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Soforthilfen, Kredite, Stabilitätsfonds – Kabinett beschließt den riesigen Schutzschirm

Die Bundesregierung hat ein großes Rettungspaket auf den Weg gebracht. Profitieren sollen neben Unternehmen auch Freiberufler, Mieter und Vermieter. Ein Überblick.

Nie zuvor hat eine Bundesregierung ein Rettungspaket in dieser Größenordnung beschlossen. Die vielen Milliarden Euro sollen helfen, den kompletten Absturz der Wirtschaft zu verhindern. „Wir werden jedes Mittel nutzen, das uns zur Verfügung steht“, kündigte Scholz jüngst an. „Deshalb wird hier nicht gekleckert, sondern es wird geklotzt.“

Ein Überblick über die Maßnahmen, die das Bundeskabinett an diesem Montag auf den Weg gebracht hat:

Stabilisierungsfonds für Großunternehmen

Die Bundesregierung plant einen Rettungsschirm für Firmen. Ein „Wirtschaftsstabilisierungsfonds“ (WSF) soll mit 400 Milliarden Euro ausgestattet werden, mit denen Schuldtitel und Verbindlichkeiten von Unternehmen garantiert werden. Weitere 100 Milliarden Euro sind für mögliche Beteiligungsmaßnahmen an den Firmen vorgesehen.

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Geraten deutsche Firmen in eine existenzielle Schieflage, kann die Bundesregierung sie absichern – die Firma müsste dafür aber Kapitalanteile an den Bund abtreten. Wenn die Krise vorbei ist, sollen diese Beteiligungen wieder privatisiert werden. Welche Konzerne unter diesen Rettungsschirm schlüpfen könnten, ist derzeit unklar.

Der Fonds soll einerseits Staatsgarantien für die Verbindlichkeiten von Unternehmen abgeben, andererseits direktes Beteiligen ermöglichen. Für Ersteres werde der WSF laut Entwurf ermächtigt, „Garantien bis zur Höhe von 400 Milliarden Euro zu übernehmen, um Liquiditätsengpässe zu beheben und die Refinanzierung am Kapitalmarkt zu unterstützen“.

Die Idee dahinter: Angesichts der Krise könnten Zweifel wachsen, ob Firmen in der Lage sind, ihre Kredite zu bedienen – schließlich machen viele wegen des eingeschränkten öffentlichen Lebens kaum noch Umsätze. Eine Staatsgarantie könnte den Unternehmen dann helfen, sich frisches Geld am Finanzmarkt zu leihen.

Von der Krise besonders hart betroffen ist aber die Luftfahrt- und Reisebranche mit Flaggschiffen wie Lufthansa. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sagte, die Regierung wolle einen „Ausverkauf“ deutscher Wirtschafts- und Industrieinteressen verhindern. Die Sorge ist groß, dass deutsche Firmen ins Übernahmevisier ausländischer Konzerne kommen könnten – etwa von Staatsbetrieben aus China.

Bereits fest stehen 100 Milliarden Euro für direkte Unternehmensbeteiligungen. So werde das Finanzministerium ermächtigt, für den WSF zur Deckung von Aufwendungen und von Maßnahmen „Kredite bis zur Höhe von 100 Milliarden Euro aufzunehmen“, heißt es im Gesetzentwurf. Das bedeutet: Droht ein Unternehmen in Schieflage zu geraten, könnte sich der Staat direkt daran beteiligen. Die Konzerne würden de facto teilverstaatlicht.

In der Finanzkrise hatte der Staat sich etwa an Banken beteiligt. Bis heute hält der Bund noch einen Anteil an der Commerzbank. Damals wurden stille Einlagen genutzt. Dieses Instrument ist weiterhin vorgesehen. Daneben sind nun aber auch andere Kapitalspritzen möglich. Dadurch hätte der Staat auch entsprechende Stimmrechte, etwa auf einer Hauptversammlung.

Zudem soll es wie schon in der Finanzkrise wieder Regeln geben für Konzerne, denen der Staat und damit letztlich der Steuerzahler beispringt. Im Gesetzentwurf ist geregelt, dass das Finanz- und das Wirtschaftsministerium den begünstigten Konzernen Auflagen machen können. Dazu gehören etwa Vergütungsgrenzen für den Vorstand oder Vorgaben zur Dividendenausschüttung.

