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SPD-Fraktion stellt Bedingungen an Finanzhilfen für Unternehmen

BERLIN (dpa-AFX) - Die SPD-Fraktion im Bundestag fordert strengere Auflagen für Unternehmen, die in der Corona-Krise staatliche Finanzhilfen erhalten. Außerdem müsse der Staat bei Beteiligungen ein gewisses Mitspracherecht bekommen. Das geht aus einem Beschlusspapier der Fraktion hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Konkret will die Fraktion demnach, dass die Unternehmen keine Dividenden ausschütten oder Boni, Sonderzahlungen und andere Gratifikationen ausgeben dürfen - nicht nur, wenn sie direktes Staatsgeld bekommen, sondern auch bei staatlichen Garantien. Wenn sich der Staat wesentlich beteilige, sollten Obergrenzen für die Vergütung von Chefetage und Angestellten festgelegt werden. Der Staat solle "angemessenen Einfluss für die Zeit der Maßnahmen im Unternehmen bekommen".

Die SPD-Fraktion fordert zudem, dass die Unternehmen keine Zweigniederlassungen in Steueroasen haben dürfen und sich an Tariftreue und Mitbestimmung halten müssen. "Im Bundestag haben wir in kürzester Zeit einen Schutzschirm für Arbeitsplätze und Unternehmen gespannt", sagte der erste parlamentarische Geschäftsführer, Carsten Schneider, der dpa.

Wer staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen will, müsse dafür Bedingungen akzeptieren. "Staatsgeld ohne Mitsprache für das betroffene Unternehmen mögen sich manche Manager wünschen, für die SPD ist das aber ausgeschlossen", betonte er.