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Sechs Dinge, die Versicherte in der Coronakrise wissen sollten

Die Versicherungsprämie für die Lebensversicherung oder die Kfz-Police kann plötzlich zum Problem werden. Sechs Dinge, die Verbraucher wissen sollten.

Was tun, wenn Verbraucher wegen Corona in Zahlungsverzug geraten. Foto: dpa
Was tun, wenn Verbraucher wegen Corona in Zahlungsverzug geraten. Foto: dpa

Abgesagte Aufträge, Geldsorgen, Existenzangst: Die Coronakrise trifft viele Menschen auch finanziell. Gerade für viele Selbstständige und Kleinunternehmer bedeuten die Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Ausbreitung eine Zäsur: Wegen der Coronavirus-Pandemie müssen bis auf Weiteres Geschäfte, Musikschulen, Sportstätten, Restaurants, Kneipen und Friseurläden schließen, und viele Mitarbeiter werden in die Kurzarbeit geschickt.

Was sonst noch automatisch erledigt wurde, kann plötzlich Probleme bereiten – wie die regelmäßigen Zahlungen für die Versicherungsprämie für die Lebensversicherung oder die Kfz-Police.

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Was also tun, wenn Verbraucher in die Bredouille geraten? Verbraucherschützer beantworten sechs wichtige Fragen:

1. Was tun, wenn ich den Beitrag gerade nicht zahlen kann?

Eigentlich ist die Regelung klar: Der Kunde zahlt regelmäßig seine Beiträge, der Versicherer leistet im Gegenzug im Fall der Fälle Schadensersatz. Doch was passiert, wenn Versicherte nun wegen der Coronakrise mit Beiträgen in den Rückstand geraten?

Eine Lappalie ist das nicht. Wie Mietschulden können auch Beitragsschulden bei der Assekuranz zur Kündigung führen. Doch so weit muss es nicht kommen. „Wenn Sie Zahlungsprobleme haben, nehmen Sie umgehend Kontakt zu Ihrem Versicherer auf“, rät Anwältin Rita Reichard von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Das A und O sei häufig die schnelle und ehrliche Kommunikation mit dem Unternehmen.

„Legen Sie offen, dass es bei Ihnen derzeit finanziell eng ist“, empfiehlt die Juristin. Oft fänden sich Wege, kleinere Engpässe zu umgehen. Ein Entgegenkommen des Versicherers ist häufig da, denn die wenigsten Firmen möchten ihre Kunden verlieren.

2. Ist der Versicherungsschutz weg, wenn ich eine Mahnung erhalte?

Nein, so schnell passiert das nicht. „Bei bestehenden Versicherungsverträgen ist der Schutz noch nicht bei der ersten Mahnung erloschen“, sagt Anwältin Reichard. Habe die Gesellschaft den Kunden bereits angemahnt, sollte dieser jedoch besser die in der Mahnung gesetzte Zahlungsfrist beachten. Andernfalls könne der Versicherer die Regulierung eines Schadens, beispielsweise bei einem Einbruch, verweigern und den Vertrag fristlos kündigen.

Gehe es um einen neuen Vertrag, müsste der Verbraucher spätestens zwei Wochen nach Abschluss den ersten Beitrag überweisen, sofern nichts anderes vereinbart ist. „Sonst darf der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, und Sie sind ungeschützt, sollte unterdessen etwas passieren“, sagt die Juristin der Verbraucherzentrale.

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3. Was soll ich tun, wenn ich von einem längerfristigen Geldmangel ausgehe?

Sollten Verbraucher durch die Coronakrise in dauerhafte Zahlungsprobleme geraten, ist es möglich, dass der Kunde im Einvernehmen mit dem Versicherer bei bestimmten Policen die Prämienzahlungen vorübergehend aussetzt, den Vertrag ruhend stellt oder auch die Prämien reduziert, indem etwa von monatlicher auf jährliche Zahlung umgestellt wird. Wird der Vertrag ruhend gestellt, besteht für diese Zeit jedoch kein Versicherungsschutz. Bei einer Stundung kann die Zahlung für einige Monate ausgesetzt werden, der Vertrag läuft bei gleichem Versicherungsschutz weiter, danach werden die offenen Beträge nachgezahlt.

Die HDI Leben, einschließlich der HDI Pensionskasse, bietet beispielweise ihren Kunden an, ab sofort ohne konkreten Nachweis zu beantragen, dass sie ihre Beitragszahlungen für bis zu sechs Monate bis längstens zum 31. Dezember 2020 aussetzen („Corona-Pause“). Auch der Versicherer Die Bayerische gewährt in der Lebensversicherung „unbürokratisch einen Zahlungsaufschub von bis zu drei Monaten“, der je nach Vertragsart auf bis zu zwölf Monate erweitert werden kann.

Bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung hat der Gesetzgeber zudem die Möglichkeit vorgesehen, dass die Versicherten ihre Police beitragsfrei stellen können. „Diesen Schritt sollten Verbraucher sich aber gut überlegen“, mahnt Anwältin Reichard. „Denn das lässt sich in der Regel nicht rückgängig machen.“ Versicherte sollten deshalb erst einmal prüfen, ob es nicht auch andere Wege gibt, das Geld einzusparen.

4. Kann ich auch die Überweisung für eine Kfz-Police stunden?

Das geht eigentlich nicht, weil damit normalerweise die Stilllegung des Fahrzeugs einhergeht. „Die Kfz-Versicherung ist hinsichtlich der Haftpflichtversicherung – im Gegensatz zum Teil- oder Vollkaskoschutz - ebenso wie die private Krankenvollversicherung eine Pflichtversicherung, die sich nicht einfach aussetzen lässt“, sagt Anwältin Reichard. Der Gesetzgeber hat aber ein Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie auf den Weg gebracht, das den Kunden mehr Möglichkeiten einräumt.

So dürfen Verbraucher, die wegen der Krise in Zahlungsnöten sind, die Begleichung ihrer Rechnungen bei Pflichtversicherungen für bis zu drei Monate aussetzen. „Das gilt nach meinem Verständnis für Kfz- Haftpflichtpolicen und die private Krankenvollversicherung“, sagt Reichard. Der Versicherte muss allerdings belegen, dass er wegen Corona in Zahlungsschwierigkeiten steckt.

Erste Versicherer zeigen sich auch gegenüber ihren Firmenkunden kulant. So bietet die Gothaer Versicherung ihren Unternehmerkunden beispielsweise in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung eine beitragsfreie Ruheversicherung ohne amtliche Stilllegung an. Das Fahrzeug darf aber nicht an der Straße stehen, weil es dort auch im Ruhezustand einen Schaden verursachen könnte, sondern in einer Garage oder auf einem „umfriedeten Platz“.

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5. Soll ich Verträge bei Geldnot kündigen?

Schnellschüsse sollten Versicherte lieber vermeiden, rät Anwältin Reichard. Verbraucher könnten ihre Policen aber nach Wichtigkeit sortieren.

Existenzielles wie die private Haftpflichtversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sollten nicht leichtfertig infrage gestellt werden. „Wer jetzt aus der BU aussteigt und schon älter ist, der hat möglicherweise später Probleme, wieder eine Versicherung zu den alten Konditionen zu finden“, warnt die Juristin.

Grundsätzlich gebe es wegen Corona keinen Anlass zur Kündigung bestimmter privater Versicherungsverträge, erklärt der Bund der Versicherten. Mitunter ist jetzt aber Zeit, die eigenen Policen zu checken. Ein Vollkaskoschutz für ein elf Jahre altes Auto ist beispielsweise nicht immer zweckgemäß. Gleiches gilt für Versicherungen, bei denen der mögliche Schaden überschaubar ist, etwa eine Handypolice oder eine Brillenversicherung.

6. Muss ich wegen Corona um meine Altersvorsorge in Lebensversicherungen oder Riester-Rente fürchten?

Eine private Lebensversicherung und ein klassischer Riester-Vertrag bieten in der Regel eine Beitrags- oder Zinsgarantie. Versicherte sollten also mindestens das rausbekommen, was sie eingezahlt haben. Riester-Fondssparpläne haben den Absturz an der Börse allerdings zu spüren bekommen.

Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Risikomanagements haben Fondsanbieter sich deshalb bereits von Aktienanteilen getrennt und in Anleihen umgeschichtet. Die Anbieter haben Sorge, den garantierten Beitragserhalt sonst nicht sicherstellen zu können.

Gehen die Aktienkurse zu einem späteren Zeitpunkt wieder hoch, könnte die Erholung an den Riester-Fondssparer aber weitgehend vorbeigehen, wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt. Erst wenn die Anbieter die Kapitalgarantie sichergestellt haben, legen sie das restliche Kapital in Aktien an.

Gedanken müssen sich auch Versicherte machen, die eine fondsgestützte Lebensversicherung abgeschlossen haben, die in diesem Jahr ausgezahlt werden soll. „In einem solchen Fall lohnt es sicherlich, sich einmal zu informieren, ob es möglich wäre, den Vertrag zu verlängern, in der Hoffnung, dass die Kurse wieder steigen“, sagt Hermann-Josef Tenhagen, Chef des gemeinnützigen Verbraucherportals „Finanztip“. Denn all das Geld, was an der Börse investiert wurde, ist derzeit vom Kursrutsch der vergangenen Wochen betroffen – und deutlich weniger geworden.

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