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SPD und Union streiten über Deckelung der Dispozinsen

Die SPD will die Höhe der Dispozinsen gesetzlich begrenzen. Doch der Koalitionspartner Union will nicht in die Preisgestaltung der Kreditinstitute eingreifen.

Die finanzpolitische Sprecherin der CDU spricht sich gegen eine gesetzliche Begrenzung der Dispozinsen aus. Foto: dpa
Die finanzpolitische Sprecherin der CDU spricht sich gegen eine gesetzliche Begrenzung der Dispozinsen aus. Foto: dpa

Die SPD sieht in Dispokrediten die Gefahr einer Schuldenfalle. Besonders die relativ hohen Zinsen sind den Sozialdemokraten ein Dorn im Auge. In einem Positionspapier fordert die SPD-Bundestagsfraktion nun, die Dispozinsen – die fällig werden, wenn ein Verbraucher sein Girokonto überzieht –, „gesetzlich zu begrenzen“.

Untersuchungen von Stiftung Warentest oder der Bürgerbewegung Finanzwende belegen regelmäßig, dass der Dispozins der Banken bei durchschnittlich rund zehn Prozent liegt. Obwohl der Leitzins im Euro-Raum seit Jahren bei null Prozent verharrt, geben Banken die eigenen günstigen Refinanzierungsmöglichkeiten nicht weiter.

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Auch deshalb plädiert die SPD für eine Deckelung des Dispozinses. Dabei könnte man sich an dem Satz für Ratenfinanzierungen oder anderen Basiszinssätzen orientieren. Von der Festlegung einer absoluten Obergrenze halten die Sozialdemokraten allerdings nichts, da sie marktwirtschaftlich nicht zu rechtfertigen wäre.

Das ist mit der Union allerdings nicht zu machen. Dispozinsen in Höhe von zehn Prozent sind aus Sicht der Christdemokraten nicht verwerflich. Schließlich werde der Dispokredit ohne vorherige Risikoprüfung eingeräumt. „Daher ist es nicht unverhältnismäßig, wenn sich die Bank das deutlich höhere Risiko über den Zins vergüten lässt“, sagt die finanzpolitische Sprecherin der Union, Antje Tillmann (CDU). Bei einem akuten Finanzbedarf könnten Verbraucher einen regulären Kredit bei der Bank anfragen.

Anders als bei ihrem Bündnispartner muss die SPD bei Teilen der Opposition keine Überzeugungsarbeit leisten. „Wir fordern einen flexiblen Deckel für Dispo- und Überziehungszinssätze, der diese in ein angemessenes Verhältnis zum Leitzins setzt“, so Stefan Schmidt, Finanzexperte der Grünen. Ähnlich sehen das die Linken.

Verbraucherschützer begrüßen SPD-Vorschlag

Auch Verbraucherschützer begrüßen die Initiative der Sozialdemokraten. „Das ist ein guter und wichtiger Schritt“, lobt Dorothea Mohn, Leiterin des Finanzmarkteams bei der Verbraucherzentrale Bundesverband. „Die zu hohen Dispozinsen in Verbindung damit, dass Verbraucher viel zu lange im Dispo gehalten werden, sind mehr als ein Ärgernis: Sie sind eine Gefahr für eine dauerhafte Verschuldung und Überschuldung“, so Mohn.

Nach Einschätzung der SPD weisen Banken zu spät auf günstigere Finanzierungsmöglichkeiten wie beispielsweise Ratenkredite hin. „Wir setzen uns dafür ein, dass Banken schon nach dreimonatiger Kontoüberziehung auf günstigere Alternativen hinweisen müssen“, sagt der finanzpolitische Sprecher der SPD, Lothar Binding.

Für darüber hinausgehende, sogenannte geduldete Kontoüberziehungen, sollen Banken keine Zusatzzinsen mehr verlangen dürfen. Teilweise liegen diese Zusatzzinsen bei vielen Banken mehrere Prozentpunkte über dem Disposatz.

Zudem will die SPD Kreditinstitute dazu verpflichten, schon bei Einräumung der Kontoüberziehung übersichtlich darzustellen, welchen Einfluss die Höhe und die Dauer der Inanspruchnahme auf die Zinskosten haben, so die SPD-Finanzexpertin Ingrid Arndt-Bauer.

Union reagiert skeptisch

Die Union ist skeptisch. „Ich bin momentan sehr zurückhaltend, weitere Eingriffe bei den Banken zu fordern“, sagt die CDU-Finanzpolitikerin Tillmann. Angesichts der Coronakrise, unter deren Auswirkungen die Banken noch stärker als bisher leiden dürften, „ist es das falsche Signal, wenn wir in die Preisgestaltung der Banken eingreifen würden“.

Nach der derzeitigen gesetzlichen Regelung sind die Banken verpflichtet, dem Darlehensnehmer ein Beratungsangebot zu machen, wenn er den Dispo dauerhaft und erheblich beansprucht. Diese Pflicht tritt ein, sobald ein Verbraucher den Disporahmen über einen Zeitraum von sechs Monaten zu durchschnittlich 75 Prozent ausschöpft.

Dasselbe gilt bei einer geduldeten Überziehung über drei Monate, wenn durchschnittlich über 50 Prozent des monatlichen Geldeingangs auf dem Konto in Anspruch genommen werden. Diese Regelungen haben sich nach Einschätzung der SPD nicht bewährt.