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SPD legt Gesetz zur Bekämpfung der parlamentarischen Korruption vor

BERLIN (dpa-AFX) - Als Reaktion auf die Masken- und Lobbyismusaffäre im Bundestag hat die SPD-Fraktion eine Gesetzesverschärfung vorgelegt. Der Entwurf für ein "Gesetz zur Erhöhung der parlamentarischen Transparenz und zur Bekämpfung der parlamentarischen Korruption" sieht Änderungen unter anderem des Parteien- und Abgeordnetengesetzes vor. Es handelt sich im Wesentlichen um die Umsetzung eines von der SPD bereits veröffentlichten Zehn-Punkte-Plans.

Vorgesehen ist unter anderem ein Verbot bezahlter Lobbytätigkeiten neben dem Mandat, ein Verbot der Spendenannahme für Abgeordnete und eine cent-genaue Veröffentlichung von Nebeneinkünften. Der Umfang von Nebentätigkeiten soll angegeben werden müssen, ebenso Aktienoptionen sowie Unternehmensbeteiligungen ab 5 Prozent der Stimmrechte - nicht erst ab 25 Prozent wie heute. Parteispenden sollen auf jährlich maximal 100 000 Euro pro Spender begrenzt werden. Für Spenden soll die Veröffentlichungspflicht von 10 000 Euro auf 2000 Euro gesenkt werden.

Vorsehen ist zudem, Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern künftig als Verbrechen einzustufen. Der Strafrahmen soll auf ein bis zehn Jahre Haft erhöht werden.