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Singapur will Mehrwertsteuer für Bitcoin-Geschäfte streichen

Singapur überdenkt den Status von Kryptowährungen. Der Inselstaat betrachtete den Handel und Verkauf von Bitcoin und Co. bis lang als eine steuerpflichtige Dienstleistung. Derartige Geschäfte unterlagen folglich dem Goods and Services Tax (GST), dem örtlichen Äquivalent der Mehrwehrsteuer. Die Regelung griff bei einem jährlichen Krypto-Umsatz von über einer Million US-Dollar. Nach dem Willen der Regierung soll sich dies allerdings bald ändern. Die Steuerbehörde Inland Revenue Authority of Singapore erwägt, die meisten Krypto-Geschäfte von der Steuerpflicht auszunehmen. Die neue Regelung soll ab dem 1. Januar 2020 greifen. Krypto-Unternehmen aus Singapur haben bis zum 26. Juli Zeit, einen Kommentar zum Vorschlag abzugeben.

Konkret sieht der zugehörige Gesetzesentwurf zudem vor, Kryptowährungen von nun an als Zahlungsmittel zu betrachten. Die steuerrechtliche Abgrenzung zur Bereitstellung einer Dienstleistung erfolgt hierbei in zwei wesentlichen Punkten:

(i) Die Verwendung von digitalen Payment-Token als Zahlungsmittel für Waren oder Dienstleistungen bewirkt nicht die Erbringung einer Dienstleistung mit diesen Token; und

(ii) Der Austausch von digitalen Payment-Token gegen Fiatwährungen oder andere digitale Payment-Token wird von der GST ausgenommen sein.

Singapur wird Stable Coins auch weiterhin versteuern

Die geplante Regelung gilt freilich nur für „digitale Payment-Token“. Die Steuerbehörde definiert einen solchen Token folgendermaßen:

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a) er wird als Einheit ausgedrückt;

b) er ist fungibel;

c) er ist nicht auf eine Währung denominiert und wird von seinem Aussteller nicht an eine Währung gebunden; und

(d) er ist oder soll, ein von der Öffentlichkeit akzeptiertes Tauschmittel sein, ohne wesentliche Einschränkungen seiner Verwendung als Gegenleistung.

Als Beispiele werden etwa Bitcoin, Ethereum, Litecoin, oder Ripple aufgeführt. Stable Coins, wie etwa der von Facebook geplante Libra-Token sind indes von der geplanten Regelung ausgenommen, da ihr Wert an Fiatwährungen gekoppelt ist. Ebenso ausgenommen sind Token, deren Handel lediglich über eine private Blockchain erfolgt.

Die Steuerbefreiung gilt hingegen für Token, die im Rahmen von ICOs für die Finanzierung von Unternehmen und Projekten generiert werden. Für die Behörden in Singapur ist unerheblich, ob die Utility des Token in einem beschränkten Ökosystem zu verorten ist. Entscheidend ist lediglich, dass der Handel mit dem Token in der Öffentlichkeit erfolgt.

 

Source: BTC-ECHO

Der Beitrag Singapur will Mehrwertsteuer für Bitcoin-Geschäfte streichen erschien zuerst auf BTC-ECHO.