Ohnehin orientiert sich die Bundesregierung sehr an den Erfahrungen aus der Finanzkrise. Sie nutzt für den neuen Rettungsschirm die Strukturen des alten Bankenrettungsfonds Soffin. „Das Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz wird umbenannt in Gesetz zur Errichtung eines Stabilisierungsfonds“, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Finanzhilfe für Krankenhäuser

Mit einem Milliardenpaket wollen Bund und Ländern auch die Krankenhäuser unterstützen. Am Samstag wurde ein erster Entwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bekannt, wonach den Kliniken rund 7,8 Milliarden Euro zufließen sollen.

Dabei sind auch Mittel aus den Kranken- und Pflegekassen eingerechnet. Nach heftigem Protest von der Deutschen Krankenhausgesellschaft und verschiedenen Klinikbetreibern, die die geplante Unterstützung als unzureichend und viel zu bürokratisch kritisierten, sicherte Spahn Samstag via Twitter Nachbesserungen zu. Über diese wurde am Sonntag weiter verhandelt.

Ein Punkt betrifft dabei die Unterstützung der Kliniken für die Bereitstellung zusätzlicher Intensivbetten mit Beatmungsmöglichkeit. Dafür sollen die Kliniken nun einen Bonus in Höhe von 50.000 Euro pro Bett bekommen – statt der zunächst geplanten 30.000 Euro. In Deutschland gibt es derzeit 28.000 Intensivbetten. Experten hatten den Ausbau der Kapazitäten dringend gefordert.

Soforthilfen für Kleinunternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler

Kneipen und kleine Geschäfte müssen schließen, Künstler dürfen nicht vor Publikum auftreten, Eine-Frau- und Ein-Mann-Unternehmen verlieren Aufträge. Damit die Coronakrise nicht die Existenz von Kleinunternehmern und Selbstständigen gefährdet, hilft die Regierung ihnen mit insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro.

Aufgrund der Corona-bedingten Einschränkungen gebe es „erheblichen Bedarf für unbürokratische Soforthilfe zugunsten von kleinen Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbstständigen und Angehörigen der freien Berufe in Deutschland, die in der Regel keine Kredite erhalten und über keine Sicherheiten oder weitere Einnahmen verfügen“, begründen Wirtschafts- und Finanzministerium den Plan.

Geplant sind Soforthilfen – keine Kredite. Eine Einmalzahlung in Höhe von 9000 Euro für drei Monate sollen Firmen mit bis zu fünf Beschäftigten bekommen, Firmen mit bis zu zehn Vollzeitbeschäftigten bis zu 15.000 Euro. Über die Schwellenwerte der Betriebsgröße wurde bis zuletzt gerungen.

Kredite für Kleinunternehmen

Die Bundesregierung plant, bei den Kredit-Sonderprogrammen über die staatliche Förderbank KfW das staatliche Kreditrisiko von 80 auf 90 Prozent zu erhöhen. Dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) reicht das allerdings nicht aus.

Es drohe eine „Pleitewelle unvorstellbaren Ausmaßes“, sagte DIHK-Präsident Eric Schweitzer: „Deshalb wäre es in dieser Situation nur konsequent, wenn die Bundesregierung alle Hilfen jetzt mit einer Staatsgarantie von 100 Prozent absichert.“ Dann könnten die Banken vor Ort das Geld sofort und zinsgünstig weiterreichen.

Ähnlich argumentiert Wolfgang Ewer, Präsident des Bundesverbands der Freien Berufe (BFB). Er warnt vor einer Pleitewelle bei den rund 1,4 Millionen Freiberuflern. Die Coronakrise „trifft gerade diejenigen ins Mark, die keine üppigen Rücklagen haben. Sie werden nicht lange durchhalten können und vom Markt verschwinden“, sagte Ewer dem Handelsblatt. Mit Blick auf diese Gruppe schließe sich das Zeitfenster bereits, die nächsten vier, maximal sechs Wochen seien entscheidend.

