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Sommerhitze im Büro – Was ist erlaubt?

Pflichten und Rechte gibt es für Arbeitgeber und -nehmer

Sind 35 Grad in den Diensträumen, gilt erst mal Arbeitsstopp (Bild: iStock)
Sind 35 Grad in den Diensträumen, gilt erst mal Arbeitsstopp (Bild: iStock)

Kaum ist der Sommer da, wird in Büros aufgrund der hohen Temperaturen laut aufgestöhnt. Am liebsten hätte man sowieso Hitzefrei. Doch welche Vorgaben für Arbeitgeber und Angestellte gibt es eigentlich, wenn es richtig heiß in den Betriebsräumen wird?

In der Arbeitsstättenregelung ist festgelegt, dass der Arbeitgeber schon bei der Bürosuche beziehungsweise dem Errichten des Büros darauf achten muss, dass Lampen, Fenster und Glaswände nicht zur Hitzequelle werden. Sollten die Temperaturen trotzdem mehr als 26 Grad erreichen, muss der Chef zusätzliche Maßnahmen ergreifen – wie etwa die Installation einer Klimaanlage. Zum Handeln verpflichtet ist der Arbeitgeber aber erst bei Temperaturen von mehr als 30 Grad – dann muss er etwa Getränke zur Verfügung stellen und dafür sorgen, dass die Temperatur sinkt.

Überschreitet die Temperatur die 35-Grad-Marke, darf im Büro nicht mehr gearbeitet werden. Doch stellt der Arbeitgeber einen Alternativ-Platz zur Verfügung, an dem es kühler ist, muss weitergearbeitet werden. Zu frühes Verlassen des Arbeitsplatzes wird somit zur Gefahr für den Job, denn auch wenn die Höchsttemperatur zeitweilig überschritten wird, muss es weitergehen, sobald sie dies nicht mehr tut.

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Die einfachste Lösung ist hier das zwischenzeitliche Ablegen der Arbeit. Nur eine regelmäßige Überprüfung der aktuellen Temperatur kann hier versichern, dass der Arbeitnehmer nicht gekündigt werden kann. Ergreift der Arbeitgeber keine Schutzmaßnahmen, zwingt die Angestellten gar, im überhitzten Büro zu arbeiten, droht ihm eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe. Die einfachste Möglichkeit, sich im Büro oder am Arbeitsplatz kühl zu halten, ist wohl die Kleiderwahl. Doch aufgepasst: Dresscodes können zwar abgeschwächt werden, doch ist dies nicht explizit der Fall, gelten sie trotzdem. Im industriellen Bereich ist Sicherheitskleidung, wie etwa Helm und Handschuhe, natürlich weiterhin Pflicht. Im Geschäft und bei Kundenkontakt gelten die gewohnten Regeln, die beispielsweise offene Schuhe größtenteils untersagen. Auch Farbvorgaben sollten weiterhin beachtet werden. Der Schlüssel, um Konflikte zu vermeiden, liegt hier also ganz alleine in der Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

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