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Sellering bekräftigt: Klimastiftung MV kann nicht aufgelöst werden

SCHWERIN (dpa-AFX) - Die umstrittene Klimastiftung Mecklenburg-Vorpommern, die in Verbindung mit der gescheiterten deutsch-russischen Gaspipeline Nord Stream 2 steht, kann nach eigener Auffassung nicht aufgelöst werden. Das hat der Vorsitzende, Mecklenburg-Vorpommerns früherer Regierungschef Erwin Sellering (SPD), am Donnerstag bekräftigt. Expertengutachten geben ihm seiner Meinung nach recht. "Bei der kraftvollen Forderung nach Auflösung unserer Stiftung interessiert sich offenbar niemand für die Frage, wie das rechtlich möglich sein soll", sagte Sellering in Schwerin.

Die maßgeblich mit Geldern aus russischen Gasgeschäften finanzierte Stiftung ist unter anderem umstritten, weil mit deren Hilfe US-Sanktionen umgangen wurden. Die Inbetriebnahme der Pipeline Nord Stream 2 wurde nach der Invasion der Ukraine durch Russland gestoppt. Seitdem steht die amtierende Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) wegen ihres lange russlandfreundlichen Agierens in der Kritik. Sie hat die Gründung der Klimastiftung inzwischen als Fehler bezeichnet. Der Landtag in Schwerin hatte zudem beschlossen, die Stiftung aufzulösen.

Die Entscheidung des Landtages reicht aus Sicht von Sellering jedoch nicht aus, um eine Auflösung tatsächlich rechtlich stichhaltig zu begründen. Bis ein weiteres Gutachten, das von der Landesregierung in Auftrag gegeben wurde, vorliegt, dürfe die Arbeit der Stiftung nicht weiter behindert werden, meinte Sellering. Nach Angaben des Innenministeriums ist dieses Gutachten bereits fertiggestellt, über den Inhalte wurde jedoch zunächst nichts bekannt. Es solle in der kommenden Woche darüber beraten werden, hieß es am Donnerstag aus Fraktionskreisen.

Das Verwaltungsgericht in Schwerin sieht indes das Justizministerium des Bundeslandes zur Herausgabe von Informationen rund um die Stiftung verpflichtet. Dem Urteil zufolge müssen auf Basis des Landespressegesetzes einem Journalisten Informationen aus den beim Ministerium geführten Unterlagen übermittelt werden, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Die Entscheidung sei noch nicht rechtskräftig, eine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht sei möglich.

Die Klimastiftung selbst wehrt sich in zwei separaten Verfahren gegen die Herausgabe detaillierter Informationen zur Art und Weise der Unterstützung des Pipelinebaus an Journalisten. In beiden Fällen unterlag sie vor dem Landgericht Schwerin. Auch diese Urteile sind noch nicht rechtskräftig oder es ist noch ein Einspruch möglich.