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So müssen Anleger den Handel mit Kryptowährungen versteuern

Das Finanzamt schlägt auch bei Kryptogeld zu. Anleger müssen digitales Geld in der Steuererklärung angeben. Mit diesen Tricks können sie Geld sparen.

Wer mit Krypto-Assets handelt, muss beim Finanzamt Rechenschaft ablegen. Foto: dpa
Wer mit Krypto-Assets handelt, muss beim Finanzamt Rechenschaft ablegen. Foto: dpa

Eigentlich streben die Anhänger von Kryptowährungen nach einer Welt, in der das Geldsystem frei von staatlicher Kontrolle läuft.

Virtuelle Währungen wie Bitcoin, Litecoin oder Ripple verstehen sich als ein Bollwerk gegen das staatliche Geldmonopol. Doch die Realität sieht anders aus: Wer mit Bitcoins handelt, muss Steuern zahlen.

Gewinne aus dem Trading mit Kryptogeld muss im Rahmen der Steuererklärung dem Finanzamt gemeldet werden – andernfalls droht der Tatbestand der Steuerhinterziehung.

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Wie werden Kryptowährungen steuerlich betrachtet?

Kryptowährungen sind kein gesetzliches Zahlungsmittel. Das Bundesfinanzministerium stuft Bitcoin und eine der anderen 3000 digitalen Währungen als privates Geld ein. Damit sind sie rechtlich ein „anderes Wirtschaftsgut“. Verkauft ein Anleger seine Krypto-Anteile privat, fällt diese Transaktion unter die privaten Veräußerungsgeschäfte. Dazu zählt auch der Tausch in andere Kryptowährungen: Wollen Anleger ihre Bitcoins in beispielsweise Ripple-Coins wechseln, müssen sie den Tausch ebenfalls in der Steuererklärung vermerken.

Damit unterscheiden sich Kryptowährungen steuerlich betrachtet von Aktien: Bei Wertpapiergeschäfte nämlich handelt es sich um Einkünfte aus Kapitalvermögen. Das Gute für Krypto-Anleger: Da ihr Asset nicht als Kapitaleinkunft gewertet wird, fällt keine Abgeltungssteuer an – zumindest nicht, wenn man physische Coins besitzt.

Ich bin Privatanleger. Wann muss ich Steuern für den Krypto-Handel zahlen?

Das ist zunächst von der Haltedauer abhängig. Kryptowährungen haben eine einjährige Spekulationsfrist. Das heißt: Behalten Anleger ihre Coins für ein Jahr in ihrer Wallet, ist der Verkauf nicht steuerpflichtig. Veräußern sie Anteile vor dieser Frist, müssen sie den Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz versteuern. Wer mit Kryptowährungen handelt, spekuliert auf Kursgewinne. Zu versteuern ist nicht das gesamte Investment, sondern die Differenz zwischen dem erzielten Verkaufspreis und den Anschaffungskosten.

Bei der Versteuerung von Kryptowährungen gilt außerdem wie bei allen privaten Veräußerungsgeschäften eine Freigrenze von 600 Euro pro Jahr. Achtung: Freigrenze und Freibetrag sind nicht identisch. Übersteigen die Gewinne die Freigrenze auch nur um einen Euro, muss der gesamte Veräußerungsgewinn versteuert werden. Bei einem Freibetrag muss nur die Summe versteuert werden, die über dem festgelegten Betrag liegt.

Wo trage ich den Krypo-Handel in der Steuererklärung ein?

Gewinne aus dem Krypto-Handel müssen Anleger in der Anlage SO in der Einkommenssteuererklärung aufführen.

Wie verhält es sich bei Unternehmern, die mit Kryptowährungen handeln?

Anders verhält es sich natürlich mit Unternehmen, die gewerblich mit Digitalgeld handeln. Hier gilt der Handel nicht als privates Veräußerungsgeschäft. Dementsprechend existieren auch keine Vorteile bei einer einjährigen Haltedauer. Die Coins gehören einfach zum Betriebsvermögen.

Wie berechne ich den Gewinn aus dem Krypto-Handel?

