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So entsorgen Sie Elektroschrott richtig

Elektroschrott in Dhaka, Bangladesh (Photo: Getty Images)
Elektroschrott in Dhaka, Bangladesh (Photo: Getty Images)

Wenn es um Müll und Recycling geht, sind viele Menschen verwirrt. Gerade beim Thema Elektroschrott ist eine fachgerechte Entsorgung allerdings wichtig. Wir erklären, was Sie wohin zurückgeben können.

Weihnachten steht vor der Tür, und ganz oben auf den Wunschzetteln vieler Menschen stehen Elektrogeräte. Ob Spielkonsole, neuer Fernseher oder Smartphoner - für viele stellen neue Elektrogadgets das weihnachtliche Highlight schlechthin dar. Doch wohin mit dem Alten, das für das Neue Platz machen muss?

Seit 1. Mai 2019 zählen noch mehr Gegenstände als bisher zum Elektroschrott.(Bild: Getty Images)
Seit 1. Mai 2019 zählen noch mehr Gegenstände als bisher zum Elektroschrott.(Bild: Getty Images)

Nach aktuellen Schätzungen werden 2025 weltweit jährlich 60 Millionen Tonnen Elektro- und Elektronikschrott anfallen. Das entspricht in etwa dem Gewicht von 290.000 New Yorker Freiheitsstatuen. Ein Computer wird im Durchschnitt nur drei Jahre benutzt.

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Neue Regeln für Haushaltsgeräte: Reparieren statt wegwerfen

Damit Müll gar nicht erst entsteht, ist es natürlich am besten, Geräte so lange zu nutzen, wie sie funktionieren. Auch Sozialkaufhäuser oder Secondhand-Läden können alten Geräten zu einer zweiten Chance verhelfen. Leicht defekte Geräte lassen sich oft mit wenigen Handgriffen wieder reparieren.

In einigen Elektrogeräten stecken gesundheits- und umweltgefährdende Schwermetalle wie Quecksilber, Blei und Kadmium, aber auch Flammschutzmittel und FCKW. (Bild: Getty)
In einigen Elektrogeräten stecken gesundheits- und umweltgefährdende Schwermetalle wie Quecksilber, Blei und Kadmium, aber auch Flammschutzmittel und FCKW. (Bild: Getty)

Haben die Elektrogeräte aber ihr Lebensende erreicht, gehören sie ordnungsgemäß entsorgt. Auf der Webseite e-schrott-entsorgen.org wird unter anderem erklärt, warum die richtige Entsorgung so wichtig ist. Die Seite gehört zu einer bundesweiten Aufklärungskampagne, die mehr Menschen für die richtige Entsorgung von Elektroschrott sensibilisieren soll. Auch die Verbraucherzentrale hat einen übersichtlichen Ratgeber zusammengefasst.

Nicht einmal die Hälfte der Elektrogeräte in Deutschland wird recycelt. (BIld: Getty)
Nicht einmal die Hälfte der Elektrogeräte in Deutschland wird recycelt. (BIld: Getty)

Wir recyclen zu wenig!

Nicht einmal die Hälfte der Elektrogeräte in Deutschland wird recycelt. Nur rund 45 Prozent der jährlich anfallenden fast zwei Millionen Tonnen werden ordnungsgemäß entsorgt. Große Mengen wertvoller und knapper werdender Metalle gehen dabei unwiederbringlich verloren. Gleichzeitig werden Schadstoffe nicht richtig entsorgt: In einigen Geräten stecken etwa gesundheits- und umweltgefährdende Schwermetalle wie Quecksilber, Blei und Kadmium, aber auch Flammschutzmittel und FCKW.

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Was zählt zu Elektroschrott?

Ob kaputter Fön, defekter Toaster oder Notebook: Bis auf wenige Ausnahmen fallen alle Geräte, die Strom für ihre Funktion benötigen, unter das "Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)". Ob der Strom aus der Steckdose, dem Telefonkabel oder einer Batterie kommt, spielt dabei keine Rolle. Übrigens: Auch Pedelecs bis maximal 25 km/h, Photovoltaikmodule, Nachtspeicheröfen und Leuchten gehören in die Kategorie “Elektroschrott”. Vorsicht bei Nachtspeicheröfen: Enthalten alte Heizkörper Asbest, müssen die Öfen fachmännisch abgebaut und verpackt werden. Die öffentlichen Sammelstellen nehmen die Heizungen mit den giftigen Fasern kostenlos entgegen. Nach vorheriger Anmeldung holen Mitarbeiter die alten Öfen auch ab.

Wohin mit blinkenden Schuhen?

