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So lässt sich das Finanzamt an Umzugskosten beteiligen

Wer seine Wohnung aus beruflichen Gründen wechselt, kann das Finanzamt an den Kosten für den Umzug beteiligen.
Wer seine Wohnung aus beruflichen Gründen wechselt, kann das Finanzamt an den Kosten für den Umzug beteiligen.

Viele Menschen sitzen nun an der Steuererklärung für 2019. Wer in dem Jahr seine Wohnung gewechselt hat, kann den Staat eventuell an den Kosten beteiligen - braucht dafür aber einen speziellen Grund.

Berlin (dpa/tmn) - Wer für seinen Beruf umziehen muss, kann das Finanzamt an den Kosten beteiligen. Abgesetzt werden können Ausgaben für den Möbeltransport und für Fahrten zu Wohnungsbesichtigungen oder für doppelte Mietzahlungen, wie der Bund der Steuerzahler erklärt.

Für sonstige Umzugskosten kann zudem eine Pauschale angesetzt werden. Diese betrug für beruflich veranlasste Umzüge bis Ende März 2019 für Ledige 787 Euro, für Ehepaare 1573 Euro und für jedes weitere Haushaltsmitglied 347 Euro.

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Für Umzüge, die seit dem 1. April 2019 stattgefunden haben, können etwas höhere Sätze angesetzt werden: 811 Euro für Ledige, 1622 Euro für Ehepaare und jeweils 357 Euro für weitere Haushaltsmitglieder.

Die Pauschalen gelten aber nicht für private Umzüge, sondern nur für beruflich veranlasste. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn sich die Fahrzeit zwischen Wohnung und Arbeitsstätte um mindestens eine Stunde verkürzt. Bei privaten Umzügen können Steuerzahler die Kosten für das Umzugsunternehmen als haushaltsnahe Dienstleistung ansetzen.