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Amazon, eBay und Co.: Schluss mit Fake-Bewertungen

Mehr Durchblick bei Amazon, eBay und Co.: Seit Ende Mai müssen Online-Marktplätze und Vergleichsportale die Echtheit von Bewertungen belegen können.

Ein neues Gesetz soll Fake-Bewertungen im Online-Handel verhindern. (Bild: Getty Images)
Ein neues Gesetz soll Fake-Bewertungen im Online-Handel verhindern. (Bild: Getty Images) (Chainarong Prasertthai via Getty Images)

Beim Einkaufen im Internet spielen Bewertungen von Produkten für die meisten Menschen eine wesentliche Rolle. Anhand von Kund*innenmeinungen werden oft Kaufentscheidungen getroffen. Dass Bewertungen werbewirksam sein können, wissen natürlich auch die Anbieter und so wurden positive Bewertungen und Rezensionen oft gekauft und manipuliert. Doch mit diesen Fake-Bewertungen soll jetzt Schluss sein.

Bewertungen müssen nachvollziehbar sein

Seit dem 28. Mai gelten die neuen Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das "Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht" ist in Kraft. Damit sind Betreiber*innen von Online-Marktplätzen und Vergleichsportalen verpflichtet, ihre Kund*innen zu informieren, ob die abgegebenen Bewertungen auch echt sind.

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Die Unternehmen müssen glaubhaft darlegen, ob die Bewertungen von Verbraucher*innen stammen, die die entsprechenden Waren tatsächlich gekauft und genutzt haben.

Offenlegung der Prüfverfahren

Außerdem muss offen gelegt werden, welche Maßnahmen ergriffen wurden, um die Echtheit der Bewertungen zu belegen. Dazu gehören auch Angaben, ob und warum Bewertungen aussortiert wurden und ob alle Bewertungen – positive sowie negative – veröffentlicht wurden.

Auf der Facebook-Seite der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen diskutieren Nutzer*innen über die neue Gesetzgebung:

Sollten keine Überprüfungen der Bewertungen stattfinden, muss auch darauf deutlich hingewiesen werden. Geregelt sind die neuen Vorschriften in § 5b Abs. 3 UWG. Bei Verstößen gegen die neuen Richtlinien drohen Abmahnungen und Bußgelder.

Regeln für Suchergebnisse und Drittanbieter

Neben den neuen Regeln für Rezensionen und Bewertungen beinhaltet das neue Gesetz noch weitere Änderungen, um die Rechte von Verbraucher*innen zu stärken: Anbieter*innen müssen seit 28. Mai erklären, wie nach einer Suchanfrage ein Ranking zustande kommt – also warum bestimmte Produkte ganz oben auf der Suchergebnisliste landen. Außerdem müssen Verkaufsplattformen wie Amazon oder eBay klar und deutlich kennzeichnen, ob es sich um Angebote eines Unternehmens oder einer Privatperson handelt.

Im Video: Online-Shopping - Sechs Tricks, um Fake-Bewertungen zu entlarven