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Scholz setzt Empfehlungen des Bundesrechnungshofs gegen Schwarzarbeit nicht um

Mit sogenannten Servicefirmen prellen Kriminelle im Baugewerbe die Sozial- und Steuerkassen. Doch der Finanzminister schlägt Ratschläge in den Wind – etwa eine bundesweite Datenerhebung.

Die Bauwirtschaft ist besonders anfällig für Schwarzarbeit. Foto: dpa
Die Bauwirtschaft ist besonders anfällig für Schwarzarbeit. Foto: dpa

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) ist der oberste Schwarzarbeitsbekämpfer der Republik, der Zoll mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) untersteht seinem Ressort. Es geht um gewaltige Summen: In den Fällen, die die FKS im vergangenen Jahr aufgedeckt hat, entstand ein Schaden von mehr als 800 Millionen Euro. Wissenschaftliche Studien schätzen das Umsatzvolumen der Schattenwirtschaft auf mehr als 300 Milliarden Euro.

Doch von Vorschlägen des Bundesrechnungshofs, wie sich kriminelle Machenschaften in der Bauwirtschaft noch wirksamer bekämpfen ließen, will Scholz nur wenig wissen. Für ein Gutachten nahmen die Rechnungsprüfer sogenannte Servicefirmen ins Visier. Diese verkaufen Scheinrechnungen an Bauunternehmen, die mit sogenannten „Abdeckrechnungen“ ihren Gewinn drücken oder schwarz gezahlte Arbeitslöhne tarnen.

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Oft verschwinden die Firmen so schnell, wie sie gekommen sind. Beim sogenannten Kettenbetrug arbeiten Baufirmen mit zahlreichen Subunternehmen zusammen, sodass die Behörden Mühe haben, den tatsächlichen Arbeitgeber zu ermitteln. 2019 erfasste die Generalzolldirektion 2000 solcher Kettenbetrugsverfahren im Baugewerbe mit einem Schaden von 95 Millionen Euro.

In ihrem kurz vor Weihnachten verschickten Gutachten, das an diesem Mittwoch Thema im Haushaltsausschuss des Bundestags sein wird, schlagen die Rechnungsprüfer Reformen vor, um Betrügern das Handwerk zu legen. So solle die Bundesregierung die Generalzolldirektion beispielsweise anweisen, belastbare bundesweite Daten zur Täuschung über die Lohnhöhe und zur Anzahl eingeschalteter Subunternehmen zu erheben.

Betrügern auf die Schliche kommen

Auch empfiehlt der Rechnungshof, Freistellungsbescheinigungen von der Bauabzugssteuer seltener für einen bestimmten Zeitraum und häufiger auftragsbezogen erteilen zu lassen und dem Zoll eine IT-gestützte Analyse zu ermöglichen. Denn bei den auf einen Zeitraum bezogenen Bescheinigungen seien den Steuerbehörden die Auftraggeber der Firmen nicht bekannt. Es sei deshalb schwieriger, Betrügern auf die Schliche zu kommen.

Die Rechnungsprüfer raten zudem, Bauunternehmen gesetzlich zu verpflichten, monatlich ihre Zahlungen an Subunternehmer anzugeben, um die Verflechtungen transparenter zu machen. Doch bei sechs von insgesamt sieben Empfehlungen winkt das Bundesfinanzministerium ab: Die bestehenden Möglichkeiten reichten aus, der bürokratische Mehraufwand sei zu groß, die Verhältnismäßigkeit werde nicht gewahrt, antwortet Scholz‘ Staatssekretärin Bettina Hagedorn auf die Anfrage des Grünen-Haushaltsexperten Sven-Christian Kindler.

Nur eine Empfehlung werde derzeit von der Generalzolldirektion geprüft, schreibt Hagedorn. Dabei geht es um die Frage, ob dem Zoll nicht ein automatisierter Zugang zu Daten der Deutschen Rentenversicherung gewährt werden sollte. Die Rechnungsprüfer erhoffen sich dadurch Aufschlüsse über die Beschäftigtenstruktur. Denn bei Servicefirmen stünden der Umsatz und die Zahl der gemeldeten Voll- und Teilzeitbeschäftigten oft in keinem realistischen Verhältnis zueinander. „Dies kann ein wesentliches Indiz für Schwarzarbeit sein“, heißt es im Rechnungshofbericht.

Grünen-Parlamentarier Kindler fordert Scholz auf, die Empfehlungen des Bundesrechnungshofes nicht so leichtfertig in den Wind zu schlagen. „Warum zaudert der Finanzminister bei der Bekämpfung von krimineller Schwarzarbeit so?“, fragt der Abgeordnete. Jedes Jahr entgingen dem Fiskus viele Milliarden Euro durch kriminelle Firmen, die Schwarzarbeit organisierten. „Das geht zulasten der Einnahmen des Staates, der ehrlichen Unternehmen und der Beschäftigten, die unter Lohndumping leiden.“

Finanzkontrolle Schwarzarbeit tappt im Dunkeln

In der Bauwirtschaft tappe die FKS aufgrund des mangelnden Datenaustauschs vielfach im Dunkeln. „Wir dürfen nicht zulassen, dass die organisierte Kriminalität besser aufgestellt ist als die Kontrollbehörden des Zolls“, sagt Kindler.

Skeptisch äußert sich der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie: Der Einsatz von Subunternehmen sei ein Instrument der arbeitsteilig organisierten und oft stark spezialisierten Wirtschaft. „Dies per se als negatives Indiz zu werten, halten wir für ein politisch fatales Signal“, teilt der Verband auf Anfrage mit. „Subunternehmerketten zu zählen ist aus unserer Sicht daher nicht der richtige Ansatz.“

Bei den Sozialkassen der Bauwirtschaft (Soka-Bau) heißt es, man arbeite im Kampf gegen „Abdeckrechnungen“ von Servicefirmen eng mit dem Zoll zusammen. Darüber hinaus sei es aber erforderlich, die Transparenz im Nachunternehmermanagement weiter zu erhöhen, um den Einsatz solcher Rechnungen für alle Beteiligten möglichst einfach und zeitnah erkennbar zu machen, sagt Soka-Bau-Vorstandsmitglied Gregor Asshoff. „Der Vorschlag, alle Nachunternehmer in den Ausgangsrechnungen aufzulisten, könnte dazu einen zielführenden Beitrag leisten.“