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Die sechs Steuerklassen einfach erklärt

Das Bruttogehalt wird durch die Lohnsteuer geschmälert. Deren Höhe hängt von der Steuerklasse ab, der man zugeordnet ist. Wie viele Steuerklassen es gibt und was die Zuordnung 2021 für Steuerzahler bedeutet.

Im deutschen Steuersystem gibt es sechs Steuerklassen, die den Lohnsteuerabzug vom Bruttogehalt eines jeden Arbeitnehmers bestimmen. Foto: dpa
Im deutschen Steuersystem gibt es sechs Steuerklassen, die den Lohnsteuerabzug vom Bruttogehalt eines jeden Arbeitnehmers bestimmen. Foto: dpa

Wer sich als Arbeitnehmer über den Unterschied zwischen Brutto- und Nettogehalt wundert, sollte sich zunächst fragen, in welcher Steuerklasse er sich befindet. Diese entscheidet nicht nur über die Höhe des Steuerabzugs, der vom Bruttogehalt einbehalten wird, sondern kann je nach Steuerklassenwahl das Nettoeinkommen positiv beeinflussen.

Warum gibt es Steuerklassen?

Deutsche Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, Lohnsteuer vom Bruttoverdienst des Arbeitnehmers einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Durch die Zuordnung in verschiedene Steuerklassen soll eine Erleichterung für den Arbeitgeber geschaffen werden, da die verschiedenen Einkommens- und Freibeträge sowie die im Steuerrecht geregelten Pauschalen bei der Lohnsteuervorauszahlung bereits berücksichtigt werden.

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Um in eine Steuerklasse eingruppiert werden zu können, muss der Steuerzahler unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sein. Gemäß dem Einkommensteuergesetz trifft das auf alle natürlichen Personen zu, die im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Neben der Lohnsteuer bestimmt die Steuerklasse zudem die Höhe der Kirchensteuer. Diese liegt bei zusätzlichen acht oder neun Prozent der Lohnsteuer, je nach Bundesland.

Der Solidaritätszuschlag, auch Soli genannt, wurde ab 2021 für die meisten Steuerzahler abgeschafft. Für den Soli wurde jetzt die Freigrenze von 972 auf 16.956 Euro deutlich angehoben. Erst ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von über 96.409 Euro muss weiterhin der volle Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent der Lohnsteuer gezahlt werden. Das betrifft etwa zehn Prozent der Steuerzahler in Deutschland.

Wie viele Steuerklassen gibt es?

Das deutsche Steuersystem unterscheidet sechs verschiedene Lohnsteuerklassen. Welcher man zugeordnet ist, wird anhand des Familienstands entschieden.

Die Steuerklassen 1 bis 6 im Überblick

Steuerklasse

Familienstand

1

ledig, verwitwet, getrennt oder geschieden

2

alleinerziehend

3

verheiratet (Partner mit höherem Einkommen)

4

verheiratet (Gleichverdiener)

5

verheiratet (Partner mit geringerem Einkommen)

6

Zweit- und Nebenverdienst


Alleinstehende haben in der Regel wenig Wahlrecht und werden automatisch der Steuerklasse 1 zugewiesen. Alleinerziehende gehören zur Steuerklasse 2 und Arbeitnehmer mit mehreren sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten zur Steuerklasse 6.

Für Eheleute ergeben sich mehrere Möglichkeiten beim Lohnsteuerabzugsverfahren. Sie können aus drei Steuerklassenkombinationen wählen: Steuerklasse 3/5 beziehungsweise 5/3, Steuerklasse 4/4 oder Steuerklasse 4 mit Faktor − hierbei wird der Splittingvorteil während des Jahres berücksichtigt. In den Steuerklassen 1 bis 4 profitieren die Steuerzahler zudem vom sogenannten Grundfreibetrag, der pro Person und Steuerjahr gilt.

Steuerklasse 1: Alleinstehende und Singles

Ledige Arbeitnehmer sowie getrennt lebende oder geschiedene Partner werden der Steuerklasse 1 zugeordnet. Eine Besonderheit gibt es bei Verwitweten: Sie haben im Jahr nach dem Tod des Partners weiter Anspruch auf Steuerklasse 3. Des Weiteren zählen auch Verheiratete, deren Ehepartner beschränkt steuerpflichtig sind, zu dieser Gruppierung. Wer zur Steuerklasse 1 gehört, der profitiert vom Grundfreibetrag in Höhe von aktuell 9.744 Euro (Stand 2021).

Liegt das Einkommen unter dieser Grenze, muss keine Lohnsteuer gezahlt werden. Viele Menschen verdienen zwar mehr, können die Einnahmen jedoch durch bestimmte Ausgaben drücken, beispielsweise Werbungskosten. Somit ist der Freibetrag auch für viele Studierende interessant, die sich neben dem Studium etwas Geld dazuverdienen wollen, ohne einen Teil des Lohns an das Finanzamt abführen zu müssen.