Besonders bei Kindern sind sie beliebt: Gummistiefel oder Turnschuhe, die beim Auftreten oder auch dauerhaft blinken. Seit dem 15. August 2018 gehören auch sie in den Elektroschrott, wenn sie ihr Lebensende erreicht haben. (Foto: Getty Images)
Besonders bei Kindern sind sie beliebt: Gummistiefel oder Turnschuhe, die beim Auftreten oder auch dauerhaft blinken. Seit dem 15. August 2018 gehören auch sie in den Elektroschrott, wenn sie ihr Lebensende erreicht haben. (Foto: Getty Images)


Besonders bei Kindern sind sie beliebt: Gummistiefel oder Turnschuhe, die beim Auftreten oder auch dauerhaft blinken. Seit dem 15. August 2018 gehören auch sie in den Elektroschrott, wenn sie ihr Lebensende erreicht haben. Auch andere Produkte mit fest verbauten elektrischen oder elektronischen Bestandteilen wie Rucksäcke mit fest vernähter Be­leuchtung, Badezimmerschränke mit fest eingebautem beleuchteten Spiegel, ein elektrisch verstellbarer Fernseh­sessel oder ein Tresor mit elektrischem Schloss müssen bei defekt als Elektroschrott entsorgt werden.

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Fest verbunden? Kompletter Artikel ist Elektroschrott

Wenn bei Gegenständen der elektr(on)ische Bestandteil fest mit dem Produkt verbunden ist oder nur unter sehr großer Anstrengung und nicht ohne Beschädigungen ausgetauscht werden kann, dann ist das gesamte Produkt Elektroschrott. Es spielt keine Rolle, ob Sie diese Produkte noch nutzen, wenn die Elektronik kaputt ist, was ja z.B. bei den Sportschuhen möglich ist. Am Lebensende gehören sie dann in die Elektro-Altgeräte-Sammlung.

Nicht fest verbunden? Nur elektr(on)ische Teile sind Elektroschrott

Anders sieht das etwa beim Wohnzimmerschrank aus, bei dem eine Beleuchtung angeschraubt wurde. Oder der Na­ben-Dynamo am Fahrrad bzw. die nachrüstbare elektrische Gangschal­tung fürs Rad: In diesen Fällen ist die Elek­trik/Elektronik nicht fest eingebaut. Diese Teile können einfach ab­montiert und defekte Teile ausgetauscht bzw. nachgerüstet werden. Nur die elektrischen Bestandteile müssen bei den Elektro-Altgeräte-Sammelstellen oder im Handel zurückgegeben werden.

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Defekte Antennen, Kabel, Stecker sind Elektroschrott

So genannte passive Geräte gelten seit dem 1. Mai ebenfalls als Elektro- oder Elektronikgerät. Diese Geräte leiten den Strom lediglich durch, haben selbst keine Funktion. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Stecker und Steckerleisten

  • Adapter (z.B. Displayport zu HDMI, DVI-HDMI, USB auf Micro-USB)

  • Kabel (Audiokabel, Displayportkabel, HDMI- und USB-Kabel, Kabeltrommeln, Verlängerungskabel

  • Außenantennen, Dachantennen, Zimmerantennen

  • Steckdosen, Telefondosen und Telefonbuchsen

Ein junge entfernt Kupfer aus Elektromüll in Manila. (Bild: reuters)A boy recovers copper from discarded electronic waste, to be exchanged for money at nearby junkshops, along a road in Manila April 7, 2011. An e-waste recycling and reclamation company salvages gold and other precious metals like silver, copper and palladium from microprocessors of discarded electronic products like desktop computers, laptops, mobile phones and copying machines. About 4000 integrated circuits from discarded mobile phones can produce about 100 grams of gold. REUTERS/Cheryl Ravelo (PHILIPPINES - Tags: SOCIETY EMPLOYMENT BUSINESS ENVIRONMENT)
Ein Junge entfernt Kupfer aus Elektromüll in Manila. (Bild: reuters)

Folgende Geräte hingegen sind kein Elektroschrott:

  • Nicht-schadstoffhaltige Lampen (wie Glühlampen und Halogenlampen) können weiterhin über den Restmüll entsorgt werden.

  • Mechanisches Spielzeug wie aufziehbare Figuren gehören ebenfalls in die Restmülltonne.

  • Batterien und Akkus müssen nach wie vor in den Handel zurückgebracht werden oder können freiwillig von kommunalen Sammelstellen zurückgenommen werden.

  • Autoradios gelten als fest in das Auto eingebaute Geräte und fallen deshalb nicht unter das entsprechende Gesetz.

  • Warmwassergeräte und Klimageräte werden als "feste Installationen" gewertet und fallen ebenfalls nicht unter das Gesetz.

  • Bauteile, die erst noch in ein Gerät eingebaut werden müssen. Dazu zählen etwa Kabel als Meterware, Kabelzubehör wie Lüster- oder Dosenklemmen, Lampenfassungen, aber auch Schalter, Taster, Steckdosen und Stecker zum Einbau in ein Gerät.

