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Spahn will Zugriff auf Mobilfunkdaten von Corona-Kontaktpersonen

Bis vor kurzem galt die Maßnahme noch als undenkbar. Jetzt plant die Regierung zur Eindämmung der Corona-Pandemie tiefe Eingriffe in die Grundrechte.

Jens Spahn will Zugriff auf Mobilfunkdaten von Corona-Kontaktpersonen (Bild: dpa)
Jens Spahn will Zugriff auf Mobilfunkdaten von Corona-Kontaktpersonen (Bild: dpa)

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will Gesundheitsbehörden zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie weitreichende Zugriffe auf personenbezogene Daten erlauben. Konkret geht es um das Auslesen von Bewegungsdaten aus dem Mobiltelefon von Corona-Patienten, um Kontaktpersonen der Infizierten aufzuspüren und so die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.

Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums hervor, der dem Handelsblatt vorliegt. Das Gesetz sieht umfangreiche Änderungen des Infektionsschutzgesetzes vor und soll gemeinsam mit weiteren Hilfs- und Schutzgesetzen der Regierung in einem großen Paket bereits kommende Woche beschlossen werden. Ziel ist es, „für den Fall einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ dem Ministerium „die entsprechenden Krisenreaktionsmaßnahmen“ zu ermöglichen.

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Dazu sollen die zuständigen Behörden „zum Zwecke der Nachverfolgung von Kontaktpersonen technische Mittel einsetzen“ dürfen, „um Kontaktpersonen von erkrankten Personen zu ermitteln, sofern aufgrund epidemiologischer Erkenntnisse gesichert ist, dass dies zum Schutz der Bevölkerung vor einer Gefährdung durch schwerwiegende übertragbare Krankheiten erforderlich ist“, heißt es in dem Entwurf.

Die Regierung will demnach Telekommunikationsdienste-Anbieter wie die Telekom gesetzlich verpflichten, die Telekommunikationsverkehrsdaten an die zuständigen Behörden herauszugeben. Gemeint sind solche Daten, die für die Ermittlung des Standortes eines Mobilfunkgerätes möglicher Kontaktpersonen von Corona-Erkrankten erforderlich sind.

Erforderlichkeit und Zweck der Maßnahme muss dem Entwurf zufolge von der zuständigen Behörde dokumentiert werden. Laut den Plänen kann die Behörde zudem die ermittelten Kontaktpersonen von dem Verdacht einer Erkrankung informieren. „Die zuständige Behörde darf zu diesem Zweck personenbezogene Daten verarbeiten“, heißt es in dem Gesetzentwurf. „Nach Beendigung der Maßnahmen ist die Löschung der Daten zu dokumentieren.“

Robert-Koch-Institut Arbeit an technischer Lösung

Deutschlands oberster Gesundheitswächter, das Robert-Koch-Institut (RKI), arbeitet nach eigenen Angaben bereits seit Anfang März an einer technischen Lösung zur Handy-Ortung. Die Nutzung von Handydaten sei sinnvoll. „Wir halten das für ein sinnhaftes Konzept“, hatte RKI-Präsident Lothar Wieler vergangene Woche gesagt. Die Daten könnten helfen nachzuvollziehen, mit welchen Menschen eine infizierte Person Kontakt hatte. „Der Vorteil wäre, dass wir Gesundheitsämter enorm unterstützen“, so Wieler.

Die FDP sieht das Vorhaben kritisch. „Ich sehe aus rechtsstaatlicher Sicht auf jeden Fall Nachbesserungsbedarf“, sagte Fraktionsvize Stephan Thomae dem Handelsblatt. Niemand leugne den wichtigen Zweck. „Aber Spahn geht mit den Bürgerrechten doch sehr hemdsärmelig um“. Es sei überhaupt nicht klar, wessen Daten wann übermittelt werden müssen. „Auch ein Richtervorbehalt und eine strikte Zweckbindung fehlen, obwohl dies verfassungsrechtlich zwingend geboten ist“, betonte Thomae.