Anleger kaufen Kryptowährungen oft zu unterschiedlichen Kursen. Einerseits, weil die Kurse von etwa Bitcoin, Ripple und Etherum stark schwanken. Andererseits, weil die Coins auf den Kryptobörsen zu unterschiedlichen Preisen gehandelt werden. Prinzipiell muss für die Gewinnberechnung der Anschaffungspreis vom Veräußerungspreis subtrahiert werden. Anleger haben zwei Möglichkeiten, wie sie ihre Gewinne errechnen können – und so Rückfragen vom Finanzamt stichhaltig beantworten können.

Erstens: Die FIFO-Methode („First in – First out“). Sie geht davon aus, dass die Coins, die Anleger zuerst gekauft haben, auch als erstes wieder verkauft werden. Besonders während eines Bullenmarktes – also wenn die Kurse anhaltend steigen – lohnt es sich, auf diese Methode zurückzugreifen. Das Gegenstück dazu ist die LAFI-Methode („Last in – First out“). Dabei werden die zuletzt erworbenen Coins als erstes wieder veräußert.

Welche der beiden Methoden nun steuerlich am sinnvollsten ist, kommt auf den Einzelfall an.

Ein Beispiel: Ein Anleger hat im Januar für 1000 Euro einen Bitcoin gekauft, im November hat er einen zweiten für 6000 Euro erworben. Einen Monat später verkauft er einen seiner beiden Token für 10.000 Euro. Laut FIFO-Methode würde sich sein Gewinn auf 9000 Euro belaufen, bei der LIFO-Methode hingegen bloß 4000 Euro. Das zeigt: Welche Methode letztlich die günstigere ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Wichtig: Die Berechnung mittels dieser Methoden funktioniert nicht depotübergreifend. Anleger, die an mehreren Kryptobörsen handeln, müssen ihre Gewinne also separat ermitteln. Vollkommen egal, für welche Möglichkeit sich Investoren entscheiden: Es empfiehlt sich, jede Transaktion zu dokumentieren.

Was gilt beim Krypto-Handel über CFDs und Zertifikaten?

In der Krypto-Szene unterscheidet man zwischen direkter und indirekter Anlage. Bei der direkten Anlage über Kryptobörsen oder Marktplätze besitzen Anleger physische Bitcoins in ihrer Wallet. Bei der indirekten Anlage investieren sie bloß in die Wertentwicklung der Kryptowährung. Hier gelten andere Steuerregeln.

Der Handel über CFDs gilt steuerlich als Termingeschäft. Unter CFDs versteht man „Contracts for Difference“, also Handel mit Differenzkontrakten. Gewinne daraus sind prinzipiell mit der Abgeltungssteuer zu versteuern: Die beträgt pauschal 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Sind Anleger Kunden eines deutschen Brokers, führt dieser die Steuern direkt an das zuständige Finanzamt ab. Wenn der Broker seinen Sitz im Ausland hat, müssen Anleger die CFD-Gewinne eigenständig in der Steuererklärung angeben.

Der Partizipationszertifikat spiegelt die Performance der jeweiligen Kryptowährung wieder und beteiligt Investoren so an Kursgewinnen. Es handelt sich also um ein Derivat – auch hier gilt also die Abgeltungssteuer.

Kann ich auch Kosten der Wallet oder des Brokers von der Steuer absetzen?

Ja. Anfallende Kosten wie etwa für das Konto bei der Kryptobörse, dem CFD-Broker oder die Wallet, in der die Krypto-Coins gespeichert werden müssen, können in der Steuererklärung mit den Gewinnen verrechnet werden. Zudem dürfen Anleger Verluste aus dem Krypto-Handel mit den Gewinnen aus dem vorhergehenden Jahr oder aus dem künftigen Jahr in Form eines Verlustvortrages gegenrechnen.

Auch Stromkosten können unter Umständen steuerlich geltend gemacht werden – allerdings nicht für den herkömmlichen Anleger. Diese Möglichkeit besteht nur für die Miner, die die Rechenleistung ihrer Computer zur Verfügung stellen, um neue Bitcoins und andere Kryptowährungen zu schürfen und die Blockchain auszubauen.

Mehr: So können Anleger Kryptowährungen kaufen.