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So kommen Sie an das neue Baukindergeld

Mit der Fördermaßnahme der Großen Koalition für junge Familien gibt es eine Neuauflage der Eigenheimzulage. Was Haus- und Wohnungskäufer wissen sollten.

Das Baukindergeld erhitzt die Gemüter. Während die Große Koalition die neuen Immobilienzuschüsse als Maßnahme lobpreist, die einkommensschwache Familien in die eigenen vier Wände bringt, geißeln Ökonomen die Unsinnigkeit der Maßnahme. Sie werde vor allem dem gehobenen Mittelstand zugutekommen, hat etwa das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) ermittelt.

Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) mahnte früh, der abgesteckte Kostenrahmen werde gesprengt. Ein weiterer Vorwurf lautet, der Zuschuss werde sich auf die Preise durchschlagen und Immobilien verteuern, ein anderer, dass er den Bau von Immobilien in Schrumpfungsregionen fördere.

So umstritten die Fördermaßnahme auch sein mag: Wer Kinder hat und eine Immobilie kaufen möchte, sollte seinen Anspruch wahrnehmen. Denn beim Baukindergeld handelt es sich um einen staatlichen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Wir zeigen, was zu beachten ist.

Wer darf das Baukindergeld beantragen?
Anspruch auf das Baukindergeld haben Familien mit mindestens einem Kind und einem zu versteuernden Jahreshaushaltseinkommen von maximal 75.000 Euro plus 15.000 Euro je Kind. Berücksichtigt werden nur Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung jünger als 18 Jahre sind. Generell gibt es das Baukindergeld nur für den Ersterwerb einer selbst genutzten Immobilie.
Pro Kind zahlt der Staat einen Zuschuss von jährlich 1.200 Euro über zehn Jahre. Für den Beispielfall einer Familie mit zwei Kindern heißt das: Das Jahreshaushaltseinkommen darf 105.000 Euro betragen. Über zehn Jahre gerechnet erhält die Familie 24.000 Euro vom Staat.

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Wie viele Kinder werden maximal angerechnet?
Eine Begrenzung der anrechenbaren Kinder ist bislang nicht bekannt.

Gibt es regionale Unterschiede?
Die Fördermittel vom Bund sind in jeder Region gleich. Wer in Bayern wohnt, kassiert dennoch mehr: Der Freistaat hat sich entschieden, noch eine Schippe drauf zu legen. Pro Kind und Jahr zahlt Bayern 300 Euro zusätzlich. Hinzu kommt eine einmalige Eigenheimzulage in Höhe von 10.000 Euro. Kauft eine Beispielfamilie mit zwei Kindern also in Bayern ein Haus, dann bekommt nicht nur 24.000 Euro, sondern 40.000 Euro Förderung. Die bayerische Eigenheimzulage können übrigens auch Alleinstehende oder kinderlose Ehepaare erhalten.

Zu welchem Stichtag gelten die Einkommensgrenzen?
Auf dem Zugspitz-Koalitions-Spitzentreffen im Mai wurde beschlossen, dass die durchschnittlichen Einkünfte der beiden Kalenderjahre vor der Antragstellung maßgeblich sind. Wer in diesem Jahr seinen Antrag einreicht, darf die Einkommensgrenzen also in den Jahren 2016 und 2017 nicht überschritten haben. Unklar bleibt, wie verfahren wird, wenn das Haushaltseinkommen während der Auszahlungszeit des Baukindergeldes über die Einkommensgrenze steigt. Im Zugspitzbeschluss steht, dass die Einkommen einmalig durch Einkommensteuerbescheide nachzuweisen sind. Bleibt es dabei, dürfte es unerheblich sein, ob das Einkommen in späteren Jahren über die Grenze steigt.

