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So gefährlich kann es für Gerichtsvollzieher werden

Die meisten Hausbesuchen der Obergerichtsvollzieherin Katharina Bruhn verlaufen friedlich. Kommt es jedoch zu einer Zwangsräumung, reagieren die Schuldner manchmal gewalttätig. Foto: Markus Scholz
Die meisten Hausbesuchen der Obergerichtsvollzieherin Katharina Bruhn verlaufen friedlich. Kommt es jedoch zu einer Zwangsräumung, reagieren die Schuldner manchmal gewalttätig. Foto: Markus Scholz

Einen «Kuckuck» klebt Katharina Bruhn nur noch selten, ihre Kontakte zu Schuldnern bleiben meist sehr friedlich. Doch bei der Zwangsräumung einer Wohnung kann es gefährlich werden. Einmal blickte die Gerichtsvollzieherin plötzlich auf eine Pistole.

Hamburg (dpa) - Zwangsräumung bei einer alleinstehenden alten Dame - so lautet der Auftrag für Obergerichtsvollzieherin Katharina Bruhn in Hamburg-Langenhorn. Sie klopft und klingelt an der Wohnung, aber niemand öffnet.

Ein Schlosser bohrt das Türschloss auf. Im Flur steht die aufgebrachte Seniorin. Quer durch den Raum hat sie Fäden gespannt. Daran hängen Zettel mit Botschaften wie: «Ich glaube Ihnen kein Wort!», «Sie lügen!» oder «Sie stecken alle unter einer Decke!».

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Konfrontation mit gewalttätigen Menschen

«Dann verschwand sie in ein Zimmer und hatte plötzlich eine Pistole in der Hand», erinnert sich die 47-Jährige an den dramatischen Tag vor ein paar Jahren. Zum Glück hat Bruhn vor dem Einsatz die Polizei hinzugeholt. Die Beamten entwinden der Frau die Waffe - es ist nur eine Schreckschusspistole. Ein Arzt vom Sozialpsychiatrischen Dienst bringt die alte Dame in ein Krankenhaus.

Solche Einsätze sind nicht die Regel. Meist versuchen Gerichtsvollzieher bei Schuldnern Geld einzutreiben oder sie zu einer Vermögensauskunft zu bewegen. Früher hieß das Offenbarungseid, er konnte mit der Androhung von Haft erzwungen werden. Verhaften können Gerichtsvollzieher noch immer, aber praktisch kommt das kaum vor.

Kontoauskunft statt Pfändungsversuch

Seit einer Gesetzesänderung vor einigen Jahren können sie eine Kontoauskunft beim Bundeszentralamt für Steuern einholen und bei der Deutschen Rentenversicherung den Arbeitgeber erfragen. Das nützt den Gläubigern mehr als ein fruchtloser Pfändungsversuch. «Die Gläubiger wollen wissen, bei welcher Bank der Schuldner sein Konto hat, um das Konto zu pfänden», erklärt Bruhn. Während also nur noch selten ein «Kuckuck» auf einen Fernseher oder ein Auto geklebt wird, gibt es andere riskante Aufgaben.

Einmal im Monat haben Gerichtsvollzieher den sogenannten Eildienst. Besonders aufreibend seien Gewaltschutzsachen, sagt ein Kollege von Bruhn. «Da muss man ganz vorsichtig sein.» Meist geht es darum, einen gewalttätigen Ehemann auf richterlichen Beschluss hin vor die Tür zu setzen. Das mache er normalerweise nur mit Unterstützung durch die Polizei, sagt der 48-Jährige, der seinen Namen nicht veröffentlicht sehen will.

Fälle sind seelisch belastend

Auch wenn alles friedlich bleibt, kann so ein Einsatz belastend sein. Jüngst sollte Bruhn eine gewalttätige Frau aus der ehelichen Wohnung werfen. «Nö, ich geh' jetzt nicht», erklärte die Dame. Bruhn blieb nichts anderes übrig, als die Polizei zu rufen - und zu warten. «Ich saß über eine Stunde in der Wohnung mit dem Mann, der mir sein Leid klagte», berichtet die Gerichtsvollzieherin nur mäßig amüsiert. Als die Beamten schließlich kamen, sei die Ehefrau einfach gegangen.

Die Hamburger Justiz registrierte im vergangenen Jahr fünf Übergriffe auf Gerichtsvollzieher, im Jahr 2017 waren es drei. Bruhn wurde noch nicht angegriffen - jedenfalls nicht so richtig. Einmal musste sie zu einem Arzt gehen, dienstlich. Der Mediziner sei kein Großschuldner gewesen. Er habe ein Fachbuch für etwa 100 Euro nicht bezahlen wollen. Wenn die Gerichtsvollzieherin ihn sprechen wollte, ließ er sich verleugnen. Da suchte sie ihn mit dem Vollstreckungsauftrag in der Praxis auf. «Der ist sofort ausgerastet, war auf 180 und hat mich angeschrien, wie ich unangemeldet kommen könnte.» Der Arzt, Ende 50, habe sie bedroht, an die Schulter gefasst und aus der Praxis geschoben.

Einschüchterungsversuch durch Drohbrief

Hinterher habe er ihr noch einen Brief geschrieben, in dem er drohte, sie beim nächsten Mal aus der Praxis zu prügeln, sagt Bruhn. Dann sei eine völlig unbegründete Strafanzeige des Mediziners wegen schweren Diebstahls gefolgt. Bruhn war bei der Geschichte gar nicht wohl, auch weil sie damals im siebten Monat schwanger war und der Mann ihre Privatanschrift kannte. Der Arzt sei mit seinem Vorgehen zwar nicht durchgekommen, aber die folgenden Einsätze überließ Bruhn lieber einem Kollegen.

Gerichtsvollzieher tragen weder Schutzkleidung und Uniform noch eine Waffe. Bruhn ist nur mit ihrem Dienstausweis und ihrer typischen schwarzen Aktentasche unterwegs, wegen der sie manchmal schon auf der Straße erkannt wird. Wenn ihr Kollege bei einer Wohnungsräumung die Tür aufbohren lässt, geht er sicherheitshalber einen Schritt zur Seite. Und dann kommt es auf die Haltung an. «Ich muss straight auftreten», sagt der 48-Jährige. Bruhn lernte erst bei einem Gewaltpräventionskurs, dass sie Schere oder Brieföffner besser vom Tisch räumt, bevor Schuldner zu einem Gespräch in ihr Büro kommen.

Hilfe und Beratung für den Schuldner

Die offen und freundlich wirkende Gerichtsvollzieherin will nicht der verlängerte Arm der Gläubiger sein. Oft seien das große Telefongesellschaften, die teure Handys oder Verträge auf Raten verkauften. Dann komme es darauf an, dem Schuldner einen Weg aus seiner Misere zu zeigen und ihm zu sagen, wo er Hilfe und Beratung bekomme.

Und es gibt Einsätze, die der zweifachen Mutter sehr zu Herzen gehen: Einmal habe sie im Auftrag des Jugendamtes um 7.00 Uhr morgens einen Jungen aus einer Familie holen müssen. «Der Junge war ein Mega-Schulschwänzer, seine Eltern Mietnomaden», sagt Bruhn. Doch als sie mit Polizei vor seinem Bett stand, fingen der Zwölfjährige und seine Mutter fürchterlich an zu weinen. «Mami, Mami, ich will nicht mit», habe er gerufen. Die Polizisten nahmen ihn dennoch mit und brachten ihn in eine Wohngemeinschaft des Jugendamts. Fast erleichtert erzählt Bruhn weiter: «Nachmittags ist der mit der U-Bahn einfach wieder nach Hause gefahren.» Das Jugendamt habe ihm wohl nur einen heilsamen Schreck einjagen wollen.