Kurz bevor die Bundesregierung am Montag über ein Hilfsprogramm entscheidet, kritisiert Ewer fehlendes Tempo. „Vielleicht hätten auch die Soloselbstständigen und Kleinstunternehmer, darunter sind eben viele Freiberufler, noch zügiger in den Fokus genommen werden können.“ Doch nach hinten zu blicken sei jetzt nicht zielführend, sagte Ewer.

Für die Freiberufler hat laut einer Umfrage des BFB unter seinen Mitgliedern ein Notfallfonds ohne Kreditcharakter oberste Priorität. Als Nächstes nennen die Befragten, dass das Kurzarbeitergeld ohne jedes Quorum gewährt werden sollte. „Nahezu gleich wichtig ist überdies die generelle zinsfreie Stundung von Steuerzahlungen“, so das Ergebnis der Umfrage, die dem Handelsblatt vorliegt. „Grundsätzlich werden natürlich alle Angebote, auch Kredite, nachgefragt und gebraucht.“

Erleichterter Zugang zur Grundsicherung

Die steuerfinanzierte staatliche Grundsicherung, das Hartz-IV-System, ist das Auffangnetz für alle, die etwa mit dem Kurzarbeitergeld nicht auskommen oder die keinen Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung haben, weil sie nie oder zu wenig eingezahlt haben. „Wir werden in dieser Situation einen kleinen Selbstständigen, einen Künstler, einen Gastronomen, der Grundsicherung beantragen muss, nicht als Erstes fragen, ob er noch Geld auf dem Konto hat“, sagte der Chef der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, dem Handelsblatt.

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) kündigte in der „Bild am Sonntag“ an, „dass die aufwendige Vermögensprüfung für sechs Monate ab dem 1. April entfällt“. Außerdem könne jeder in seiner Wohnung bleiben. Nach geltendem Recht muss erst das eigene Vermögen bis zu gewissen Freigrenzen aufgezehrt werden, bevor Anspruch auf Hartz IV besteht. Außerdem kann ein Umzug erforderlich werden, weil der Staat die Kosten für Unterkunft und Heizung nur für „angemessenen“ Wohnraum übernimmt.

Die Bundesregierung rechnet mit bis zu 1,2 Millionen zusätzlichen Hartz IV-Beziehern durch die Coronakrise. Um die Zahl möglichst gering zu halten, trommeln die Gewerkschaften weiter für eine Aufstockung des Kurzarbeitergelds, das für Ausfallstunden 60 Prozent des Nettoeinkommens abdeckt. Bei Beschäftigten mit Kindern sind es 67 Prozent.

Schutz für Mieter und Vermieter

Mieter sollen für sechs Monate vor Kündigungen geschützt werden, wenn sie ihre Miete nicht mehr zahlen können. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung soll aber im Grundsatz bestehen bleiben. Ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums liegt vor, ist innerhalb der Großen Koalition aber noch umstritten. „Die Union will nicht, dass Menschen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen von Corona ihre Wohnung verlassen müssen“, sagte der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak.

Deswegen sei es richtig, „dass wir den Kündigungsschutz für Mieter hochfahren, wenn sie infolge der Coronakrise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und ihre Miete nicht mehr zahlen können“. Derzeit kann ein Vermieter das Mietverhältnis kündigen, wenn zwei Monate in Folge nicht gezahlt wird.

Eine pauschale Stundung aller Mietzinszahlungen würde die Immobilienbranche in die Knie zwingen, warnte Andreas Ibel, Präsident des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW). Das in dem Gesetz aufgeführte Kündigungsmoratorium vernachlässige die Pflicht der Mieter, sich bei Corona-bedingten

Einkommensausfällen um staatliche Hilfe zu bemühen. CDU-Politiker Luczak warnte davor, privaten Kleinvermietern einseitig das wirtschaftliche Risiko aufzubürden. „Viele sind auf die Mieteinnahmen als Teil ihrer Altersvorsorge angewiesen, müssen Kredite bedienen oder Zahlungen an die Wohnungseigentümergemeinschaft leisten“, sagte Luczak. Auch er findet, dass sich Mieter um staatliche Unterstützung wie etwa Wohngeld bemühen müssten. „Am Ende ist hier primär der Sozialstaat, nicht der private Kleinvermieter in der Pflicht.“