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Smartphones gebraucht oder generalüberholt: Was bedeutet das und worin liegt der Unterschied?

Nicht jeder kann oder will sich ein teures neues Smartphone leisten, der Trend geht hierbei in Richtung gebrauchtes bzw. generalüberholtes Gerät. Aber was genau bedeutet das eigentlich?

Bei generalüberholten Smartphones wird das Gerät vor dem Wiederverkauf von Experten auf Herz und Nieren geprüft. (Symbolbild: Getty Images)
Bei generalüberholten Smartphones wird das Gerät vor dem Wiederverkauf von Experten auf Herz und Nieren geprüft. (Symbolbild: Getty Images) (Alexander Egizarov / EyeEm via Getty Images)

Bei neuen Smartphones gibt es, was den Preis angeht, nur eine Richtung – nach oben. Für Geräte der neuesten Generation muss man schon einen vierstelligen Betrag auf den Tisch legen.

Doch nicht jeder kann einen großen Teil seines Monatslohns für ein Smartphone bezahlen, möchte bei der modernen Technik aber auch nicht um Welten zurücklegen.

Die Lösung: ein Produkt aus zweiter Hand. Second-Handy-Läden sind mittlerweile aus dem Stadtbild vieler Gemeinden nicht mehr wegzudenken.

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Doch wie bei vielen Dingen, gilt es auch beim Kauf eines Smartphones aus zweiter Hand einige Dinge zu beachten. Wer sich mit dem Kauf eines solchen Produktes auseinandersetzt, wird auf die Begriffe "Gebraucht" und "Generalüberholt" bzw. "Refurbished" stoßen. Doch was ist genau damit gemeint? Worin liegen die Gemeinsamkeiten und wo die Unterschiede?

"Gebrauchte" und "Generalüberholte" Geräte besitzen drei Gemeinsamkeiten:

  • Beide wurden schon einmal aus ihrer Originalverpackung genommen und möglicherweise auch schon längere Zeit verwendet.

  • Beide Produkte können durchaus der neuesten Geräte-Generation angehören.

  • Bei beiden liegt der Verkaufspreis in den meisten Fällen weit unter dem Originalpreis.

Gebrauchte und generalüberholte Smartphones: Das sind die wichtigsten Unterschiede

Bei Kauf eines gebrauchten Handys basiert das Geschäft auf dem Vertrauen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer, eine Garantie wird es aber oftmals nicht geben.

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Anders bei generalüberholten/Refurbished Geräten, diese ähneln in Bezug auf Qualität und Garantie schon sehr einem Neuprodukt.

"Generalüberholte" bzw. "Refurbished" Smartphones werden durch folgende Merkmale gekennzeichnet:

  • Kompletter Check-up: Bei der Generalüberholung wird das Smartphone von einem qualifizierten Fachmann überprüft, getestet und gereinigt, erst danach wird es zum Verkauf freigegeben. Dies kann auch durch Mitarbeiter der originalen Produktfirma geschehen.

  • In einen Neuzustand versetzt: Sofern notwendig, werden bei generalüberholten Geräten Reparaturen durchgeführt. Dies soll sicherstellen, dass der Betriebszustand mit dem eines Neuprodukts nahezu identisch ist.

  • Rückverfolgbarkeit: Der Käufer besitzt Zugang zur Kontaktadresse des Fachmanns, der das gebrauchte Gerät generalüberholt hat.

  • Ein doppeltes Bewertungssystem: eine erste Einschätzung des Produkts liefert die Wiederverkaufsfirma, um den Zustand für generalüberholte Handys anzugeben (Weist das Smartphone zum Beispiel leichte Mängel wie Mikrokratzer auf dem Display o.ä. auf, wird die Bewertung des Produkts herabgesetzt). Eine zweite Bewertung wird vom Kunden vergeben, um seine Zufriedenheit mit dem neu erworbenen generalüberholten Produkt und/oder der Wiederverkaufsfirma zu bewerten.

  • Kompatibles Zubehör: Vor dem Kauf sieht man, welches Zubehör des Originalproduktes auch mit dem generalüberholten Produkt mitgeliefert wird.

  • Garantie: Ein generalüberholtes Handy wird mit 12 Monaten Gewährleistung des Herstellers versehen. Bei professionellen Resale-Firmen kommt oftmals noch eine weitere mehrmonatige Garantie dazu.

  • Kundendienst: Der Käufer kann während des gesamten zweiten Lebens des generalüberholten Produktes bei Fragen und Problemen auf den Service des Herstellers zurückgreifen.

Begriffe "Refurbished" oder "Generalüberholt" sind nicht geschützt

Wichtig: "Refurbished" oder "Generalüberholt" sind keine geschützten Begriffe, d.h. dass jeder Händler etwas anderes darunter verstehen kann. Im besten Fall unterscheidet sich die Gebraucht- nicht von der Neuware, im Worst Case reinigt der Händler nur Gehäuse und Display und bietet es anschließend als "refurbished" an.

Umso wichtiger ist es daher, sich vor dem Kauf die Händler-Bewertungen vorheriger Käufer durchzulesen, um sich ein Bild über den Verkäufer und dessen Arbeitsqualität zu machen. Aber wie bei allen Bewertungstools gilt auch hier, dass nicht alle Bewertungen auch authentisch und fair sind, die Wahrheit dürfte also, wie so oft, in der Mitte liegen.

Online-Käufer besitzen ein zweiwöchiges Rückgaberecht. Diese Zeit sollte genutzt werden, um das generalüberholte Produkt auf Herz und Nieren zu überprüfen und gegebenenfalls Mängel zu reklamieren.

Bis sechs Monate nach dem Kauf eines Produkts sind einem Händler bei Reklamation in den allermeisten Fällen die Hände gebunden. Als Anbieter muss er beweisen, dass der reklamierte Schaden beim Kauf des Produktes noch nicht vorhanden war – ein schier unmögliches Unterfangen. Nach einem halben Jahr wechselt die Beweispflicht auf die Seite des Käufers, will er erfolgreich reklamieren, muss er nachweisen, dass die Schäden bereits beim Kauf existent waren.

VIDEO: Eindrucksvolle Smartphone-Rettungsaktion