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So viel kann man in Deutschland erben, ohne dafür Steuern zu zahlen

Wie viel ihr steuerfrei erben dürft, hängt von eurem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser ab. - Copyright: Getty Images / PeopleImages
Wie viel ihr steuerfrei erben dürft, hängt von eurem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser ab. - Copyright: Getty Images / PeopleImages

Für viele ist es ein unliebsames Thema: Steuern zahlen. Ihr müsst das Einkommen, das ihr durch euren Job verdient, versteuern. Vielleicht zahlt ihr zusätzlich auch noch Kfz-Steuer, Hundesteuer oder Kirchensteuer. Geld, dass ihr auf anderen Wegen erhaltet, müsst ihr unter Umständen ebenfalls versteuern. So etwa beim Erben. Je nachdem, wie viel – und von wem – ihr erbt, müsst ihr dafür Steuern zahlen. Doch wie hoch ist der Steuersatz und wie viel dürft ihr steuerfrei erben?

Erben ohne Testament
Erben ohne Testament

Das Erben ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Die Freibeträge und Steuersätze sind im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) festgelegt, dieses wird manchmal auch als Erbschaftsteuergesetz bezeichnet. Wie viel von eurer Erbschaft euch steuerfrei zusteht, hängt von eurem persönlichen Verhältnis zu der verstorbenen Person – auch "Erblasser" genannt – ab. Der Steuersatz wird ebenfalls vom Verhältnis sowie der Höhe des geerbten Vermögens bestimmt.

Je enger das Familienverhältnis, desto mehr dürft ihr steuerfrei erben

Engen Familienmitgliedern der verstorbenen Person steht ein höherer Freibetrag zu als entfernten Verwandten oder anderen Erben. Ehepartner, Kinder, Enkelkinder, Eltern und Großeltern können daher mehr steuerfrei erben als Freunde oder Nachbarn. In der folgenden – auf § 16 ErbStG basierenden –Tabelle könnt ihr sehen, welcher Freibetrag beim Erben für welche Personen gilt. Die Angaben in der linken Spalte beziehen sich immer auf die erbende Person und ihr persönliches Verhältnis zum verstorbenen Menschen.

Diesen Steuersatz müsst ihr beim Erben zahlen

Sollte euer Erbe über dem für euch geltenden Freibetrag liegen, müsst ihr es versteuern. Der Steuersatz hängt von eurer Steuerklasse bei der Erbschaftssteuer ab, dies ist in § 15 ErbStG sowie § 19 ErbStG geregelt. In Steuerklasse I seid ihr, wenn ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner, Kind oder Stiefkind, Enkel- oder Urenkelkind, Elternteil oder Großelternteil der verstorbenen Person seid.

Solltet ihr Schwester oder Bruder, Nichte oder Neffe, Stiefelternteil, Schwiegerkind, Schwiegermutter oder -vater, geschiedener Ehepartner oder getrennter Lebenspartner des verstorbenen Menschen sein, dann seid ihr in Steuerklasse II. Alle anderen Erben – zum Beispiel Freunde, Nachbarn oder Bekannte – sind in Steuerklasse III. Die untenstehende Tabelle gibt euch Aufschluss darüber, welche Steuersätze ihr zahlen müsst, wenn euer Erbe über dem für euch geltenden Freibetrag liegt.

Ihr müsst nicht das gesamte Erbe versteuern

Wichtig ist hierbei allerdings, dass ihr nicht das gesamte Erbe versteuern müsst, sondern lediglich den Betrag über der Freigrenze. Erbt ihr beispielsweise 24.000 Euro von eurem Onkel, so stehen euch 20.000 Euro davon steuerfrei zu. Die 4000 Euro, die über dem Freibetrag liegen, müsst ihr allerdings versteuern. Da ihr die Nichte oder der Neffe eures Onkels seid, fallt ihr in Steuerklasse II. Der Wert des Erbes liegt unter 75.000 Euro, daher habt ihr einen Steuersatz von 15 Prozent. Dies entspricht 600 Euro Steuern, die ihr für die 4000 Euro zahlen müsst.

Es könnte zudem sein, dass die Freibeträge sich in Zukunft ändern. Denn, wie "Deutschlandfunk" berichtet, wird in der Politik bereits über eine Erhöhung diskutiert. Wie hoch diese ausfallen wird und wann genau sie in Kraft treten soll, ist allerdings noch nicht klar.