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So will der Finanzminister die Steuerflucht der Rentner stoppen

Immer mehr deutsche Rentner ziehen ins Ausland. Einige Länder locken sie mit Steuervorteilen. Nun hat sich die Bundesregierung dazu geäußert – und ihre Strategie offen gelegt.

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Der Ruhestand im Süden hat es vielen Deutschen angetan. Allein 2018 hat die Deutsche Rentenversicherung 240.000 Renten ins Ausland überwiesen. Innerhalb von zehn Jahren ist diese Zahl um ein Viertel gestiegen. Dahinter steckt aber nicht nur die Lust auf dauerhafte Urlaubsidylle, sondern mitunter auch der Reiz von Steuervorteilen. Selbst einige europäische Länder wie Portugal und Griechenland, locken deutsche Rentner mit niedrigen Pauschalsteuern von nur sieben bis zehn Prozent auf die Alterseinkünfte und andere Einkünfte aus Deutschland. Wie diese Strategie gelingt und welche Länder infrage kommen, haben wir hier beschrieben.

Steuerflucht - für die sonst eher weltweit agierende Großkonzerne bekannt sind – wird so für einige Rentner zur ernsthaften Option. In einer Kleinen Anfrage hat die FDP-Bundestagsfraktion die Bundesregierung dazu befragt. Die FDP sieht in der Steuerflucht ein Alarmsignal. „Nicht nur Unternehmen, Start-ups und innovative Köpfe wandern ins Ausland aufgrund der dort attraktiveren Marktbedingungen ab“, sagt Katja Hessel, FDP-Bundestagsabgeordnete und Mitglied des Finanzausschusses. „Nun verlassen auch Rentner das Land - dies zeigt uns deutlich, dass die Steuerpolitik Deutschlands schwer in Schieflage geraten ist.“

Für Hessel ein Anlass, altbekannte FDP-Forderungen zu erneuern: Ein Abbau des Mittelstandsbauchs und ein Verschieben des Eintritts des Spitzensteuersatzes nach oben seien dringend geboten, um Steuergerechtigkeit für alle zu gewährleisten. Gerade bei kleinen und mittleren Einkommen und Renten steige die Steuerlast überproportional an. „Das widerspricht den Grundsätzen der leistungsgerechten Besteuerung und ist nicht länger tragbar“, so Hessel.

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Kampf gegen weißhaarige Steuerflüchtlinge

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage legt ihre Strategie im Kampf gegen die weißhaarigen Steuerflüchtlinge offen. Ein Kampf, der allerdings sehr zahm geführt wird. So gehöre zwar die „Verhinderung 'weißer' d.h. gänzlich unbesteuerter Einkünfte zu den steuerpolitischen Zielen der Bundesregierung“. Doch pauschalbesteuerte Einkünfte fallen nicht unter diese Einstufung. Und auch eine möglicherweise gar verfassungswidrige Ungleichbehandlung von Rentnern im In- und Ausland will die Bundesregierung nicht erkennen. Schließlich befänden sich Rentner im In- und Ausland nicht in derselben Situation, so die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage zur „Abwerbung von steuerpflichtigen Rentnern durch andere Staaten“. Bei Staaten ohne ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland sei ohnehin der „deutsche Steueranspruch nicht eingeschränkt“.

Alles halb so wild also? Problematisch sind tatsächlich grundsätzlich nur Länder, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat. In solch einem Abkommen wird zwischen zwei Ländern geregelt, wer auf welche Einkünfte in welchem Land Steuern erheben darf. Ohne Abkommen kann Deutschland die aus Deutschland gezahlten Renten weiter besteuern, selbst wenn die Rentner dauerhaft im Ausland wohnen.

Portugal, Griechenland - wer noch?

Gibt es allerdings ein Doppelbesteuerungsabkommen, was eher die Regel ist, dann könne dies „dazu führen, dass von deutscher Seite keine Besteuerung erfolgt oder eine erhobene deutsche Steuer auf Antrag zu erstatten ist“, so die Bundesregierung. Genau dieser Fall liegt etwa bei Portugal und künftig auch Griechenland vor. Das griechische Parlament stimmte jüngst der geplanten Pauschalsteuer für Ausländer zu. Profitieren soll, wer sein Steuerdomizil nach Griechenland verlegt, jährlich mindestens 183 Tage im Land verbringt und in fünf der vergangenen sechs Jahre keine Steuern in Griechenland zahlen musste.

Welche anderen Staaten in ähnlicher Form um deutsche Rentner buhlten, wollte die FDP von der Bundestagsfraktion ebenfalls wissen. Die Antwort ist ausweichend. So verweist die Bundesregierung nur allgemein auf Arbeitsgruppen auf EU- und OECD-Ebene, die sich mit der Überprüfung „steuerlicher Präferenzregelungen, die zu einer verminderten Unternehmensbesteuerung führen“, befassten. Mit dem Buhlen um die Auslandsrentner hat das allenfalls indirekt zu tun.

Immerhin will die Bundesregierung bei Doppelbesteuerungsabkommen darauf achten, deutsche Rentner weiter besteuern zu können. Sie strebe regelmäßig „die Absicherung der deutschen nachgelagerten Besteuerung von Alterseinkünften an“. Doch das gelinge nicht immer. Denn solche Abkommen stellten immer ein „Gesamtkompromisspaket“ dar. Und ein Musterabkommen der OECD für Doppelbesteuerungsabkommen empfehle sogar die Besteuerung von Ruhegehältern ausschließlich im Ansässigkeitsstaat des Empfängers, hier also im ausländischen Wohnland des Rentners.

Es scheint also, dass steuerflüchtige Rentner sich keine allzu großen Sorgen um Gegenmaßnahmen der Bundesregierung machen müssen.

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