Werbung
Deutsche Märkte schließen in 5 Stunden 32 Minuten
  • DAX

    17.772,91
    +2,89 (+0,02%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.929,80
    +15,67 (+0,32%)
     
  • Dow Jones 30

    37.753,31
    -45,66 (-0,12%)
     
  • Gold

    2.394,50
    +6,10 (+0,26%)
     
  • EUR/USD

    1,0673
    -0,0001 (-0,01%)
     
  • Bitcoin EUR

    57.716,56
    -1.639,26 (-2,76%)
     
  • CMC Crypto 200

    885,54
    0,00 (0,00%)
     
  • Öl (Brent)

    81,96
    -0,73 (-0,88%)
     
  • MDAX

    26.014,92
    +88,18 (+0,34%)
     
  • TecDAX

    3.217,91
    -39,15 (-1,20%)
     
  • SDAX

    13.988,65
    -9,70 (-0,07%)
     
  • Nikkei 225

    38.079,70
    +117,90 (+0,31%)
     
  • FTSE 100

    7.870,95
    +22,96 (+0,29%)
     
  • CAC 40

    8.012,21
    +30,70 (+0,38%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.683,37
    -181,88 (-1,15%)
     

So schützen Sie ihre Wertgegenstände im Freien am besten

Berlin (dpa/tmn) - Ob im Freibad, am See, Strand oder im Biergarten: Wenn die Tage länger werden und die Temperaturen steigen, zieht es viele Menschen nach draußen. Doch wo sich Massen tummeln, sind Langfinger nicht weit. Die Polizei und der Verein Sperr-Notruf 116 116 erklären, wie man Bargeld, Zahlungskarten und Wertgegenstände im Freien am besten schützt:

- Nicht mehr mitnehmen als unbedingt notwendig.

- Wertgegenstände niemals unbeaufsichtigt liegen lassen, auch nicht kurz oder vermeintlich gut versteckt.

- Wertsachen möglichst auf verschiedene verschlossene Innentaschen der Kleidung aufteilen.

WERBUNG

- Wo vorhanden - etwa im Freibad - von Schließfächern Gebrauch machen. Alternativ können Wertgegenstände auch in einer wasserdichten Tasche zum Schwimmen mitgenommen werden.

- Regelmäßig überprüfen, ob noch alle Wertgegenstände vorhanden sind.

Sollte etwas fehlen, empfehlen die Experten sofort zu handeln. Zahlungskarten etwa können rund um die Uhr über den telefonischen Notruf 116 116 gesperrt werden. Bei Verdacht auf eine Straftat sollte zudem Anzeige bei der Polizei erstattet werden, ungewöhnliche Kontobewegungen sind unverzüglich der Bank zu melden.