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So könnte Deutschland die Marktmacht von Google und Facebook beschneiden

Die Bundesregierung will die Marktmacht der großen Plattformbetreiber beschneiden – und verhindern, dass künftig so mächtige, alle Bereiche abdeckende Konzerne wie Google oder Facebook überhaupt entstehen können. Um eine anstehende Gesetzesänderung auf eine fundierte Basis zu stellen, hat das Bundeswirtschaftsministerium eine Studie bei Justus Haucap und seiner Beratungsgesellschaft Dice Consult in Auftrag gegeben. Der Wettbewerbsexperte und ehemalige Chef der Monopolkommission hat darin eine ganze Reihe von Vorschlägen vorgelegt.

So sollen Unternehmensaufkäufe durch Digitalkonzerne künftig auch schon dann verboten werden können, wenn der Verdacht besteht, dass durch den Kauf ein Gesamtkonzern entstehen soll, der andere Wettbewerber völlig ausschließt. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) könnte entsprechend ergänzt werden, empfehlen die Forscher in der Studie, die dem Handelsblatt vorliegt.

Demnach soll ein Zusammenschluss auch dann untersagt werden, wenn marktbeherrschende Unternehmen es zur ihrer Strategie machen, „systematisch wachstumsstarke Unternehmen in einem frühen Stadium ihrer Entwicklung aufzukaufen, die ein erkennbares und erhebliches Potenzial haben, zu Wettbewerbern zu werden“.

Diese Strategie ist bisher durchaus gängige Praxis in der Digitalwelt. Große Konzerne halten ständig nach Unternehmen mit großem Potenzial Ausschau und kaufen sie auf, bevor sie richtig groß werden.

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Die Forscher sprechen sich auch dafür aus, dass früher eingegriffen werden soll, wenn erkennbar wettbewerbsbehindernde Strukturen geschaffen werden, etwa indem der Wechsel zu anderen Plattformen erschwert wird. Immer wieder wird etwa kritisiert, dass der Wechsel von Facebook zu anderen Diensten auch dadurch erschwert ist, dass der Nutzer sämtliche Daten verlieren würde.

Bereits in der vergangenen Legislaturperiode ist das Wettbewerbsrecht reformiert worden; nun steht die zehnte Novelle an, ein entsprechender Gesetzentwurf ist laut Bundeswirtschaftsministerium für nächstes Jahr geplant. Die Ergebnisse der Studie sollen in die Arbeit der Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 und in die zehnte Novelle des GWB einfließen.

Bei den Koalitionsverhandlungen hatten sich CDU, CSU und SPD darauf geeinigt, eine Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 einzusetzen, die Vorschläge machen soll, wie die bisherigen Regeln an das Digitalzeitalter anzupassen sind. Die Kommission soll unter Federführung des Bundeswirtschaftsministeriums stehen, ihr sollen Experten aus Wissenschaft und Praxis angehören. Allerdings gibt es bisher weder einen Starttermin noch eine Entscheidung über die personelle Zusammensetzung.

Ein wichtiger Punkt bei der Entstehung von monopolistischen Strukturen in der Digitalwirtschaft ist die Sammlung von Daten. Seit Längerem bereits wird die Einführung einer Pflicht zum Teilen von Daten diskutiert. In einem Gastbeitrag für das Handelsblatt hatte SPD-Chefin Andrea Nahles kürzlich den Vorschlag eines neuen „Daten-für-alle-Gesetzes“ gemacht: „Sobald ein Digitalunternehmen einen festgelegten Marktanteil für eine bestimmte Zeit überschreitet, ist es verpflichtet, einen anonymisierten und repräsentativen Teil seines Datenschatzes öffentlich zu teilen“, schrieb sie.

Auch die Studienautoren sind offen für diesen Ansatz. „Über derartige Vorschläge sollte weiter nachgedacht werden“, schreiben sie. Die Art und Weise, wie eine solche Pflicht konkret ausgestaltet und begrenzt werden könnte, sei aber bislang noch ungeklärt.

Keinen Handlungsbedarf sehen die Forscher hingegen bei maschinell erzeugten Daten (Industrie 4.0). Diese Bereiche seien „primär im Rahmen des Vertragsrechts und der AGB-Kontrolle zu würdigen und zu bewältigen“ heißt es in der Studie. Diese Meinung vertritt auch der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI).