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So funktioniert die Bundestagswahl

Rund 60 Millionen Menschen sind bei der Bundestagswahl 2021 abstimmungsberechtigt. Sie haben zwei Stimmen: Die Erststimme für die Kandidatin oder den Kandidaten aus dem eigenen Wahlkreis. Jede Partei darf dort eine Person aufstellen. Wer die meisten Erststimmen bekommt, erhält ein Direktmandat und zieht in den Bundestag ein. Das sind 299 Abgeordnete und dadurch ist auch jede Region im Bundestag vertreten. Die Zweitstimme geht an eine Partei, sie ist also eigentlich wichtiger als die Erststimme, denn sie entscheidet über die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag.

Wahl-O-Mat ist Volkssport

Vielen ist der Wahl-O-Mat eine Entscheidungshilfe. Doch wie funktioniert dieser eigentlich? Daniel Kraft, Leiter Stabsstelle Kommunikation und Pressesprecher der Bundeszentrale für politische Bildung erläutert: „Im Wahl-O-Mat vergleichen wir sozusagen den eigenen Standpunkt mit dem Standpunkt oder den Positionen der politischen Parteien. Von diesen allen angetretenen Parteien haben insgesamt 38 am Wahl-O-Mat teilgenommen. Man klickt sozusagen durch diesen Wahl-O-Mat, durch die Online-Applikation, vergleicht sich immer wieder zu bestimmten Positionen und bestimmten Thesen und kriegt dann am Ende gesagt, welche Partei der eigenen Position am nächsten ist.“

Das zeigt: Wenn man spielerisch an die Sache herangeht, dann sind auf einmal auch Parteiprogramme spannend und lesenswert

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Daniel Kraft
Leiter Stabsstelle Kommunikation und Pressesprecher der Bundeszentrale für politische Bildung

Der Wahl-O-Mat sei inzwischen „wirklich Volkssport“, so Kraft. „Er ist bei der letzten Bundestagswahl von rund einem Viertel aller Wahlberechtigten gespielt worden, 15,7 Millionen Nutzungen hat er gehabt. Das ist ein toller Erfolg, dass so ein Informationsangebot, das ja nichts Anderes macht, als Inhalte zu diskutieren, so beliebt ist. Das zeigt: Wenn man spielerisch an die Sache herangeht, dann sind auf einmal auch Parteiprogramme spannend und lesenswert“, sagt er.

Mindestens 598 Abgeordnete - zuletzt waren es 709

40 Parteien treten zur Bundestagswahl an, im Bundestag sitzen mindestens 598 Abgeordnete. Über ihren Anteil entscheidet die Zweitstimme. Gewinnt eine Partei 30 Prozent von ihnen, erhält sie also mindestens 30 Prozent der Sitze. Allerdings nur, wenn sie es über die Fünf-Prozent-Hürde schafft, sonst verfallen die Stimmen.

Die Sitzverteilung im Bundestag wird wie folgt vorgenommen: Zuerst sind die Kandidatinnen und Kandidaten an der Reihe, die direkt gewählt wurden, danach die der Landeslisten. Falls die Sitzverteilung jedoch nicht zum Anteil der Zweitstimmen passt, gibt es Überhangmandate, bis das Verhältnis stimmt. Dadurch gibt es immer wieder mehr Abgeordnete im Bundestag als die 598 Sitze: Zuletzt 2017 mit 709 Abgeordneten, dieses Mal wird sogar mit weit mehr gerechnet.