Steuerklasse 2: Alleinerziehende

In die Steuerklasse 2 werden Alleinerziehende eingruppiert. Alleinerziehend ist jeder, der mit seinem Kind zusammenwohnt, unverheiratet ist und dem Kindergeld oder der Kinderfreibetrag zusteht. Wird eine der Anforderungen nicht erfüllt, wird dem Steuerzahler Steuerklasse 1, bei Eheschließung 3, 4 oder 5, zugewiesen.

Die Lohnsteuerklasse 2 ist steuerlich deswegen so interessant, weil der Alleinerziehende Anspruch auf einen Entlastungsbetrag. Dieser wurde durch die Corona-Steuerhilfegesetze für 2020 und 2021 auf 4.008 Euro angehoben. Für jedes weitere Kind gibt es zusätzlich 240 Euro. Dieser Betrag ist quasi als Ausgleich für die fehlende Möglichkeit zum Ehegatten-Splitting gedacht.

Steuerklasse 3: Verheiratet mit unterschiedlichen Einkommen

Die Kombination der Steuerklassen 3 und 5 eignet sich für Paare, die unterschiedlich viel verdienen. Der Besserverdiener wird dabei in Steuerklasse 3, der weniger Verdienende in Klasse 5 einsortiert. Als Faustregel lohnt sich die Kombination, wenn die Gehälter mindestens in einem Verhältnis von 60 zu 40 stehen.

In Steuerklasse 3 fallen die niedrigsten Abgaben an, sodass das Ehepaar netto mehr Geld übrig hat. Dies wird dadurch verstärkt, dass der für gemeinsam veranlagte Paare geltende doppelte Grundfreibetrag von 19.488 Euro allein dem Partner in Steuerklasse 3 zugerechnet wird.

Steuerklasse 4: Verheirate Doppelverdiener mit gleichhohem Einkommen

Die Lohnsteuerklasse 4 ist der Standard bei verheirateten Paaren. Hier werden alle Ehepaare eingruppiert, die einen einigermaßen gleich hohen Verdienst haben. Eingetragene Lebenspartner können sich ebenfalls der Steuerklasse 4 zuordnen lassen.

Seit 2010 besteht die Möglichkeit, die Steuerklasse 4 mit Faktor zu wählen: Hierbei wird der Splitting-Vorteil während des Jahres berücksichtigt. Dadurch soll die Einkommenssituation der Eheleute realistischer abgebildet werden, um eine hohe Steuernachzahlung am Jahresende zu vermeiden.

Steuerklasse 5: Verheiratet mit unterschiedlichen Einkommen

Damit die Zuordnung 3/5 beziehungsweise 5/3 möglich ist, muss der Ehepartner mit dem niedrigeren Einkommen Steuerklasse 5 wählen. Die Zuordnung erscheint auf den ersten Blick aus steuerlicher Sicht weniger attraktiv, da für den Partner in Steuerklasse 5 mehr Steuerabzüge fällig werden und es für ihn keinen Grundfreibetrag gibt. Am Ende des Monats kann diese Kombination dem Ehepaar gemeinsam netto trotzdem mehr bringen, wenn einer deutlich mehr verdient als der andere.

Steuerklasse 6: Zweitjob oder Nebenverdienst

Wer einen Zweitjob oder Nebenverdienst über 450 Euro pro Monat hat, der wird automatisch der Steuerklasse 6 zugeordnet. In dieser Lohnsteuerklasse zahlt man die höchsten Abzüge und es gibt auch keinen Grundfreibetrag. Jeder eingenommene Euro muss also direkt versteuert werden. In der Steuerklasse 6 entscheidet somit nicht der Familienstand über die Höhe der Abzüge, sondern die Höhe der Einkünfte.

Kann man seine Steuerklasse ändern?

Sobald sich der Familienstand ändert, wird die Steuerklasse dementsprechend angepasst. Grundsätzlich besteht ein Wahlrecht zum Wechsel nur bei Ehepaaren der Steuerklassen 3 bis 5. Erscheint der Übergang in eine andere Steuerklassen-Kombination aus steuerlicher Sicht sinnvoller, kann dieser über ein Formular beim Finanzamt beantragt werden. Zu beachten ist jedoch, dass ein Wechsel der Steuerklasse nur einmal im Jahr möglich ist. Stichtag hierfür ist der 30. November.

Fazit: Wie viel Nettogehalt am Ende des Monats vom Bruttoeinkommen übrig bleibt, ist maßgeblich vom Lohnsteuerabzug auf Basis der Steuerklasse abhängig. Mit dem Brutto-Netto-Rechner können Sie ermitteln, wie hoch die steuerlichen Abgaben sind, die Ihr Gehalt schmälern.

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