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So bringt ein Kind 50.000 Euro Steuerersparnis

Little toddler girl saving money in her piggy bank
(Bild: Getty)

Kinder kosten viel Geld, bringen aber steuerlich kaum Vorteile? Falsch, meinen Experten. Sie rechnen vor, wie sich mit der richtigen Strategie die Steuern kräftig senken lassen.

Von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr kosten Kinder ein Vermögen. Laut Statistischem Bundesamt geben Eltern durchschnittlich 660 Euro monatlich für Ihren Nachwuchs aus. Damit kommen bis zur Volljährigkeit rund 150.000 Euro zusammen. Doch trotz der hohen Ausgaben für Kinder gibt es kaum Möglichkeiten steuerlich von ihnen zu profitieren, meinen zumindest viele Eltern.

„Unsinn! Mit der richtigen Strategie können Eltern und Kinder die Steuer kräftig senken“, meinen die Experten der Zeitung Wirtschaftswoche (WiWo). In ihrem aktuellen Newsletter „Recht & Steuern“ rechnen die Finanzprofis vor, wie sich mit einem Kind von der Geburt bis zur Volljährigkeit insgesamt 50.000 Euro sparen lassen.

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Voraussetzung für die volle Summe von 50.000 Euro ist allerdings, dass Eltern schon bei der Geburt eines Kindes über ein größeres Vermögen verfügen. Aber auch ohne das gibt es einige Vorteile, die Eltern beim Finanzamt für sich geltend machen können.

1.) Betreuungskosten

Kinderbetreuung (Getty)
Kinderbetreuung (Getty)

Grundsätzlich können Eltern Betreuungskosten für ihre Kinder steuerlich geltend machen. Dazu zählen Babysitter, Kosten für den Hort, die Kita und die Tagesmutter. Pro Kind werden Betreuungskosten bis zu 6.000 Euro anerkannt, zwei Drittel davon akzeptiert das Finanzamt als Sonderausgaben, also maximal 4000 pro Kind.

Bei unverheirateten Paaren darf nur der Partner den Betrag geltend machen, der den Vertrag geschlossen und bezahlt hat, erklärt Finanztest. Außerdem wichtig: Das Finanzamt akzeptiert keine Barzahlungen, auch dann nicht, wenn auf der Rechnung „Betrag in bar erhalten“ vermerkt wurde. Als Nachweis gelten nur Gebührenbescheide, Rechnungen und Überweisungsbelege.

2.) Kinderfreibetrag wurde für 2020 angehoben

Kinderfreibetrag (Getty)
Kinderfreibetrag (Getty)

Außerdem gibt es für Eltern einen Kinderfreibetrag, der für 2020 ein weiteres Mal angehoben wurde. Sind Eltern verheiratet und werden zusammen veranlagt, gibt es den Freibetrag in der Gesamthöhe von 7.812 Euro (2019 gab es 7.620 Euro).

Bei getrennter Veranlagung von Eheleuten, wird jeweils der halbe Betrag berücksichtigt. Den Freibetrag erhalten Eltern generell bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ihrer Kinder. Kinder, die bis zu ihrem 21. Lebensjahr in noch keinem Beschäftigungsverhältnis stehen, werden ebenfalls berücksichtigt. Weiterhin werden auch Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt, wenn sie zum Beispiel studieren oder ein freiwilliges soziales Jahr leisten.

3.) Früh Vermögen übertragen

Doch um auf die Steuerersparnis von 50.000 Euro zu kommen, reichen die automatischen Vergünstigungen nicht aus, erklärt die Wirtschaftwoche. Die Experten der Zeitung raten dazu, den Kindern frühzeitig Vermögen zu übertragen, um Steuern zu sparen: „Während die Eltern 26,4 Prozent Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge zahlen, sobald der Sparerpauschbetrag von 801 Euro (1602 Euro bei Ehepartnern) überschritten ist, können Kinder bis zu 10.245 Euro steuerfrei kassieren. Im besten Fall ergeben sich so pro Kind und Jahr gut 2.700 Euro Steuerersparnis (26,4 Prozent von 10.245 Euro).“

Zwar gelte auch für minderjährige Kinder bei Kapitalerträgen der Steuerfreibetrag von 801 Euro. Tatsächlich blieben sie aber bis zu einem Betrag von 10.245 Euro von der Steuer verschont, da für sie die Grenze, ab der ihr Einkommen steuerpflichtig wird, bei 9.408 Euro liegt.

„Vermögende Eltern könnten einem Kind also zum Beispiel mit der Geburt ein Aktiendepot für gut 250.000 Euro übertragen. Schenkungsteuer fiele dabei wegen 400.000 Euro Freibetrag pro Elternteil und Kind normalerweise nicht an. Sie sollten der Bank nur melden, dass es sich um eine unentgeltliche Übertragung handelt, damit die Bank auch keine Abgeltungsteuer einbehält (die gesetzliche Grundlage ist § 43 Abs. 1 Einkommensteuergesetz)“, erklären die Experten in ihrem Newsletter „Recht & Steuern“.

4.) Krankenversicherung bedenken

Krankenversicherung (Getty)
Krankenversicherung (Getty)

So könne ein Kind bei vier Prozent Dividendenrendite jährlich 10.000 Euro steuerfrei kassieren. Zu bedenken sei dabei aber die Krankenversicherung. Denn sei ein Kind gesetzlich krankenversichert, falle es ab einem regelmäßigem Monatseinkommen von 455 Euro aus der beitragsfreien Familienversicherung heraus und müsse selbst einen Beitrag zahlen. Wichtig sei es zudem, dem Kind das Vermögen unwiderruflich zu übertragen, andernfalls könne das Finanzamt von Steuerhinterziehung ausgehen.

5.) Gehaltsverhandlung nutzen

Sicher wird es eher die Ausnahme sein, dass Eltern bei der Geburt eines Kindes mal eben 250.000 Euro zur Verfügung haben, die sie dem Nachwuchs auch noch dauerhaft übertragen können. Aber auch für alle anderen haben die Finanzexperten der Wirtschaftswoche noch einen Ratschlag parat: „Angestellte sollten die nächsten Gehaltsverhandlungen dazu nutzen, statt einer normalen Erhöhung lieber einen Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten auszuhandeln. Bei nicht-schulpflichtigen Kindern bleibt ein solcher in unbegrenzter Höhe steuer- und sozialabgabenfrei. Sprich: Jeder Euro brutto kommt in voller Höhe netto an.“