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So versichert ihr euch vor einer Urlaubsreise richtig gegen Corona

Der Sommer ist da und viele planen, ihre Urlaubstage im Ausland zu verbringen. Trotz weiterer Ausbreitung der besorgniserregenden Delta-Variante hat das Auswärtige Amt für 80 Länder zu Beginn des Monats die Reisewarnung aufgehoben. Die pandemische Lage kann sich jedoch immer wieder schnell verschlechtern. Viele Urlauber sind deshalb verunsichert und fragen sich, ob sie für solche Fälle ausreichend versichert sind. Business Insider beantwortet euch die wichtigsten Fragen, damit ihr in eurem Urlaub ausreichend versichert seid.

Was ist der Unterschied zwischen Reiseverbot und Reisewarnung?

Wichtig ist dabei: Eine Reisewarnung durch das Auswärtige Amt ist nicht mit einem Reiseverbot gleichzusetzen. Ihr könnt trotzdem in das Urlaubsziel reisen, müsst euch jedoch mit den Einreisebedingungen bekannt machen und gegebenenfalls Einschränkungen wie eine häusliche Quarantäne nach Rückkehr in Kauf nehmen.

Was passiert, wenn ich vor meiner Reise an Corona erkranke?

Grundsätzlich springt die Reiserücktrittsversicherung dann ein, wenn eine versicherte Person vor dem Urlaubsantritt krank wird und dies ärztlich bescheinigen kann. Allerdings gibt es Versicherungen, die Ausschlussklauseln für Pandemien in ihren Verträgen festgeschrieben haben. In einigen Fällen könnte es also dazu kommen, dass die Reiserücktrittsversicherung dann nicht in Kraft tritt und ihr auf den Kosten sitzen bleibt. Kontaktiert am besten deshalb euer Versicherungsunternehmen.

Ab wann gilt eine Corona-Reiseversicherung?

Die Klausel muss bei Vertragsabschluss bereits gelten und greift nicht, wenn sie vom Versicherer nachträglich festgelegt wurde. Wer als Grund angibt, Angst vor einer Covid-19-Infektion zu haben und deshalb von der Reise zurücktreten möchte, guckt ebenfalls in die Röhre. Die meisten Versicherer sehen darin keinen Grund zum Rücktritt, wie die "Verbraucherzentrale" berichtet.

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Gleiches gilt auch für Reiseabbruchversicherungen. Im Falle einer Erkrankung im Ausland springt diese dann normalerweise für euch ein. Doch auch hier haben einige Versicherungen Pandemieklauseln festgelegt.

Übernimmt nach einer Corona-Infektion die Auslandskrankenversicherung die Behandlungskosten?

Ihr erkrankt im Ausland und habt zuvor eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen? Im Normalfall übernimmt diese dann die Behandlungskosten. Doch auch während Corona ist hier alles etwas anders. Denn Versicherer haben ebenfalls zum Teil Pandemieklauseln vereinbart, die eine Erstattung der Behandlungskosten im EU-Ausland nach einer Corona-Erkrankung ausschließen. Auch bei Reisen in Risikogebiete, für die eine eindeutige Reisewarnung ausgesprochen wurde, bezahlen die Versicherungen anfallenden Behandlungskosten oft nicht.

Was sollte ich vor dem Urlaub tun?

Verbraucher sollten deshalb bei ihren Versicherungen lieber vorher selbst nachfragen, ob eine Pandemieklausel besteht und ob sie im Falle einer Erkrankung vor oder während der Reise ausreichend abgesichert sind. Einige Anbieter werben auch mit speziellen Rücktrittversicherungen, die einen sogenannten Corona-Schutz bieten. Die Verbraucherzentrale mahnt jedoch, beim Abschluss solcher Verträge genau auf das Kleingedruckte zu achten, um unnötige Ausgaben zu vermeiden.