  • Sonderfall Tonerkartuschen und Druckerpatronen: Bei Tonerkartuschen und Druckerpatronen gibt es sowohl Modelle, in denen elektronische Bauteile enthalten sind, als auch welche, die nur mechanische Teile beinhalten. Mit elektrischen Bauteilen gehören sie in den Elektroschrott - nur mit mechanischen Bauteilen gehören sie in den Restmüll. Beide Modelle können aber auch in die (freiwilligen) Sammlungen der Händler gegeben werden. Wenn Sie nicht sicher sind, was für Ihren Toner bzw. Ihre Druckerpatrone zutrifft, fragen Sie beim Hersteller nach.

Wann müssen Händler Elektroschrott annehmen?

Eine freiwillige kostenlose Rücknahme des Handels ist immer möglich und wird von einigen kleineren Händlern und Herstellern auch schon länger angeboten. Lediglich Transportkosten können dabei in Rechnung gestellt werden.

Neben der freiwilligen Rücknahmeoption sind größere Einzel- oder Online-Händler verpflichtet, elektrische und elektronische Geräte zurücknehmen. Dabei gilt: Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern müssen kostenfrei Altgeräte zurücknehmen. Verkauft der Laden neben Elektrogeräten auch weitere Waren, zählt nur die Fläche mit elektronischen Produkten. Bei Online-Händlern wie Otto oder Amazon zählt die Lagergrundfläche, auf der Elektrowaren stehen.

Für Verbraucher kann es mitunter im Geschäft schwierig sein, die Fläche zu schätzen. Bei Online-Händlern haben Sie kaum eine Chance, die Lagerfläche zu erfahren. Die Branchengrößen dürften aber alle in der Rücknahmepflicht sein. Es sei denn, es handelt sich um Dritthändler, die über Portale wie Amazon ihre Waren verkaufen.

Tipp: Weigert sich ein Händler, der verpflichtet wäre, ihre Ware anzunehmen, kontaktieren Sie die zuständige Ordnungsbehörde (das Ordnungsamt) Ihrer Gemeinde oder wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale.

Um Käufer an ihre Rückgabepflicht zu erinnern, müssen Elektro(nik)-Geräte mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet sein. Doch das Verbot, Elektro-Oldies bedenkenlos wegzuwerfen, gilt ebenfalls für alle älteren, undeklarierten Geräte.

Sammelstellen der Kommunen

Für die Sammlung von Elektro-Altgeräten müssen Kommunen nach wie vor Sammelstellen (meist Recyclinghöfe) vorhalten. Dort können Sie alle Altgeräte kostenlos abgeben. Für eine Abholung bei Ihnen zu Hause kann die Kommune allerdings Gebühren verlangen. Vielerorts werden auch Wertstoffmobile angeboten.

Müssen alle Größen zurückgenommen werden?

Geräte mit einer Kantenlänge unter 25 Zentimetern müssen immer zurückgenommen werden.

Für größere Geräte gilt das Prinzip alt gegen neu: Wird ein Gerät gekauft, muss ein Gerät der gleichen Kategorie (z.B. Fernseher gegen Fernseher) kostenfrei zurückgenommen werden. Das gilt auch, wenn das Gerät (z.B. Waschmaschine) nach Hause geliefert wird. In diesem Fall müssen Sie beim Abschluss des Kaufvertrages dem Händler mitteilen, ob ein Altgerät bei Auslieferung mitgegeben wird. Dieser Service muss beim stationären Handel immer kostenlos sein, beim Online-Handel können ggf. Kosten anfallen.

Müssen auch Onlinehändler Altgeräte zurücknehmen?

Online-Händler müssen Ihnen beim Kauf eines Gerätes mitteilen, wo ein entsprechendes Alt-Gerät in zumutbarer Entfernung zurückgegeben werden kann oder eine Möglichkeit der kostenlose Rücksendung anbieten. Wird eine Sammelstelle benannt, dann entfällt damit beim Online-Handel eine sehr wichtige verbraucherfreundliche Regelung: die generell kostenlose Mitnahme des alten Elektro-Großgeräts, wenn ein neues Gerät geliefert wird. Der stationäre Handel ist verpflichtet, diesen Service kostenlos anzubieten, wenn dies beim Kauf vereinbart wird. Online-Händler können sich jedoch durch das Angebot von Sammelsystemen in "zumutbarer Entfernung" davon befreien und sich den "Mitnahme-Service" bei Anlieferung des neuen Gerätes von Ihnen bezahlen lassen. Erkundigen Sie sich deshalb unbedingt beim Online-Kauf nach den Rückgabekonditionen.

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