Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    17.917,28
    -171,42 (-0,95%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.939,01
    -50,87 (-1,02%)
     
  • Dow Jones 30

    37.995,98
    -464,94 (-1,21%)
     
  • Gold

    2.339,00
    +0,60 (+0,03%)
     
  • EUR/USD

    1,0737
    +0,0036 (+0,33%)
     
  • Bitcoin EUR

    60.078,39
    -370,46 (-0,61%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.394,39
    +11,82 (+0,85%)
     
  • Öl (Brent)

    82,53
    -0,28 (-0,34%)
     
  • MDAX

    26.043,18
    -302,89 (-1,15%)
     
  • TecDAX

    3.266,76
    -32,84 (-1,00%)
     
  • SDAX

    13.995,77
    -211,86 (-1,49%)
     
  • Nikkei 225

    37.628,48
    -831,60 (-2,16%)
     
  • FTSE 100

    8.078,86
    +38,48 (+0,48%)
     
  • CAC 40

    8.016,65
    -75,21 (-0,93%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.530,10
    -182,65 (-1,16%)
     

So können Sie gegen illegale Telefonwerbung vorgehen

Unerbetene Werbeanrufe sind rechtswidrig. So können Sie sich gegen unangenehme Telefonwerbung wehren.

(GERMANY OUT) Telefon und Schild Bitte keine Werbung, unerlaubte Telefonwerbung (Photo by Christian Ohde/McPhoto/ullstein bild via Getty Images)
Unerlaubte Telefonwerbung muss nicht sein. (Bild: Christian Ohde/McPhoto/ullstein bild via Getty Images)

Unter den Begriff Telefonwerbung fallen Anrufe, die mit der Zielsetzung erfolgen, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern, erklärt die Bundesnetzagentur.

Wegen Werbeanrufen: Behörde verhängt Geldbuße gegen Sky

Die Regeln dafür sind klar definiert: Verbraucherinnen und Verbraucher ohne deren ausdrückliche vorherige Einwilligung zu Werbezwecken anzurufen, ist gesetzlich verboten. Fehlt eine solche Einwilligung, handelt es sich laut der Bundesnetzagentur um einen unerlaubten Werbeanruf, einen sogenannten Cold Call. Zudem dürfen Anrufende bei Werbung mit einem Telefonanruf ihre Rufnummer nicht unterdrücken.

Bußgelder bis zu 300.000 Euro sind möglich

Wenn Sie also von einem nicht gewollten Telefon-Werbegespräch belästigt werden, sollten Sie folgendes tun: Notieren Sie die Nummer des Anrufers und merken Sie sich, was beworben wurde. Je mehr Sie über die Art und Weise des Gesprächs in Erinnerung haben und der Bundesnetzagentur schildern können, desto besser – auch die Gesprächsführung kann Einfluss auf die Bewertung des Falles haben.

WERBUNG

Die Strafen, die die Bundesnetzagentur für solche Cold Calls verhängen kann, haben es nämlich in sich. Bis zu 300.000 Euro können sie betragen, erst kürzlich verhängte sie gegen ein Pay-TV-Unternehmen ein 250.000-Euro-Bußgeld.

Ihre Beschwerden können Sie per E-Mail, Online-Formular oder auch postalisch per Formular-Ausdruck einreichen.

VIDEO: Wegwerfware Telefon