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Sparkassen bereit zum Rauswurf von Kunden bei BGH-Umsetzung

(Bloomberg) -- Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zu ungerechtfertigten Gebührenerhöhungen wollen die Sparkassen ab Oktober neue Mitteilungen zu allgemeinen Geschäftsbedingungen und Preisänderungen verschicken. Kunden, die dabei ihre Zustimmung verweigern, müssen sich wohl nach einem neuen Kreditinstitut umsehen.

“Lehnen Kunden die AGB- beziehungsweise Preisänderungen ab, dann kann die Sparkasse die Geschäftsbeziehung leider nicht fortführen, denn wir sind nicht in der Lage und auch nicht Willens für jede Kundin und jeden Kunden ein eigenes Preismodell und gegebenfalls abweichende AGB zu installieren”, sagte Michael Ermrich, Präsident des Ostdeutschen Sparkassenverbands, am Dienstag, bei der Vorstellung von Bilanzzahlen.

Er stellte klar, dass Sparkassen nicht mit einer Kündigung drohen, falls Kunden wegen des BGH-Urteils die Erstattung von bereits aufgelaufenen Differenzen bei Kontoführungspreisen wünschen. Eine Kündigung der Geschäftsbeziehung sei vielmehr der letzte Ausweg, wenn Kunden nicht mit künftigen Preisanhebungen einverstanden seien.

Deutsche Banken haben für lange Zeit ausbleibenden Kundenwiderspruch zu einer angekündigten Erhöhung als Zustimmung gewertet. Dem hatte der BGH einen Riegel vorgeschoben. Eine aktive Zustimmung der Kunden ist nun vorgeschrieben. Vielen Banken drohen jetzt Rückzahlungen für bereits gezahlte Gebühren. Auch Gebührenerhöhungen in der Zukunft sind jetzt nicht mehr so einfach durchzusetzen.

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Die Deutsche Bank AG bezifferte die finanziellen Konsequenzen aus dem Urteil auf 222 Millionen Euro im 2. Quartal. Die LBBW berichtete eine Rückstellung in Höhe von 12 Millionen Euro aufgrund der Rechtsprechung.

Ermrich beklagte einen “bürokratischen Aufwand” bei der Umsetzung des BGH-Urteils. Kunden würden nun jeweils rund 160 Seiten juristisch ausformulierte Informationen erhalten. Die Erfahrung sei, dass solche Papierberge gar nicht erst gelesen werden.

(Neu: Zitat im letzten Absatz)

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