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So sieht die Steuerhilfe der Regierung für die Wirtschaft aus

Über die Finanzämter könnte der Staat krisengebeutelte Firmen schnell und unbürokratisch um Milliarden entlasten. Doch die Große Koalition traut sich nicht.

Olaf Scholz (SPD) sparte nicht mit Selbstlob. „Die Bundesregierung tut alles, um Arbeitsplätze zu sichern und Unternehmen in der Coronakrise zu unterstützen“, sagte der Finanzminister nach dem Koalitionstreffen vergangene Woche. Besonders hob er die erweiterte steuerliche Berücksichtigung von Verlusten hervor: „Damit stärken wir die Zahlungsfähigkeit von Firmen, denen das Wasser aufgrund der Krise teilweise bis zum Hals steht.“

Doch eigentlich war niemand begeistert über den Beschluss und das, was der Finanzminister daraus machte. Wenn es darum geht, Unternehmen steuerlich zu entlasten, scheint Scholz auch in der Coronakrise dem Grundmisstrauen der SPD dagegen verhaftet zu sein. Er handelt entgegen seinem „Bazooka“-Motto. Er klotzt nicht, er kleckert.

So entlastet Scholz die Unternehmen durch den erleichterten Verlustrücktrag gerade einmal um 4,5 Milliarden Euro. Eine einzelne Firma bekommt wegen enger Obergrenzen höchstens 150.000 Euro mehr in die Kasse. „Ein Witz“ sei das, schimpft ein Unternehmensvertreter. Vielen Firmen würde das Wasser bald höher als nur bis zum Hals stehen.

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Auch Ökonomen kritisieren den Kleinmut. „Wenn es darum geht, allen Unternehmen schnell über finanzielle Engpässe in diesem Jahr zu helfen, sind Verlustrückträge das ideale Mittel. Leider hat die Bundesregierung dazu relativ wenig beschlossen“, moniert der Chef des Sachverständigenrates, Lars Feld.

In den USA hat die Regierung für die Krisenzeit den Verlustrücktrag auf fünf Jahre ausgedehnt und die Mindestbesteuerung ausgesetzt, wodurch die Verluste voll geltend gemacht werden können.

Diesem Beispiel, meint der Steuerexperte Wilhelm Haarmann, sollte die Bundesregierung folgen. Haarmann kennt sich nicht nur im Steuerrecht aus, er hat auch gute Drähte in die Politik. Der Experte veranstaltet jährlich eine Steuerkonferenz in Berlin, zu der auch Regierungsbeamte und Finanzpolitiker kommen.

In einem Brief an Kanzlerin Angela Merkel, Wirtschaftsminister Peter Altmaier und Finanzminister Scholz fordert Haarmann: Die Bundesregierung müsse klotzen, nicht kleckern. Konkret schreibt er: Unternehmen erhalten Finanzmittel in Höhe von 30 Prozent ihres Verlustes aus 2020 und notfalls auch 2021 als Zuschuss vom Staat.

Dieser Zuschuss setzt sich einerseits aus Steuerrückerstattungen aus einem fünfjährigen Verlustrücktrag zusammen, und andererseits aus vermutlichen Verlustverrechnungen in den nächsten fünf Jahren. Sollten die Unternehmen bessere Geschäfte machen, müssten sie den Zuschuss über weitere fünf Jahre zurückzahlen.

Dies würde den Unternehmen ein Vielfaches der Scholz‘schen Entlastung bringen: Wenn die Verluste der Jahre 2020 und 2021 aller deutschen Unternehmen 200 bis 400 Milliarden Euro ausmachen sollten, käme auf Bund und Länder eine Steuererstattung an die deutsche Wirtschaft von 60 bis 120 Milliarden Euro zu, rechnet Haarmann vor. „Dies ist ein enorm hoher Betrag“, räumt der Steuerexperte ein.

Doch er ist überzeugt: „Nur so kann der Untergang vieler deutscher Unternehmen und eine fundamentale Schwächung vieler überlebender deutscher Unternehmen verhindert werden.“ Zudem ginge es nur um ein Vorziehen von Steuereffekten.

Der Steuerberater ist mit seinem Vorstoß in guter Gesellschaft. Auch der Mannheimer Unternehmenssteuerexperte Christoph Spengel vom ZEW hält es für sinnvoll, wenn Unternehmen die jetzt für 2020 abzusehenden Verluste mit den Steuervorauszahlungen auf die Gewinne 2019 verrechnen könnten.

