinland-Pfalz wurden viele Häuser bei der Hochwasserkatastrophe komplett zerstört oder stark beschädigt.
Nicht nur in Mayschoß in Rheinland-Pfalz wurden viele Häuser bei der Hochwasserkatastrophe komplett zerstört oder stark beschädigt.

Wer Hochwasseropfern helfen will, kann Geld an eine seriöse Hilfsorganisation spenden. Wer dabei einiges beachtet, kann steuerlich profitieren. Was Sie dazu wissen müssen.

München (dpa/tmn) - Mit einer Geldspende kann man beispielsweise Hochwasseropfern helfen. Um steuerlich damit seine Steuerlast zu senken, gibt es aber einige Voraussetzungen: So muss die Spende etwa an eine anerkannte gemeinnützige Organisation gehen, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern.

Als Beispiele nennen die Experten das Deutsche Rote Kreuz (DRK), die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) oder das Technische Hilfswerk (THW). Zudem verweisen sie auf eine Übersicht zu Spendenmöglichkeiten auf der Internetseite des Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

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Auch Spenden an betroffene Städte und Kommunen erkennt das Finanzamt an - in welcher Höhe ist vom Einkommen abhängig. Den gespendeten Betrag muss man in seiner Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben angeben. Er reduziert die Steuerlast. Bis zu zwanzig Prozent der gesamten Einkünfte kann man steuerbegünstigt spenden, so die Lohnsteuerhilfe Bayern.

Bei Spenden unter 300 Euro reicht in der Regel ein vereinfachter Spendennachweis - also ein Zahlungsbeleg, eine Überweisungskopie oder ein Kontoauszug.

Das trifft auch auf anerkannte Katastrophenfällen zu - wie etwa der aktuellen Hochwasserkatastrophe: Die Finanzverwaltungen von Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern lassen diesen demnach bis zum 31. Oktober 2021 zu. Die Spenden müssen jedoch auf ein extra eingerichtetes Hochwasser-Sonderkonto der anerkannten Organisationen eingehen, damit keine Zuwendungsbestätigung nötig ist.

In anderen Fällen gilt: Bei größeren Beträgen sollten Spender ansonsten eine Zuwendungsbestätigung anfordern und diese gut aufbewahren - das Finanzamt kann sie jederzeit anfordern. Große Hilfsorganisationen schicken die Bescheinigung meist unaufgefordert zu Beginn des nächsten Jahrs zu.