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Vor Siemens-Hauptversammlung gibt es Streit über Fragerecht für Aktionäre

Geschäftlich läuft es gut bei dem Technologiekonzern. Doch Investoren wollen künftig auch bei digitalen Versammlungen direkt Fragen stellen dürfen.

Der Konzern hat bereits Erfahrung mit dem Format. Die Anteilseigner müssen ihre Fragen vorher einreichen. Foto: dpa
Der Konzern hat bereits Erfahrung mit dem Format. Die Anteilseigner müssen ihre Fragen vorher einreichen. Foto: dpa

Die große Abschiedsgala bleibt Siemens-Chef Joe Kaeser verwehrt. Das Aktionärstreffen, auf dem er am Mittwoch den Vorstandsvorsitz an seinen Nachfolger Roland Busch übergibt, findet wegen Corona nicht in der Münchener Olympiahalle, sondern rein virtuell statt.

Insgesamt wird es am Mittwoch viel Lob für den scheidenden Konzernlenker geben. „Die Aktionäre können mit der Ära Kaeser zufrieden sein“, sagte Vera Diehl von Union Investment. Der Vorstandschef habe den Konzern erfolgreich umgebaut.

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Dass die neue Struktur bislang funktioniert, zeigten auch die Quartalszahlen. Zum Start ins neue Geschäftsjahr 2020/21 übertraf Siemens die Analystenerwartungen.

Auch wenn diesmal positives Feedback zu erwarten ist, würden die Aktionäre bei der Hauptversammlung doch gern mit der Führung interagieren. Ihre Fragen müssen die Anteilseigner allerdings vorher einreichen.

Einige Investoren wollen erreichen, dass das zumindest in Zukunft anders läuft, sofern es weiterhin digitale oder hybride Hauptversammlungen geben sollte. Tatsächlich zeichnet sich ab, dass digitale oder hybride Aktionärstreffen zum Standard werden könnten.

Verein der Belegschaftsaktionäre fordert Satzungsänderung

Der Verein der Belegschaftsaktionäre hat daher einen entsprechenden Gegenantrag eingereicht. Die Gruppierung fordert eine Satzungsänderung: „Bei einer virtuellen Hauptversammlung ist zu gewährleisten, dass Fragen der Aktionäre auch während der laufenden Hauptversammlung gestellt werden können.“ Das derzeitige Prozedere schränke die Aktionärsrechte zu stark ein.

Der relativ kleine Verein der Belegschaftsaktionäre hat Mitstreiter gefunden. „Zur Wahrung der Aktionärsrechte sollte den Aktionären auch bei virtueller Durchführung ein Fragerecht bis in die Hauptversammlung hinein ermöglicht werden, und dabei sollten auch Kommentare und Meinungen von Aktionären und ihren Vertretern zugelassen werden“, sagt Winfried Mathes, Corporate-Governance-Spezialist von Deka Investment.

Auch Vera Diehl will für den Gegenantrag stimmen: „Wir hätten es sehr begrüßt, wenn Siemens sich auch in diesem Jahr dem öffentlichen Dialog mit den Aktionären auf der Hauptversammlung gestellt hätte, um daraus wertvolle Impulse für die Weiterentwicklung des Unternehmens zu gewinnen.“

Aufsichtsrat und Vorstand allerdings empfehlen, den Antrag abzulehnen. „Eine starre Satzungsregelung zur Ausgestaltung eines einzelnen Aspekts einer etwaigen virtuellen Hauptversammlung wird für nicht zielführend angesehen“, heißt es in der Stellungnahme der Führung.

Die Regeln des Covid-19-Maßnahmengesetzes gälten nur bis Ende 2021. Damit sei unklar, ob und in welcher Form es auch künftig rein virtuelle Aktionärstreffen gibt. Das zukünftige Gesetzgebungsverfahren müsse erst einmal abgewartet werden.

Widerstand gegen Rorsted-Berufung

Darüber hinaus solle der Vorstand „jeweils im konkreten Fall auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Einberufung einer Hauptversammlung geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen und technischen Möglichkeiten entscheiden können“, wie die Veranstaltung konkret ausgestaltet werden solle.

Im Umfeld des Konzerns heißt es, viele wünschten sich durchaus eine aktivere Rolle der Aktionäre auch am Tag der Hauptversammlung. Allerdings sei das Thema nicht trivial, es könnten zum Beispiel Anfechtungsklagen drohen, wenn Anteilseigner aus technischen Gründen keine Frage stellen können. Der Nachweis, wer zum Beispiel für Verbindungsprobleme verantwortlich sei, sei schwierig.

Daniela Bergdolt von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz unterstützt den Vorstoß der Belegschaftsaktionäre inhaltlich. „Das muss die letzte Hauptversammlung sein, auf der die Aktionäre live keine Fragen stellen können.“

Negativbeispiel sei die Linde-Hauptversammlung, die kaum eine Viertelstunde gedauert habe. Sie sei aber skeptisch, ob eine Satzungsänderung der richtige Weg sei. Die Gesetzeslage sei im Fluss, eine Satzungsänderung sei da zu starr.

Widerstand gibt es auch gegen die Wahl von Adidas-Chef Kasper Rorsted in den Siemens-Aufsichtsrat. Dieser sei mit dem zusätzlichen Verwaltungsratsmandat bei Nestlé schon ausreichend ausgelastet, argumentiert Mathes von der Deka. Auch Diehl von Union Investment fürchtet eine Ämterhäufung.