Bisher gilt für Verlustrückträge eine Grenze von einer Million Euro. Diese Grenze soll, so auch die Forderung aus der Unionsfraktion, angehoben werden. Für die dann noch nicht abgetragenen Verluste des Jahres 2020 sollte 2021 die Mindestbesteuerung ausgesetzt werden. Denn nach geltendem Recht können Verluste auf das Folgejahr nur bis zu einer Million Euro vorgetragen werden. Darüber hinaus können sie nur zu 60 Prozent geltend gemacht werden.

Mehrere Vorteile auf einmal

Ökonomen sind sich einig, dass Verlustverrechnungen eines der besten Krisenbekämpfungsmittel sind. Ifo-Präsident Clemens Fuest schlägt vor, Verlustvor- und -rückträge „großzügiger zu gestalten“. Auch der frühere gewerkschaftsnahe Wirtschaftsweise Peter Bofinger hält solche Entlastungen für zielgenau.

Denn das Instrument bietet mehrere Vorteile auf einmal, die Haarmann in seinem Brief an die Bundesregierung auflistet: Anders als Staatskredite überlädt es Unternehmen nicht mit neuen Schulden. Stattdessen bekommen Firmen eine Steuerrückerstattung vom Finanzamt.

Zugleich wird bei einer solchen Steuerrückerstattung das Geld nicht mit der Gießkanne verteilt, stattdessen hilft der Staat Unternehmen abhängig von ihrer tatsächlichen wirtschaftlichen Lage. Und schließlich ist die Maßnahme auch für den Staat ein relativ gutes Geschäft, weil die Unternehmen ihre Verluste später ohnehin hätten geltend machen können – zumindest teilweise.

Mit dem Instrument würde eine Lücke im staatlichen Rettungsschirm geschlossen: Von den Verlustverrechnungen könnten die Unternehmen profitieren, die zu groß sind, um direkte Zuschüsse aus den Hilfsprogrammen zu erhalten, aber zu klein, um als systemrelevant zu gelten.

Also der Mittelstand, das Rückgrat der Wirtschaft. Unternehmen wie die Löwen Entertainment, mit 550 Spielhallen, einer der größten Betreiber von Spielstätten in Deutschland. „Als Betreiber von staatlich konzessionierten Spielhallen ist unser Umsatz von 100 auf 0 in wenigen Tagen brutal heruntergebremst worden“, sagt Daniel Henzgen, Mitglied der Geschäftsleitung.

Einen steuerlichen Verlustrücktrag hält er für „sehr hilfreich“. „Diese Lösung wäre einfach umsetzbar und der Situation angemessen“, sagt Henzgen. Der gleichen Meinung ist Markus Horn vom Werkzeugmaschinenbauer Paul Horn: „Der steuerliche Verlustrücktrag ist eine zielführende Möglichkeit, die Liquidität von Unternehmen kurz- und mittelfristig zu verbessern. Gerade dann, wenn es Unternehmen trifft, die in den Vorjahren stark investiert haben und nun unverschuldet in Schwierigkeiten kommen.“

Doch das, was Bund und Länder nun planen, „kann man nicht einmal als Versuch ansehen, das Problem ernst zu nehmen“, moniert Experte Haarmann. Der Beschluss im Koalitionsausschuss fiel mickrig aus.

Und Scholz machte ihn noch kleiner. Er will die Steuererleichterung durch eine Verwaltungsanweisung, ein so genanntes „Schreiben“ des Bundesfinanzministeriums, in Kraft setzen. In dem Schreiben begrenzt Scholz den „maximal pauschal ermittelten Verlustrücktrag“ auf 15 Prozent.

Diese nachträgliche Beschränkung ärgert die Union, die im Koalitionsausschuss zunächst zugestimmt hatte. Ein Beispiel: Ein Unternehmer, der im Vorjahr Steuervorauszahlungen in Höhe von 100.000 Euro geleistet hat, in diesem Jahr Verluste in gleicher Höhe einfährt, bekommt durch die 15-Prozent-Obergrenze für das Vorjahr lediglich 15 000 Euro vom Finanzamt erstattet – ganz egal, wie hoch sein Verlust in diesem Jahr ausfällt. Zudem bleibt es beim Verlustrücktrag bei der geltenden Obergrenze von einer Million Euro.