Die Regierungspläne kommen einer Kehrtwende im Umgang mit sensiblen Daten in der Coronakrise gleich. Zuletzt hatte die Bundesregierung noch versichert, die Einführung einer flächendeckenden Handydaten-Auswertung sei in Deutschland nicht geplant. Sie wies aber zugleich darauf hin, dass das Robert Koch-Institut sich bereits damit beschäftige, wie Standortdaten zur Verfolgung von Infektionsketten eingesetzt werden können.

Als die Gedankenspiele kürzlich öffentlich wurden, warnte die Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Marit Hansen, vor „undurchdachten Schnellschüssen“. „Der Schaden wäre größer als der Nutzen“, sagte Hansen seinerzeit dem Handelsblatt. „Es handelt sich um hochsensible Daten, die über unser privates und gesellschaftliches Leben genauen Einblick geben.“

Telekom stellt schon Bewegungsdaten bereit

Solche Bedenken treiben auch RKI-Präsident Wieler um. Die Frage sei, wie eine mögliche Nutzung eines solchen Tools ethisch, moralisch, rechtlich und vom Datenschutz her einzuordnen sei. Das müsse in Ruhe besprochen werden. „Die Frage ist, ob unsere Gesellschaft so etwas akzeptieren kann, sagte Wieler kürzlich. Für ihn wäre eine Voraussetzung, dass Einzelne bereit seien, ihre Daten für den Gesundheitsgedanken zu „spenden“. Neue Technik würde den Prozess der Kontaktnachverfolgung aber in jedem Fall beschleunigen.

Bisher nutzt Wielers Behörde anonymisierte Bewegungsdaten von Handy-Nutzern, die sie von der Deutschen Telekom kostenlos erhält. Damit soll der Erfolg von Maßnahmen gegen die Coronavirus-Ausbreitung besser eingeschätzt werden können. „Die Daten zeigen uns, ob insgesamt die Mobilität der Bevölkerung nachgelassen hat“, hatte RKI-Präsident Lothar Wieler am Mittwoch in Berlin erklärt. „Es sind aggregierte, anonymisierte Daten und keine individuellen Daten“, betonte er.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hatte die Maßnahme in der gewählten Form als vertretbar eingestuft. „Vor allem unter den aktuellen Umständen spricht nichts gegen die Weitergabe dieser Daten zum Zweck des Gesundheitsschutzes“, sagte Kelber dem Handelsblatt. Es handele sich um Daten, die keine Rückschlüsse auf einzelne Personen ermöglichten. Aktuell werde in anderen Staaten während der Coronavirus-Pandemie der Datenschutz teilweise vernachlässigt.

In diese Richtung bewegt sich nun auch die Bundesregierung mit ihren Plänen für ein schärferes Infektionsschutzgesetz. Der Vorstoß erinnert an Länder, die solche tiefen Grundrechtseingriffe bisher schon zur Terrorbekämpfung nutzen – und diese jetzt im Rahmen der Corona-Eindämmung auf die gesamte Bevölkerung ausgeweitet haben.

In Israel etwa erfasst der Geheimdienst die Handydaten aller Bürger. Mit Methoden, die bisher ausschließlich gegen palästinensische Extremisten angewandt wurden. Künftig wird auf sämtliche Mobiltelefone mit dem Ziel zurückgegriffen, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Als Erstes werden die Handynummern der Corona-Infizierten erfasst. Bis auf zwei Wochen zurück wird damit jeder Schritt des Patienten bekannt – also wann er sich wo aufgehalten hat.

Der Inlandsgeheimdienst hat mit einer neuen Verordnung die generelle Erlaubnis erhalten, die individuellen Informationen der Bürger über das „Wann und Wo“ zu sammeln. Diese leitet er ans Gesundheitsministerium weiter, damit es weiß, wer in den vergangenen 14 Tagen bis auf zwei Meter mit dem Kranken in Berührung kam.