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Seehofer will Hass im Internet nicht länger dulden

Der Bundesinnenminister will schärfer gegen Hass-Postings vorgehen. Im Fokus: die Zusammenarbeit der sozialen Netzwerke mit den Sicherheitsbehörden.

Der Bundesinnenminister will künftig härter gegen Hass und Hetze im Internet vorgehen. Foto: dpa
Der Bundesinnenminister will künftig härter gegen Hass und Hetze im Internet vorgehen. Foto: dpa

Die Reaktionen im Internet auf den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) haben bei Horst Seehofer einen nachhaltigen Eindruck hinterlassen.

Er habe sich die Kommentare im Netz durchgelesen. „In meiner ganzen politischen Laufbahn habe ich noch nie erlebt, dass in einem solchen Ausmaß das Opfer verhöhnt und der mutmaßliche Täter gefeiert wird“, sagte der Bundesinnenminister der „Welt am Sonntag“. Für den CSU-Politiker ist seitdem klar: „Dagegen muss sich ein Rechtsstaat wehren.“

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Lübcke war im Juni ermordet worden. Stephan E., der den Behörden vor Jahren als Rechtsextremist aufgefallen war, sitzt in diesem Fall als Hauptverdächtiger in Untersuchungshaft. Ermittler in Hessen gingen zuletzt in Dutzenden Verfahren gegen Hasskommentare im Zusammenhang mit dem Fall vor.

Für Seehofer liegen die Konsequenzen auf der Hand: Er will soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter per Gesetz dazu zwingen, effektiver mit dem Bundeskriminalamt (BKA) zusammenzuarbeiten. „Die Provider sollen nach meiner Vorstellung künftig dem BKA Hass-Postings aktiv mitteilen, wenn diese einen Straftatbestand erfüllen“, sagte er. „Wenn sich der Verdacht bestätigt, sollen die Unternehmen uns die Bestandsdaten des Nutzers mitteilen.“

Der Minister trifft hier einen wunden Punkt. Denn bislang ist die Kooperation der Online-Plattformen mit den Sicherheitsbehörden alles andere als einfach. „Bisher treten die Strafverfolger den sozialen Netzwerken als Bittsteller gegenüber“, sagte der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds, Sven Rebehn, kürzlich dem Handelsblatt.

„Hass hat mit Meinungsfreiheit nichts zu tun“

Facebook zum Beispiel beantworte Anfragen regelmäßig mit der „inhaltsleeren“ Auskunft, dass ein Rechtshilfeersuchen an die USA zu richten sei, was wegen der dortigen Rechtslage aber aussichtslos ist. „Es braucht dringend eine gesetzliche Pflicht für die Netzwerke, bei Verdacht auf Straftaten Nutzerdaten wie Name und Mail-Adresse herauszugeben, wie es das vergleichbar für Telekommunikationsanbieter gibt.“

Dass hier Handlungsbedarf besteht, ist innerhalb der Bundesregierung offenbar Konsens. Er sei froh, dass Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) „meine Idee bereits aufgegriffen hat“, sagte Seehofer. „Wir können den Hass im Internet nicht einfach dulden – Hass hat mit Meinungsfreiheit nichts zu tun.“

Lambrecht hatte kürzlich im Handelsblatt Gesetzesverschärfungen angekündigt. „Wir werden die sozialen Netzwerke insgesamt stärker in die Pflicht nehmen“, sagte sie. „Facebook & Co. müssen ihrer Verantwortung gerecht werden für das, was auf ihren Plattformen geschieht.“ Dies schließt aus Sicht der Ministerin mit ein, die Abstimmung zwischen den Internetunternehmen und den Strafverfolgungsbehörden „noch enger“ zu verzahnen, damit Strafverfolgung auch schnell möglich sei.

Lambrecht will hierfür das seit zwei Jahren für Online-Plattformen geltende sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz verschärfen. Das NetzDG, so die Kurzform, soll die Internetkonzerne zum schnellen Löschen von strafrechtlich nicht zulässigen Inhalten zwingen. Wer den Vorgaben wiederholt und systematisch nicht nachkommt, dem drohen Strafen in Millionenhöhe. Kritiker äußerten von Anfang an die Sorge, dass dadurch die Meinungsfreiheit im Netz beschnitten werden könnte.

FDP lehnt Seehofer-Pläne ab

In der FDP stoßen die Pläne Seehofers auf Ablehnung. „Die Mehrzahl strafbarer Hasskommentare erfüllt nicht den Straftatbestand eines so genannten Offizialdelikts, bei dem die Staatsanwaltschaft ermitteln muss“, sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Konstantin Kuhle, dem Handelsblatt. So werde etwa eine strafbare Beleidigung nur mit einem Strafantrag des Betroffenen verfolgt.

„Sollen die Netzwerke alles melden - unabhängig vom Vorliegen eines Strafantrages - droht eine weitere Überlastung der Justiz“, warnte Kuhle. Als Alternative schlägt er vor, etwa bestehende Projekte zur digitalen Ausstattung der Justiz auszubauen. Zudem verlangte der FDP-Politiker, den Betroffenen von Hasskommentaren einen eigenen Auskunftsanspruch gegen soziale Netzwerke zu geben, damit sich die Opfer auch zivilrechtlich wehren können.

Noch ist unklar, was am NetzDG konkret geändert werden soll. Das Justizministerium verweist auf das Ergebnis der Gesetzesevaluierung, die derzeit vorbereitet werde. „Genaue Zeitpunkte, wann diese Arbeiten abgeschlossen sein werden, können derzeit nicht genannt werden“, teilte die Parlamentarische Staatssekretärin Rita Hagl-Kehl (SPD) Anfang September auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion mit.

Die Pläne Seehofers reichen indes weit über mögliche Änderungen am NetzDG hinaus. „Der Rechtsextremismus ist neben dem islamistischen Terrorismus mittlerweile die größte Bedrohung in unserem Land“, sagte er. Deshalb will er BKA und Verfassungsschutz personell wie organisatorisch stärken.

Die Sicherheitsbehörden hatten jüngst ihren Bedarf an das Innenministerium übermittelt. Für eine effektivere Bekämpfung des Rechtsextremismus seien eine Verlängerung der maximalen Speicherfrist von Daten zu Personen im Nachrichtendienstlichen Informationssystem, größere Befugnisse und insgesamt 740 neue Stellen notwendig. Seehofer hatte daraufhin erklärt, er stimme den Plänen „uneingeschränkt zu, auch dem Personalbedarf“.