Aus Sicht von Unions-Fraktionsvize Andreas Jung (CDU) ist durch die Pauschale die Entlastung zu klein bemessen: „Wenn jetzt durch die Coronakrise Verluste entstehen, dann müssen sie gleich geltend gemacht werden können. Diese Voll-Erstattung muss kurzfristig umgesetzt werden.“

Das Finanzministerium verteidigt die Pauschale mit „Unsicherheiten der wirtschaftlichen Entwicklung“, die eine Prognose der für 2020 erwarteten Verluste erschwerten. Ökonom Spengel hält diese Begründung für wenig stichhaltig. „Es ist bei mittelständischen Firmen nicht schwierig, die Einkünfte für 2020 zu bestimmen. Der Steuerberater hat sie im Datev-System drin“, sagt er.

Es gibt aber auch Unternehmer wie Michael Bader, die das Instrument skeptisch sehen. Er ist geschäftsführender Gesellschafter des Busreisefirma Hauck aus Westheim in Franken. Er hat 60 Mitarbeiter, die nun fast alle in Kurzarbeit sind, und 13 Reisebusse, die sonst mehrere Tausend Gäste im Jahr durch Europa fahren. Von Verlustnachträgen hält der Unternehmer wenig.

„Für Branchen mit niedriger Umsatzrendite und hohen laufenden Kosten würde das wenig bringen“, meint Bader. „Das tiefe Loch, das die Coronakrise 2020 reißen wird, kann durch Gewinne der letzten Jahre gar nicht wettgemacht werden. Durch Verlustnachträge käme nicht genug Cash rein.“ Die gut gemeinte Sache könnte nach hinten losgehen, fürchtet Bader. Profitieren würden die ohnehin schon finanzstarken Unternehmen. Bader spricht sich stattdessen für die Umwandlung von KfW-Krediten in nicht rückzahlbare Zuschüsse aus.

Verbände setzen auf schnelle Hilfe

Ob sich die Bundesregierung darauf einlässt, ist aber ungewiss. Und so setzen viele Verbände auf Verlustrückträge als schnelle Hilfe. Der CDU-Wirtschaftsrat beschreibt in einem 10-Punkte-Plan eine Exit-Strategie. Die Verlustverrechnung ist dabei ein zentraler Punkt. „Um die Liquidität der Unternehmen zu stärken und Zahllasten infolge der Besteuerung vergangener Jahre zu reduzieren, müssen die Regeln des Verlustrücktrags bei Einkommen- und Körperschaftsteuer modernisiert werden“, heißt es in dem Papier. „Die Öffnungen und Erleichterungen sind für alle Steuerpflichtigen notwendig – neben dem vom Koalitionsausschuss erwähnten Mittelstand gilt dies insbesondere für Großunternehmen wie auch für Freiberufler und Vermieter.“

Der Industrieverband BDI hält eine großzügige Verlustverrechnung auch deshalb für gerechtfertigt, weil mit den Gewinnen der Vorjahre nicht nur die Krise selbst, sondern auch der Neustart finanziert werden müsse. „Notwendig ist, dass alle aktuellen und künftigen Verluste, die in der Zeit der Coronakrise entstehen, vollständig und steuerlich wirksam genutzt werden können“, verlangt BDI-Steuerexpertin Monika Wünnemann. Die heutigen Grenzen seien zu starr.

Verlustverrechnungen waren mit den Unternehmenssteuerreformen der Nullerjahre eingeschränkt worden, um Einnahmeverluste zu verringern. Sie waren zudem ein Mittel, Steuern zu sparen

Ökonom Spengel erwartet in der Krise allerdings keine ausufernden Gestaltungen. „Der Staat würde vereinzelt in Kauf nehmen, dass auch nicht coronageschädigte Firmen einmalig zeitlich früher steuerlich entlastet werden. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es da zu großen Mitnahmeeffekten kommt.“

Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) gibt sich dennoch zurückhaltend. „Jetzt ist nicht der Punkt, den Koalitionsbeschluss infrage zu stellen“, sagte er. Das, was der Finanzminister vorlege, werde man aber prüfen. „Und dann können wir gegebenenfalls über Verbesserungen sprechen.“

Steuerexperte Haarmann schließt seinen Brief an Kanzlerin, Finanz- und Wirtschaftsminister mit einer eindringlichen Warnung, um für eine großzügige Verlustverrechnung zu werben: „Durch diese Maßnahme kann möglicherweise das verhindert werden, was aufgrund der Insolvenzen und der Darlehensausfälle sonst mit großer Wahrscheinlichkeit am Ende der Coronakrise steht: eine erneute Finanzkrise“.

Mitarbeit: Martin Buchenau, Kevin Knitterscheid, Katrin Terpitz