Gilt das Baukindergeld nur für neu gebaute Eigenheime?
Gefördert wird der Erwerb aller Immobilien, die seit dem 1. Januar gekauft wurden, egal ob Neubau, Bestand, Eigenheim, Doppelhaushälfte, Reihenhaus oder Eigentumswohnung. Bei Neubauvorhaben gilt der Tag, an dem die Baugenehmigung erteilt wurde.

Ab wann gibt es das Baukindergeld?
Das Baukindergeld soll es rückwirkend zum 1. Januar 2018 geben. Anträge dürfen bis zum 31. Dezember 2020 gestellt werden. Eine Antragstellung sei zum gegenwärtigen Zeitpunkt aber noch nicht möglich, da die Vorbereitungen für die Einführung des Baukindergelds noch nicht abgeschlossen seien, teilt eine Sprecherin des Bundesministeriums des Innern (BMI) mit. Ob es, wie häufig kolportiert, schon im August soweit ist, bleibt unklar. In Bayern soll die Antragstellung wohl ab September möglich sein.

Wie kann ich das Baukindergeld beantragen?
Ein Antrag wird vermutlich über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt. Auf der Internetpräsenz der Förderbank gibt es bereits eine Info-Seite, die aber keine weiteren Details zur Antragstellung bereithält. Eine Sprecherin der KfW kann ebenfalls nicht helfen. Es fehle noch an den Vorgaben des BMI. „Üblicherweise werden KfW-Darlehen über das finanzierende Kreditinstitut beantragt. Gut denkbar, dass beim Baukindergeld auch so verfahren wird“, sagt Michael Neumann, Vorstand beim Immobilienkreditspezialisten Dr. Klein.

Hilft mir das Baukindergeld zu einer günstigeren Finanzierung?
Banken werden das Baukindergeld vermutlich auf die Liquidität der Käufer anrechnen. Sprich: Wer 1 200 Euro für ein Kind pro Jahr kassiert, dem werden 100 Euro pro Monat in das Haushaltseinkommen eingerechnet. Neumann von Dr. Klein hält es aber für unwahrscheinlich, dass sich daraus Vorteile bei den übrigen Finanzierungskosten ergeben. „Entscheidend für den Bauzins ist die Höhe des Eigenkapitals“, erklärt Neumann.
Einen merklichen Zinsvorteil könnte es wohl nur dann geben, wenn sich Banken auf eine Vorfinanzierung einlassen: Banken gewähren Hauskäufern einen Kredit in Höhe des Baukindergeldes und erkennen die Summe als Eigenkapital an. Im Gegenzug treten die Käufer die Fördergelder an das Kreditinstitut ab. Der Nachteil: Auf die Summe ist – selbstverständlich – ein Zins zu zahlen. Derartige Konstruktionen hat es bereits bei der Eigenheimzulage gegeben. Ob Banken ein solches Programm für eine bis Ende 2020 befristete Förderung auflegen, ist jedoch fraglich, sagt Neumann.

Was, wenn ein Kind erst nach Antragstellung geboren wird?
Aus dem Beschluss-Text des Zugspitztreffens geht hervor, dass der Tag der Antragstellung maßgeblich ist. Bleibt es dabei, haben Kinder, die danach geboren werden, keinen Einfluss auf die Höhe des Baukindergeldes.

Und wenn eines der Kinder im Zeitraum der Auszahlung die Altersgrenze von 18 Jahren überschreitet?
Auch hier kommt es auf den Tag der Antragstellung an. Werden die Kinder in den Folgejahren älter als 18 Jahren, sei dies „förderunschädlich“ erklärt eine Sprecherin des BMI. Das Baukindergeld wird weiterhin ausgezahlt. Auch wenn ein Kind später auszieht, wird das Baukindergeld weiter ausgezahlt. Maßgeblich ist, dass sie bei Antragstellung im Haushalt wohnen.

Was, wenn das Objekt vermietet wird?
Die Förderung gibt es nur für selbst genutzte Immobilien. Ab dem Zeitpunkt, ab dem das Haus oder die Wohnung vermietet wird, gibt es kein Baukindergeld mehr.